Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 83 (19.10.1893)
- Date
- 1893-10-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1568 glich. Später, nach vorgenommener Aenderung, wurde die Eröffnung wiederum untersagt, weil die Kuppel die Kirchen Petersburgs überragte. Nunmehr soll die Eröffnung des jüdischen Gotteshauses bald stattfinden; sicher ist es aber noch immer nicht, weil ja über Nacht ein neues Hindernitz eintreten kann, das in den Augen der russischen Behörde die Einweihung eines „Judentempels" unmöglich macht. Der wahre Grund dieser Verschleppung liegt jedoch wo anders, und zwar in der religiösen Unduldsamkeit der gegenwärtigen russischen Regierung. (Argus im Fr. Bl.) M a r o c c o. Mogador, im September. Abermals ist ein Mord eines Israeliten in unserem Lande zu verzeichnen. Der in Sopht (unweit Tanger) geehrte und geachtete Bürger Elijahu El Towtl wurde von räuberischen Mauren in der Umgegend Sophi's überfallen, ermordet und beraubt. Wie immer so unterblieb auch in diesem Fall jede Nachforschung nach der Spur der Mörder. — Der Galanterie- und Kurzwaarenhändler Jacob Jbn Masod - Ohojon, ebenfalls ein Bürger Sophi's, wurde, als er sich auf der Strecke von dem Dorfe Dikulo nach dem nahegelegenen Flecken El Mendels befand, von räuberischen maurischen Einwohnern des letztgenannten OrteS überfallen, durch Schläge tödtlich verwundet, seiner Baarschaft (160 Dollars) sowie der bet sich führenden Maaren (200 Dollars) beraubt, und in dem Glauben, daß er bereits todt, von den Räubern bet dem Orte Jenan el Roman auf die Hauptstraße, die nach Sophi führt, geworfen, um so den Verdacht von sich und den Einwohnern ihres Ortes abzulenken. Dort kehrte dem Beraubten das Bewußtsein wieder, er bat, da er durch den erlittenen Blutverlust sich nicht fortüewegen konnte, vorüberziehende arabische Händler, welche ihre Maaren auf Kameelen bei sich führen, ihn nach seiner Wohnung in Sophi mitzunehmen. Da sich die Araber wegen angeblichen Raummangels weigerten, diese Bitte zu erfüllen, so bat er sie, doch wenigstens seiner Frau und seinen Verwandten von dem Vorgefallenen zu berichten, was die Händler auch thaten. Unter Militärbegleitung wurde der Ueberfallene von seinem Lagerplatz durch mehrere Israeliten nach Sophi geführt, wo er einem Verhör unterworfen wurde. Trotzdem der Ueberfallene die Namen der ihm bekannten Räuber dem Richter genannt hat, befinden sich dieselben, während sich ihr Opfer auf dem Krankenlager befindet und dessen junge Frau und drei kleine Kinder dem Hunger preisgegeben sind, in Freiheit. Die Raubmörder behaupten, daß sie den Juden überhaupt nicht gesehen, daß er sich wahrscheinlich die Wunden selbst beigebracht habe, um nun von ihrer Gemeinde Schmerzens- und Lösegeld zu erhalten. •£» Vermischtes, < Reetz. Auf Veranlassung des jüdischen Kultusbeamten in Reetz, der für drei Fleischermeister ein Rind „geschächtet" hatte, war die Lunge aufgeblasen worden. Die Fleischermeister hatten das Rind rituell schlachten lassen, um von dem auch zum Verkauf auf dem Markt bestimmten Fleisch an die jüdische Bevölkerung verkaufen zu können. Auf Grund jenes Vorganges erließ die Polizeiverwaltung zu Reetz gegen Sch. einen Strafbefehl. Die im gesundheitlichen Interesse von dem Regierungspräsidenten zu Frankfurt a. O. erlassene Polizeiverordnung vom 6. Februar 1888 stellt das Aufblasen des Fleisches geschlachteter Thiere mittelst des Mundes wie eines Blasebalges oder anderer Werkzeuge unter Strafe. Gegen die Strafverfügung trug Sch. auf richterliche Entscheidung an. Das Schöffengericht zu Reetz wie die Strafkammer bei dem Landgericht zu Landsberg a. W. gelangten zur Verurtheilung des Angeklagten, und die gegen das Urtheil des zweiten Richters noch eingelegte Revision verwarf der Ferien-Strassenat des Kammergerichts. Haag. Auf dem internationalen Kongreß zur Bekämpfung der Trunksucht sagte Dr. Bergeron, ein Katholik, „die hebräische Rasse ist in der That eine der schönsten der Welt, die Israeliten haben sich niemals der Trunkenheit ergeben, sie sind im Gegentheil eine sehr nüchterne Bevölkerung." Diese Worte wurden mit großem Beifall begleitet. Budapest, 4. Oktober. Kaiser Wilhelm II. hat anläßlich seines Aufenthaltes in Güns dem Oberinspector der Südbahn, Herrn David Weiß, den Rothen Adler-Orden 4. Klasse verliehen. (Die Cxcefse von Kolin und Podiebrad.) Der 25jährige Buchbindergehilfe Johann Sajal, Sohn eines Podiebrader Schuldieners, wurde vom Kreisgerichte Kuttenberg wegen Theilnahme an den antisemitischen Exceffen in Kolin und Podiebrad zu dreizehnmonatlicher schwerer Kerkerstrase aerurtheilt. Feuilleton. Tante Golde. Novelle von R. Litte«. (Schluß.) „Ich habe die Ehre Frau Ftnkelftein zu sehen?" Sie knixte: „Goldine Finkelftein, zu dienen." „Und mein Name ist Schulz, wie Sie vielleicht schon wissen, Frau Finkelstetn! Ich hoffe, Sie verzeihen mein Eindringen zu so ungehöriger Stunde." Er wurde roth, lachte ein wenig verlegen, was seinem offenen hübschen Gesicht fast etwas Kindliches gab, und fuhr fort: „Ich ging nämlich soeben hier zufällig", bei dem Worte stockte er und blickte Martha, die noch immer regungslos am Tische stand, an, „vorüber, und der Anblick, den dies behagliche Zimmer mit seinen Hellen Lichtern auf dem Tische bot, man sieht es nämlich sehr