Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 83 (19.10.1893)
- Date
- 1893-10-19
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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.,«J. 1572 die Antragsteller kein Entgegenkommen und setzen sie ihre Drohung nicht ins Werk, so würde, wie überall in der Politik, der Schlag ins Wasser Nachtheile im Gefolge haben. Den moralischen Erfolg haben die Antragsteller, wie es scheint, allerdings schon jetzt erzielt, daß die, durchaus nicht judenfreundliche Leipziger Handelskammer ihr Gesuch wohlwollend ausgenommen und befürwortet hat. Aber man darf nicht vergessen, daß die übrigen sächsischen Kreise nicht das gleiche Interesse haben, wie die Leipziger, und deßhalb ist der Erfolg der Petition jedenfalls höchst unwahrscheinlich. Aber daraus, daß der gethane Schritt voraussichtlich vergeblich ist, folgt durchaus nicht, daß er unerlaubt ist. Durften die Borstenhändler von Leipzig fortbleiben, so durften sie zweifellos bei der dortigen Handelskammer den Antrag stellen, sich für die Aufhebung eines Verbots zu verwenden, das ihnen den Aufenthalt in Leipzig unmöglich machte oder doch sehr erschwertes) wenn wir überhaupt den Juden in der Abwehr gegen den Antisemitismus einen Vorwurf zu machen haben. So ist es durchaus nicht der Vorwurf der Unverfrorenheit, der die Juden trifft, sondern umgekehrt der Vorwurf zu großer Dickfelligkeit, der Vorwurf, daß ihr Ehrgefühl nicht rege genug gegen die antisemitischen Angriffe gewesen ist. Ein ähnliches Dulden planmäßiger Beschimpfung war nur von einer Gemeinschaft zu erwarten, die in Jahrhunderte währender Uebung sich an moralische und physische Prügel gewöhnt hatte. Die nichtantisemitische politische Presse durste, da man ihr den Vorwurf des Concurrenzneides nicht erspart hätte, allerdings die Juden nicht darauf aufmerksam machen, wie wenig angenehm zum Beispiel ihr Jnseriren in den ausgesprochen antisemitischen Zeitungen anmuthet. Wenn im Leitartikel vom Ritualmord die Rede ist, auf der vierten Seite aber Herr Jtzig oder Herr Cohn seine Waaren anpreist, so wirft das auf die Zeitung das gleiche schlechte Licht, wie auf die Inserenten. Dieses „goldene" Zeitalter möchte die antisemitische Presse andauern sehen, und deßhalb ist sie über die Borstenhändler so böse. Denn mit dem richtigen Instinkt des Geschäftsmanns wittert sie, daß da ein richtiges Beispiel gegeben wird, daß die Juden demnächst die „Unverfrorenheit" haben könnten, in ihren Blättern nicht mehr zu inseriren. Und deßhalb: Caveunt Consules! Den Leipziger Geschältsantisemilen muß geholfen werden! Das Reich soll ein Schächtverbot erlassen, nicht der Sache wegen, sondern der Borstenhändler wegen — oder richtiger, damit der jetzige ideale Zustand der Harmonie von Geschäft und Vergnügen bestehen bleibt. Leipziger Tagebl. (nat.lib.): „Vielleicht läßt sich die sächsische Regierung durch diese Gefahr zur Nachgiebigkeit bewegen. Es wäre nur ein Tilsiter Friede, den sie schlösse, und das kaudinische Joch, das die Juden für eine der ersten Städte Deutschlands aufgerichtet, würde als das Denkmal einer beschimpfenden Niederlage angesehen werden, beigebracht der deutschen Nation von jüdischer Geldmacht, die alsdann nicht mehr als eine antisemitische Fiction angesehen werden könnte." übelriechendes iwportirtes Fleisch zu essen, ist für die Händler eine Unmöglichkeit. Was sollen sie nun ihun V In aller Stille die Messe nach Berlin verlegen? O, wie wäre dann über diese heimtückischen und rücksichtslosen Juden hergefallen woiden, die cs nicht einmal der Mühe Werth hielten, vorher von ihrer Absicht an maßgebender Stelle Kenntniß zu geben. Nun haben sie dies gethan, und sind auch so vor Angrijsen von allen Seiten und Päonien nicht sicher. Red. d. Jsr. 3) Man vergleiche den Schritt der Borstenhändler mit dem Verhalten der Agrarier, die mit einem Strike der Königstreue drohen. Diese Treue ist Bürgerpflicht, darf deßhalb an Bedingungen nicht geknüpft werden, dagegen liegt eine Pflicht für die Borstenhändler, gerade in Leipzig die Messe abzuhalten, nicht vor. National Zeitung (nat.-lib.): „Verständige Juden werden aber wohl selbst der Meinung sein, daß die betr. „Borstenhändler" ihre Eingabe hätten unterlassen sollen. Man würde diese noch allenfalls verstehen können, wenn die orthodoxen Juden in Folge des in Sachsen bestehenden Schächtverbotes dort außer Stande wären, Fleisch zu verlangen, welches sie nach ihren religiösen Vorschriften genießen können. Da aber, wie berichtet wird, die in Sachsen ansässigen strenggläubigen Juden regelmäßig das Fleisch von außerhalb beziehen, so könnten auch die fremden „Borstenhändler" offenbar in keine Nothlage gerathen. Sie haben lediglich der antisemitischen Agitation Wasser auf die Mühle geleitet." (Also weil die strenggläubigen Juden seither, um kein Vegetarierleben führen zu müssen, sich das Fleisch aus einem anderen Lande kommen ließen und hierfür die schwersten Opfer gebracht haben, um schließlich doch oft nur infolge langen Transports übelriechendes Fleisch zu erlangen — deßhalb kann das Schächtverbot ruhig weiter bestehen! — eine merkwürdige Ansicht der National-Zeitung. Rcd. d. JSr.) Berliner Zeitung (freist): „Handelsinteressen und Schächtverbot haben nicht das Geringste miteinander zu thun, und es ist aufs Schärfste zu verdammen, wenn die jüdischen Kaufleute in dieser Weise einen Druck zur Erreichung ihrer Wünsche auf dem Gebiete des religiösen Cultus ausüben. Halten die Juden das ' Schächtverbot für ungerechtfertigt, so mögen sie sich an die zuständigen Stetten, Regierung und Parlament, wenden, sie i mögen mit Gründen zu überzeugen, aber nicht mit Drohungen zu erzwingen suchen. Solche Uebergriffe müssen Erbitterung erregen, sie geben den antisemitischen Hetzereien wlllkommenen Stoff und einen Schein von Berechtigung." Kreuzzeitung (antis.): „An die Zurücknahme des sächsischen Schächtverbots auf diese Drohung hin ist nicht zu denken, das wäre eine Capitulalion des christlich-germanischen Staates vor 8 einer internationalen Handelsjudengruppe, eine Maßnahme, deren bloße Mögitchteir bereits bus Ansehen deutscher Staatsgewalt zu schädigen geeignet ist. Nein, daran darf nicht gedacht werden. Wohl aber ist in Erwägung zu ziehen, was zu geschehen hat, um jener jüdische» Drohung nach Gebühr zu begegnen. Und da giebt es nur ein einziges Mittel, aber ein wirksames, zeitgemäßes, zweckentsprechendes und zugleich ein solches, welches dem deutschen Volke wie der gesammten Kuliurwelt ein Zeugnitz dafür sein wird, daß Deutschland bis zur «tunde ein christliches Staatswesen geblieben ist und daß es noch nicht unter dem Banne jüdischer Gemeinherrschaft steht. Dieses Mittel aber wäre ein Verbot des Schächtens von Reichs wegen." Leipziger Zeitung (Organ der sächs. Regierung): „Nicht unmöglich, sogar sehr wahrscheinlich, daß dieser ' neueste Anschlag des Judenthums auf den leipziger Handel! ' gelingt — das Geld und die materielle Macht dazu haben! < die Herren zweifellos. Aber seine Position innerhalb un- \ \ seres deutschen Staats wird das Judenthum durch diesen , neuesten Streich nicht fordern. Nock saßt man diese jüdische! Welt in liberalen Kreisen mit äußerster Behutsamkeit an; ' auch in dem obigen Artikel ist ja das Wort .Juden" sorg-! fällig vermieden. Wüßte man es nicht aus dem Zusammen- ( hang, so würde man beim Durchlesen kaum auf den Gedanken verfallen, daß es sich auch hier wieder um ein jüdisches Manöver handelr. Aber es kann anders kommen und wird anders kommen, wenn Israel fortfährt, die deutsche Beoöl kerung mit solcher Keckheit daran zir erinnern, wie tief sie bereits in der Judenknechtschaft steckt, wie Handel und Wan del, wie unser ganzes Erwerbsleben nur noch von den Juden beherrscht wird. Noch einige solche Streiche und auch dem fortgeschrittensten Liberalen werden allgemach die Augen aufgehen. mm