Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 82 (16.10.1893)
- Date
- 1893-10-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1552 MMWWWWMWWWWWWWW wird zum Thatbestande des groben Unfugs nicht gefordert; es genügt eine Handlung, die geeianet ist die öffentliche Ruhe zu stören. Ob die Vorübergehenden die Darstellung des Wortes „Jud" als Scherz auffaßten und belachten, ist ohne Belang, da ein grober Unfug auch da stattfinden kann, wo er in Folge eines durch Gewohnheit verbildeten Urtheils, z. B. der antisemitischen Gesinnung einzelner Bevölkerungsschtchten, als solcher nicht empfunden wird. Wenn aber das Berufungsgericht annimmt, in der Handlung der Angeklagten sei eine Störung der Rechte und Interessen des Publicums überhaupt enthalten, so hat es damit in Lösung einer Thatsache zum Ausdrucke gebracht, daß es diese Handlung als zu einer solchen Störung geeignet erachtet. Landau, 5. Okt. Im Alter von 86 Jahren starb hier der Bezirksrabbiner E. Grünbaum. Er war seit 1836 in seinem Beruf thätig; unter seinen Schriften ist die 1843 erschienene „Sittenlehre des Judenthums andern Bekenntnissen gegenüber" die Verbreiteste. Oest err.-Un gar. Monarchie. Wien, 12. Oct. Wider Paulus Meyer, welcher als Genosse des Pfarrers Deckert zu vier Monaten Arrest verurtheilt worden ist, leitete der Staatsanwalt eine neuerliche Untersuchung ein wegen Majestätsbeleidigung in Folge einer von einem Mithästling erstatteten Anzeige. — Der antisemitische Schriftsteller Karl Hron, welcher sich der Abbüßung einer sechsmonatlichen Arreststrase durch die Flucht entzog, wurde vom österreichischen Konsulate in Alexandrien dem hiesigen Landesgerichte etngeliesert. Rußland. Wilna, 5. Okt. Juden dürfen in unserer „Stadt" nicht wohnen, während sie außerhalb des Stadtrayons sich ansiedeln dürfen. Um nun dieses Gesetz zu umgehen, hatte der hiesige Financier Martiosen (Christ) den Plan gefaßt, unmittelbar an der Stadtgrenze eine Reihe von mehrstöckigen Häusern mit kleinen Familienwohnungen zu errichten, so daß die Juden, die sich in diesen Häusern einquartirt haben, de facto in der Stadt gelebt hätten. Die Obrigkeit hat jedoch den Bau dieser Häuser nicht genehmigt, ein Beweis, daß man die Maßregeln gegen die jüdischen Unterthanen mit aller Strenge durchzuführen gesonnen ist. Italien. Rom. Der päpstliche „Osservatore Cattolico“, gewiß kein judenfreundliches Blatt, schreibt: „Nach dem Volksverdict, das die Schweiz bereits abgegeben, haben sich hochangesehene Persönlichkeiten in Deutschland, welche eifrig Juden und Judenthum studtren, sich an uns mit der Anfrage gewandt, was der „Osservatore Cattolico“ über das Schächten denke. Man verlangt von uns ein bestimmtes Gutachten. Wir wollen damit keineswegs zurückhalten : Mögen die Juden die Thiere nach dem bei ihnen üblichen Gebrauche schächten, wenn sie nur die Christen zufrieden lassen. . . Im Unterschied von den Thterschützlern, welche an die Thiere denken und die Menschen vernachlässigen, halten wir dafür, daß erst die Menschen und dann die Schlachtthiere kommen. Selbst wenn das Schächten eine raffinirte Grausamkeit wäre, was bestritten wird, könnte man die Inden dafür nicht verantwortlich machen. Der hebräische Schächtgebrauch ist religiösen Ursprungs wie Alles, was dieses außerordentliche Volk von seinen wesentlichen Einrichtungen aus der vorchristlichen Epoche bewahrt hat. Demnach halten wir es für durchaus ungerecht, daß von staatlicher Seite den Juden in dieser Beziehung Gewalt angethan werden soll. Der christliche Sinn ist in diesen wie in allen andern Fragen ungemein gerecht. Wir verstehen unter christlichem Sinn denjenigen aller zu Rom haltenden Katholiken. So haben denn auch die katholischen Schweizer Cantone sich gegen die verwaltungsmäßige Belästigung der Juden in der Schächtfrage ausgesprochen. Und in Deutschland wird das Centrum, wie wir glauben, auch jetzt an der Windhorft'schen Tradition festhalten." — Die Schweizer Katholiken dürften wohl weniger durch ihren „christlichen Sinn" als durch die Furcht vor einem so gefährlichen Präcedenz von Staatsintervention in einer intern confessionellen Frage in die Opposition getrieben worden sein. vermischtes. Wien. („Gottes Segen bei Kohn'.") Ein hochstehender katholischer Geistlicher schreibt der „Oesterr. Wchschr.": „Bekanntlich heißt der derzeitige Fürsterzbischof von Olmütz Kohn und ist jüdischer Herkunft. In Olmütz ist namentlich unter den Deutschen der Antisemitismus stark verbreitet, wahrend er in der slavischen Bevölkerung nur höchst vereinzelt Anhänger zählt. Die Antisemiten waren nun vom Anfänge an dem Herrn Fürsterzbischof nicht grün und suchten ihn auf allerlei Weise zu verhöhnen. Dazu mutzte unter andern auch das bekannte „Gottes Segen bei Kohn" herhalten. Zwei antisemitische Blättchen brachten den Spruch fast in jeder Nummer zur Verhöhnung des Kirchenfürsten. Daraufhin verfügte sich der Herr Polizeidirektor zum Erzbischof und erklärte, er sei bereit, jede Nummer, die den höhnischen Namen enthalte, zu konfisciren. „Gott bewahre," erwiederte hierauf der Erzbischof, „lassen Sie das, zumal ich mir ja nichts Ruhmvolleres wünsche, als datz Gottes Segen mit mir fei." Dieser Ausspruch des wackeren Mannes wurde nachträglich bekannt und machte ringsum den besten Eindruck. Ein Pfarrer brachte die Erklärung seines Oberhirten sogar aus die Kirchenkanzel. Besätzen die Antisemiten nur einen Funken Edelsinn, so würden sie sich ihres Gebahrens schämen. Leider sind Antisemitismus und Edelsinn die schroffsten Gegensätze."