Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 83 (19.10.1893)
- Date
- 1893-10-19
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448315-2448392--37281-2485338- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1573 Freies Blatt, Wien. Die antisemitische Presse ist über diese Eingabe und die Art, wie sie von der Kammer behandelt wurde, empört. Einzelne Antisemitenblätter führen nun gegen die „borstenhandelnde Judenschaft" die Würde des „christlich-germanischen Staates" ins Treffen, der vor ihr nicht capituliren werde, und geben dem Wunsche Ausdruck, daß als „richtigste Antwort auf diese ungeheure jüdische Anmaßung von reichswegen ein Schächteverbot erlaffen werden möge". Man chicanirt die Juden auf Schritt und Tritt — die ganze „Schächtfrage" wurde nicht aus Thierfreundlichkeit, sondern aus Judenfeindlichkeit aufgeworfen — und da nennt man es eine „ungeheure Anmaßung", wenn Juden sich einmal zur Wehr setzenAm meisten scheint die Antisemiten zu ärgern, daß in dem Beschlüsse der Leipziger Kammer die Besorgniß vor geschäftlichen Verlusten deutlich ausgesprochen wird. In Folge der Judenhetze hat Leipzig als Handelsstadt schon viel Schaden erlitten; zahlreiche Geschäftsleute meiden das vom Antisemitismus verseuchte Leipzig und suchen andere Märkte auf. Die Kammer erfüllte nur ihre Pflicht, indem sie auf die eventuell drohenden neuerlichen Verluste aufmerksam machte. „Die „Tagt. Rundschau" schreibt: Was hat denn der Borst enhandel mit dem Schächtverbot zu thun, aber dieser Geschäftszweig ist schon längst, wie so viele andere, Monopol der Juden geworden, und darum das Interesse am Schächten. Anmerkung der Redaktion des „Israelit." Den Borstenhandel haben die Juden nicht christlichen Händen entwunden, sondern derselbe ist von den Juden geschaffen worden, selbstredend in erster Linie zu eigenem Nutz u. Frommen, aber h^ben sie damit nicht zugleich Tausende von Nichtjuden in Nahrung gesetzt? Haben sie Deutschlands Reichthum und Steuerkraft nicht vermehrt? Wer war es, der denruff. Bauer darauf aufmerksam machte, daß man die Borsten nicht fortzuwerfen nöthig hat, sondern ihn „bat", sie ihm für theures Geld zu überlassen? Doch nicht Herr Lange von der „Tägl. Rundschau" und seine Abonnenten? Juden haben diesen Handel in's Leben gerufen und nun erdreisten sie sich diesrn Handel in Händen zu haben und zu „beherrschen." ZeiMttgSuachrichte« und Corresporrdeuzeu. Belgien. Antwerpen. Vom Oberrabbiner von Belgien, A. Bloch, wurde die neue Synagoge in Antwerpen eingeweiht. Bisher beteten die Juden in einem Gebäude, das ehemals eine Klostcrkapelle war. Die Kosten betrugen 260,000 Frcs., zu denen der Magistrat 50,000, der Staat 40,000 und die Provinz ebenfalls 40,000 Frcs. beisteuerten. Die Spitzen der Civil- und Miittärbebörden und viele christliche Geistliche wohnten der Feier bei. Rußland. Warschau. (Ein russischer Ukas) Der „Politischen Correspondenz" wird aus Warschau unterm 24. September, geschrieben: Die die russische Verwaltung in nationaler und confessioneller Beziehung beherrschende Tendenz dürfte kaum bester charakterisirt werden, als durch die wörtliche Wiedergabe der im russischen Gesctzblatte verlaubtbarten, eine Ergänzung des Statuts der Actienzuckerfabrik Uladowka (Ukraine) betreffenden Verordnung. „Als Actionäre" — heißt es in dieser ergänzenden Verordnung — „können nur russische Staatsangehörige, mit Ausnahme der Juden, ausgenommen werden. Diese Bedingung ist im Actientexte selbst ersichtlich zu machen. Eine Ausnahme ist nur für zwei Gründer fremder Staatsangehörigkeit, Casimir Romanski und Roman Graf Potocki gestattet. Dem Gründer Romanski ist gestattet, nicht mehr als 50 Actien der ursprünglichen Emission auf seinen Namen für die Dauer von drei Jahren unter der Bedingung zu übernehmen, daß diese Actien innerhalb der bewußten Frist an russische Staatsangehörige nichtjüdischer Confession veräußert werden. Dem Grafen Potocki wird dagegen gestattet, Actien, sowohl der ersten als auch jeder nachträglichen Emission, in einer nach bewirkter Repartition seines jeweiligen Actienbesitzstandes Proportionellen Anzahl unter der Bedingung zu übernehmen, daß diese Actien nur an russiche Staatsgehörige nichtjüdischer Confession abgetreten werden. Eine Ausnahme ist bezüglich der Abtretung jener Actien an fremde Staatsangehörige für directe Erben gestattet, insoferne dieselben sich vor Hinausgabe des Ukas vom 14. März 1887 in Rußland angesiedelt haben. In allen anderen Fällen des Erbantrittes sind die Erben verpflichtet, besagte Actien an russische Staatsangehörige nichtjüdischer Confession innerhalb drei Jahren vom Zeitpunkte der Uebernahme zu veräußern. Als Mitglieder der Verwaltung, als Directoren und Sachverwalter der Gesellschaft können nur russische Staatsangehörige christlicher Confession bestellt werden. Eine Ausnahme in dieser Beziehung ist nur für die österreichischen Staatsangehörigen Roman Gras Potocki und Casimir Romanski gestattet, von welchen der Letztere nur auf drei Jahre vom Tage der Eröffnung der Geschäfte der Gesellschaft an gewählt werden kann." Das „Vaterland" reproducirt diesen Erlab mit den vorangehenden Bemerkungen der „Politischen Korrespondenz", scheint sich also gleichfalls über die wirtschaftliche Unterdrückung der russischen Juden zu entrüsten. England. London. Großes Aufsehen erregt hier das Auftauchen der Schächtfrage in Aberdeen. Daselbst wurden nämlich der Schächter James Littmann und der Cultusvorsteher Alexander Zamek wegen Uebertretung der Thierschutzakte für den 13. October vor das Polizetgertcht geladen. Die jüdische Gemeinde in Aberdeen hat sich erst vor Kurzem gebildet und kam somit zum ersten Male die jüdische Schlachtmethode in dieser Stadt zur Anwendung. Aus diesem Grunde hatten sich viele Fleischhauer in dem Schlachthause eingefunden und der Schlachtung beigewohnt. Einer der Anwesenden erklärte sofort den Akt für grausam und dieser dürfte wohl den