Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 87 (2.11.1893)
- Date
- 1893-11-02
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Besitz zu bringen trachtet. Und wenn ihm trotzdem für den hohen Preis von 400 Silber-Schekeln die Höhle mit dem daranstoßenden Felde überlassen wird, so wird in dem Kaufbrief zur Vorsorge nicht die Bedingung vergessen, daß der ganze Complex nur für Begräbnißzwecke verwendet werden dürfe. Mit der wiederholten Betonung dieses Moments schließt die Darstellung des ganzen Vorganges: -op diton^ n "npk myom m»n vp'i .nn m n«D Gewiß nicht umsonst, wird die Angelegenheit des ersten Grundbesitzes, den der Stammvater des jüdischen Volkes gegen schweres Geld auf seinem eigenen Boden erwarb, uns so eingehend mit allen Details mitgetheilt. Wenn irgendwo, so trifft hier die Wahrheit zu, daß das was die Väter betraf, sich auch später noch an ihren Enkeln wiederholte. Und was könnten wir für uns aus der Art und Weise lernen, wie unser Ahn hier auftritt, wenn er um das Recht eines Grabes für seine Gattin bittet! Seit Jahrtausenden ist in Wahrheit die Stellung der Nachkommen Abrahams zu den Herren des Landes, in welchem sie leben, dieselbe geblieben, wie sie sich in den Worten ausspricht: .vavy ’djk atm na „Von Haus aus bin ich Fremdling, in Wirklichkeit bin ich aber dennoch bei euch eingebürgert." Wir hätten in der Lage, in welcher Vater Abraham sich befand, vielleicht anders gehandelt, wenigstens) haben wir es in vielen Fällen anders gethan, wo es sich um Geltendmachung unserer Menschen- und Bürgerrechte handelte. Wir hätten den Umstand, daß wir fremd sind sorgfältig verschleiert, ihn aber jedenfalls nicht in den Vordergrund gestellt, und hätten die Betonung dieses Punktes unseren Gegnern überlassen. Abraham handelte anders. Er hat die Vollblut- Chettten seiner Zeit vollständig entwaffnet, indem er das einzige Verbrechen, das man ihm nachsagen konnte, er sei doch eigentlich ein Fremder, selber als etwas ganz Selbstverständliches einräumte, nuaa ^nnr6 rav2 ctd^i Die eigenen Schattenseiten nicht nur nicht zu vertuschen, sondern sie freimüthig in den Vordergrund zu stellen, um dann die Lichtseiten mit um so besserem Erfolg daran fügen zu können, ist eine bewährte, alte jüdische Eigenthümlichkeit, die im Hause Abrahams so geläufig war, daß sie, wie wir ebenfalls aus unserem Wochenabschnitt ersehen, sogar auf den Diener des Hauses, auf Elieser übergegangen war. Als er mit der schwierigen Mission betraut n orden war, für den Sohn seines Herrn eine Gattin zu suchen, leitet er seine Unterhandlungen mit den Worten ein: >aaK oma« nay „Ein Diener Abrahams bin ich." Indem er seine abhängige Stellung als Diener zuerst hervorhob, gibt er den Weisen Veranlassung zu der allgemeinen Lebensregel, alle an diese seine Stellung zu knüpfenden unliebsamen Erörterungen durch fretmüthiges sofortiges Bekennen am besten entgegenzutreten. 'vnip n'? na nma rvm w&»d. Wir sträuben uns dagegen anzuerkennen, daß wir Fremde find, und wir sind mit diesem Sträuben formell gewiß in unserem guten Recht. Denn es widerspricht allen Anforderungen des gesunden Menschenverstands nach mehr als tausendjährigem Aufenthalt in einem Lande sich als Fremdling ansehen zu lassen. Es mochte auch Vater Abraham schwer gefallen sein, nach sechzigjährigem Weilen in dem ihm von Gott zugewiesenen Lande der Bitte, um ein Grab für sein heimgegangenes Weib dadurch die Gewährung zu sichern, daß er sich in erster Reihe selber als Fremder bezeichnet. Aber er hat das, was er wollte, auf diesem Wege erreicht. Und dagegen, die wir uns auf das sonnenklare Recht berufen, wenn wir uns als D’atcnn, als Vollbürger fühlen, macht die neueste Zeit dieses Recht unter allen denkbaren, verletzenden und kränkenden Vorwänden streitig, und möchte uns als Fremde deklariren. Es ist keine Schande fremd zu sein, aber es ist eine Schmach dieses Fremdsein anderen Menschen gegen die eigene, bessere Ueberzeugung aufzudrängen, um sie als eine Bürgerklaffe niederen Grades behandeln zu dürfen. Trotzdem! Grollen wir unserer Zeit nicht, wenn sie das seit Jahrtausenden innerhalb des Judenthums verwirklichte Ideal noch nicht erreicht hat, welches lautet: Da'rm^ D^y rpn an natn mb nn« npn ^>npn mb .th’ nnw öbpdi nntf mm *n n'7? -ua caaa .Dan« nan isbi „Gesammtheit! Ein Gesetz gilt für euch und den Fremden, ein ewiges Gesetz für eure Geschlechter, der Fremdling sei wie ihr selber vor Gott. Eine Thora und ein Recht sei für Euch und den Fremden, der sich bet euch aufhält!" (IV. B. M., C. XV, V. 15, 16.)" Vater Abraham erklärte sich selber als Fremder. aber er handelte wie ein eingeborener Bürger nur handeln kann. Er zieht selber das Schwert, ruft leine ganze Mannschaft unter die Waffen und nimmt den Kampf mit mächtigen Königen auf, die das Wohl des Landes bedrohen, in welchem er, der Fremde, gastliche Aufnahme gefunden. Das haben seine Nachkommen von ihm gelernt, die ihr Blut hingeben für das Wohl ihres Vaterlandes, die bei allen edlen, gemeinnützigen Werken mit lihren Spenden an der Spitze jeder Gutthat stehen, sie — die Fremden! Wir finden nie. daß Vater Abraham bei aller Achtung und Verehrung, welche ihm die Mitwelt entgegen brachte, je ein Amt oder Titel