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Der Israelit · 1893-11-02 · Heft 87 (2.11.1893) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 87 (2.11.1893)
Date
1893-11-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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. v^u,yjs si> u m w [ 1650 Sicherheitswtnde), welche das Niederlegen der Thiere so rasch und leicht bewerkstelligt, daß auch die übelwollendste Kritik nichts daran auszusetzen Hot. Ihre allgemeine Einführung wird erschwert durch die Kostspieligkeit der Anschaffung, ferner durch eine gewisse, nicht unbeträchtliche Höhe des Schlachthauses, die für eine gute Functiontrung erforderlich ist. Neuerdings wird vielfach die Methode des Niederschnürens der Thiere empfohlen, wie sie schon seit vielen Jahren in den Thierarzneischulen für Operationszwecke üblich ist. Sie hat den Vortheil, daß dafür keinerlei Vorrichtung, sondern nur ein 12—14 Meter langes Seil erforderlich ist, und daß 2 Personen genügen, um auch das größte Thier leicht niederzulegen. Diese Methode wird von dem Thierschutzverein zu St. Petersburg als die geeignetste empfohlen und ist auf Anregung des Hofrath Dr. Dembo mit Zustimmung der russischen Rabbinen neuerdings allenthalben an Sülle der bisherigen Fällungsmethode in Rußland für das Schächten eingeführt worden. Bei dieser Methode wird der Kopf des Thieres festgebunden, ein 12—14 Meter langes Seil wird mit einem leicht zu knüpfenden und zu lösenden Knoten um die Hörner geknüpft, längs des Halswirbels über das Rückgrat geführt, dann von rechts nach links wie ein Gurt um den Vorderleib des Thieres gewunden, worauf das Seil auf dem Rückgrat weiter geführt und um den Hinterleib wieder ein solcher Gurt gezogen wird, aber dann in der Richtung von links nach rechts zu schlingen ist. An dem nun übrigen Theil des Seils ziehen eine oder zwei starke Personen, worauf sich dann das Thier von selbst niederlegt. Das Thier streckt die Füße vor, die dann in der gewöhnlichen Weise leicht zusammen gebunden werden können, nur muß das Seil, welches das Thier niederschnürt, solange angezogen worden, bis die Fesselung der Füße erfolgt ist. Wenn mehrere Personen das Seil anziehen, ist darauf zu achten, daß nicht der eine nach dieser und der andere nach einer anderen Richtung zieht, da sonst das Niederlegen des Thieres nicht erfolgen kann. Wünscht man, daß das Thier auf die rechte Seite sich ntederlege, so braucht man das Seil nur nach links zu ziehen, will man es auf die linke Seite, so zieht man nach rechts. Die Geschmeidigkeit des Seiles an den Stellen, wo derselbe auf dem Rückgrat die beiden Knoten bildet, wird durch Bestreichen mit Seife erhöht. Die auf der ersten Seite dieses Blattes befindliche Abbildung veranschaulicht die Methode. — Dieselbe ist von den Professoren der Thierarzneikunde Gurlt und Hertwig und findet sich in Dr. Eduard Hertng's Handbuch für thierärztliche Operattonslehre (1866) S. 25 eingehend beschrieben. Eine Broschüre „DasNiederschnüren des Rindes" von Prof. Heß an der Thierarzneischule zu Bern behandelt den Gegenstand besonders ausführlich. Die allgemeine Einführung dieser Methode, wo man an dem bisherigen Verfahren mit Recht oder Unrecht Anstoß nimmt, dürfte der Agitation gegen das Schächten ein wichtiges Agitationsmittel entziehen. Die Methode ist jedem Thierarzt bekannt und aus seiner Praxis geläufig, es ist daher rathsam bei ihrer Einführung einen solchen zu Rath zu ziehen. Damit wäre aber auch alles erschöpft, was wir nach außen hin der Agitation gegen das Schächten entgegen zu setzen hätten. Um so mehr bleibt nach innen zu thun übrig. Werden die traurigen Mißstände, deren Abstellung lediglich in unserer Hand liegt, nicht beseitigt, so wird keine Propaganda auf die Dauer das Verhängniß abwenden, unter dem zur Zeit die Schechita allenthalben leidet. Entschließen wir uns jedoch Mizwas Schechita mit ihren die Speisegesetze umfassenden Conseguenzen bei uns wieder zu Ehren zu bringen und ihren Anforderungen in der religionsgesetziich vorgeschrtebenen Weise zu genügen, so dürfen wir auch für diese Calamität zuversichtlich dem Erfahrungsgesetz jüdischer Weisheit vertrauen: moNoa nixo mwyn bi ’Tn -ü Nj'jn 21 1V8 y-p nb msc "idw idnjip mjn m-nea irr« y-iBOD yN r/'rpn Mrjn '21 ’dn m idk jn 121 ’dj yoto “i^on 121 ntew2 idnw nt>B2D wn mn uu 121 j/t *b mso "id'ip rrb 7001 ntpyn no io«» . 0"d n2p) jn Zeit««gSuachrichten tttsb Correspouderrze« Deutschland. Berlin, 23. Oct. In der brandenburgischen Provinzial-Synode beschäftigte man sich heute mit den Anträgen der Kreissynoden Brandenburg- Neustadt, Sorau, Spandau und Straßburg U.-M., betr. die Eidesleistung vor Gericht. Die erstgenannten Kreissynoden ersuchten die Provinzialsynode, Angesichts der Gewissensnoth, in welche durch Ablegung des Voretdes die Eidesleiftenden versetzt werden, und in Erwägung, daß durch die weite Ausdehnung der Eide selbst auf geringfügige Gegenstände eine gleiche Noth entsteht, dahin zu wirken: 1) daß der Voreid durch den Nacheid ersetzt, 2) daß dieser letztere thunlichst beschränkt, 3) daß für die Eidesleistung vor Gericht eine der Heiligkeit entsprechende Form gefunden werde. Die Kreissynode Straßburg beantragte noch: 4) Jeder Christ solle das Recht haben, zu verlangen, nur von einem christlichen Richter vereidigt zu werden. —

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