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Der Israelit · 1893-10-26 · Heft 85 (26.10.1893) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 85 (26.10.1893)
Date
1893-10-26
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1620 konnte nicht sein, n^sri und npnr genügen nicht, ein drohendes Verhängnitz abzuwenden, wenn die erste Bedingung unerfüllt bleibt: .-murn rückhaltlose Rückkehr zu unserer Pflicht und hier vor allem zu derjenigen Pflicht, die in Frage stand: nüTUP mo. — Wären die Gemeinden, wären die Einzelnen vor Gott mit dem Vorsatz hingetreten, ihre nwnw den Satzungen des Judenthums entsprechend einzurichten, im Hause und vor allem auf der Reise unseren Speisegesetzen Rechnung zu tragen, so hätte uns diese bittere Erfahrung, welche uns der 20. August brachte, erspart bleiben können. Da es nicht geschehen ist, so kann und wird es auf dem uns nun allein offenen Wege jedenfalls leichter und rascher geschehen, als bisher. Noch ist das Schweizerische Schächtverbot nicht in Kraft getreten. Wird dies der Fall sein, so werden die Gemeinden der Schweiz an der nahen Grenze ihre Schlachtthiere schächten. Diese Neugestaltung sollte benützt werden, um mit dem alten Schlendrian zu brechen. Wie die jüdischen Gemeinden der Schweiz zusammen getreten sind, um die Propaganda für die nv'n«- nach außen wirksam betreiben zu können, so sollten sie dieselben nunmehr nach innen entfalten. Die neu zu organistrenden Schlachthäuser sollten einer einheitlichen, zuverlässigen Aufsicht unterstellt, alle Schächter und Metzger, welche die religiöse Qnalification für diesen Beruf nicht besitzen sollten, ausgeschlossen und durch geeignete Persönlichkeiten ersetzt werden. Wenn so das Schächtverbot der Schweizerischen Judenheit e ne den Anforderungen des Religionsgesetzes entsprechende Schechita brächte, so würde diese Wohlthat die ganze Calamität reichlich aufwiegen, zumal diese Calamität durch den geringen territorialen Umfang der Schweiz nicht so empfindlich ist, weil alle Gemeinden nicht weit von der Grenze sich befinden. Schrecklich wäre von diesem Gesichtspunkt ein Verbot der Schechita in Rußland gewesen, bei dessen ungeheuren Umfang die fünf Millionen dortigen Juden, in der That auf den Fleischgenuß dann hätten verzichten müssen. Die Gefahr war dort eine sehr ernste. Wenn in einem conftitutionellen Staat wie Sachsen ein Ministerialerlaß genügt, um den Juden ihre Religions- und Gewissensfreiheit zu nehmen, wenn selbst in der freien, schweizerischen Rtpublik ein solches Attentat möglich ist. was hätte man da erst in Rußland zu gewärtigen! Auch dort ging die Agitation von den Thierschutzvereinen aus, aber wer die dortigen Verhältnisse kennt, weiß was das zu bedeuten hat. Die russischen Thierschutzvereine stehen unter dem Protektorat eines russischen Großfürsten, das Ministerium besorgt ihre Geschäfte, ihre Beschlüsse haben dadurch eo ipso einen amtlichen, staatlichen Charakter. Wenn die russischen Thierschutzvereine das Schächten als eine Grausamkeit erklären und seine Beseitigung wünschen, so hat seine Stunde in Rußland geschlagen. Das ist nun in der That geschehen. Man kann sich die Aufregung denken, welche sich in Folge dessen unserer russischen Glaubensgenossen bemächtigte. Nach menschlichem Ermessen war die Schechita in Rußland durch diese Stellung, welche die Thierschutz Vereine zu ihr nahmen, bereits so gut wie verboten. Die Situation erschien noch kritischer durch folgende in der Eigenart der russisch-jüdischen Verhältnisse begründeten Eigenthümlichkett. — Die große Mehrzahl der in Rußland treu an der Religion der Väter Festhaltenden ist nicht modern wissenschaftlich derart geschult, daß sie vor einem Forum nichtjüdischer Ankläger der Schechita deren Sache vertreten kann. Die große Zahl der wissenschaftlich gebildeten Juden Rußlands hat sich diese Bildung leider auf Kosten ihres Judenthums angeeignet, so daß ein wissenschaftlich gebildeter Jude, der sich die treue Anhänglichkeit an das Judenthum bewahrt hat, zu den größten Seltenheiten gehört. Daß unter diesen so seltenen Männern sich einer finden werde, der gerade die erforderliche Fachkenntniß, Neigung und das Geschick besitze, die das Aufnehmen eines Kampfes für die bedrohte Schechita erfordert, war nicht lanzunehmen. Wenn allenthalben, so ist besonders in Rußland ganz besonders das mannhafte Eintreten für jüdische Anliegen nichts weniger als geeignet den Kämpfern, Lorbeeren zu bringen. Ein solches Eintreten gefährdet die Popularität und oft die ganze so mühsam erworbene Stellung; ein Umstand, der selbst den Gutgesinnten Zurückhaltung auferlegt. Da hat sich nun das göttliche Walten in einer Weise manifesttrt, die auch den Verblendesten überzeugen müßte, daß der Hüter Israels nicht schlummert und daß er zu helfen weiß, wo nach menschlicher Einsicht jede Hilfe ausgeschlossen scheint. Die Schechita wurde in Rußland nicht nur nicht verboten, sondern die Gegner derselben in den Thterschutzvereinen erkannten ihre Vorzüglichkeit an und sind heute ihre wärmsten Fürsprecher. Das Werkzeug in Gottes Hand für diesen wunderbaren Umschwung der Stimmung war Hofrath Dr. Dembo, Ordin. Arzt am Alexander-Hospital zu St. Petersburg. Derselbe steht in den vierziger Jahren, hat sich seit vielen Jahren speziell mit dem Studium des Nervensystems befaßt, und darüber mehrere Schriften veröffentlicht, die seinem Namen einen ehrenvollen Klang in der physiologischen Wissenschaft errangen. Er hat sich trotz seiner wissenschaftlichen Bildung

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