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Der Israelit · 1893-10-09 · Heft 80 (9.10.1893) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 80 (9.10.1893)
Date
1893-10-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1510 halb angestrengte Klage ist nun mit folgender Begründung abgewiesen worden: „Hinsichtlich der A«gezeigten erscheint zwar durch deren Geständniß nachgewiesen, daß sie einige Tage vor der letzten Reichstagswahl antisemitische Flugblätter, welche in den Straßen der Stadt Bruchsal angeschlagen waren, abgerissen haben. Doch liegt ein Anlaß zum Einschreiten deshalb nicht vor, weil das Abreißen dieser Anschläge, die von Beleidigungen und Schmähungen der Israeliten strotzten, und deren Inhalt auch bei den Angehörigen der christlichen Konfessionen Aergerniß zu erregen geeignet waren, als in Ausübung berechtigter Nothwehr geschehen anzusehen ist. Den Angezeigten, welche Israeliten sind, konnte ebenso wenig wie den übrigen Israeliten hiesiger Stadt zugemuthet werden, die ihre Religionsgenossen herabwürdigenden Schmähschriften der weiteren öffentlichen Verbreitung überantwortet zu sehen." Oester.-Ungar. Monarchie. Wien, 5. Oct. Berann bei Prag war gestern der Schauplatz .'turbulenter Scenen. Der Glasermetster Emil L o e w y, jüdischer Schächter, fand in seinem Magazin ein entlassenes Dienstmädchen zwischen den Strohvorräthen leblos. Loewy erstattete die Anzeige hierüber. Ein gerufener Arzt konstatirte den Tod, ein zweiter Arzt entdeckte jedoch, daß das Mädchen noch lebe. Es erholte sich auch noch. Inzwischen ausgeftreute Gerüchte von einem Ritualmord bewirkten große Krawalle vor dem Hause Loewy's. Es fanden große Ansammlungen statt, die Menge nahm eine drohende Haltung an und aufreizende Rufe wurden ausgestoßen, bis die Gendarmerie die Ruhe herstellte. Das Mädchen erzählte später, daß es sich im Magazin verborgen und einen epileptischen Anfall gehabt habe. Budapest, 5. October. Der Stadtrath nahm gestern einstimmig den Antrag des Magistrats an, ein Grundstück im Werth von 600,000 Gulden an die israelitische Gemeinde zum Bau eines Tempels herzugeben. Rumänien. Bukarest. 16. Sept. „Egalitäten", das Organ der politischen Gleichberechtigungs - Bestrebungen der rumänischen Israeliten, macht Miltheilung von Vorgängen, welche in vollständigem Gegensätze zu jener bereits vor einem halben Jahre ergangenen Ordre des Ministerpräsidenten stehen, nach welcher nicht naturalisirte Einwohner, die der Militärpflicht im Lande Genüge geleistet haben, bezüglich des Aufenthaltsrechtes in den rumänischen Landgemeinden nicht als Fremde zu betrachten sind. In dem von 36 israelitischen Familien bewohnten Marktflecken Gloderile im Dtsstrikte Bacau sind 18 dieser israelitischen Familien ohne Rücksicht darauf, daß ihre männlichen Angehörigen der Militärpflicht Genüge leisten oder geleistet haben, und daß sich unter diesen manche befinden, welche schon im Unabhängigkeitskriege von 1877/78 verwundet worden sind, durch einen vom 4. September datirten Befehl des Subpräfekten angewiesen worden, die betreffende Gemeinde zu verlassen. Ein zweiter noch charakteristischerer Fall hat sich in der gleichfalls im Disstrikte Bacau befindlichen Gemeinde Saskut ereignet. Ein dort wohnender Israelit, welchem man wahrscheinlich im Hinblick auf seine landwirthschaftliche Berufsthätigkeit nicht an den Kragen gehen kann, besitzt fünf in der rumänischen Armee dienende Söhne. Als nun der überdies im aktiven Dienste stehende jüngste Sohn sich während seines Urlaubs im väterlichen Dorfe aufhtelt, murde demselben ein Ausweisungsbefehl zugestellt. Die Bauern des Dorfes, mit dem Primär (Bürgermeister) an der Spitze, wendeten sich nun an den gestrengen Herrn Subprimar mit der Bitte, diese Ausweisungsordre rückgängig zu machen. Letzterer ließ sich denn auch infoferne erweichen, als er dem im aktiven Dienste befindlichen rumänischen Soldaten israelitischer Konfession den Aufenthalt im Dorfe unter der Bedingung gestattete, daß er „in keinem anderen Hause, als in dem seines Vaters wohne." Daß man übrigens in solchen Fällen, wo es Herrn Subpräfekten in den Kram paßt, sich wieder gar kein Gewissen daraus macht, Ausweisungen noch nicht militärfrei gewordener israelitischer Einwohner als nicht geschehen zu betrachten, geht aus nachstehendem interessanten Geschichtchen hervor: Anläßlich der jüngsten Judenausweisungen aus den Landgemeinden des Distriktes Roman war auch ein gewisser Haimovici zum Verlassen der Gemeinde Bara genöthigt worden. Als es nun zur Aufstellung der Rekrutierungsliste kam, verlangte der Subpräfekt, daß in dieselbe auch der Name des im stellungspflichtigen Alter befindlichen Haimovici eingetragen werde. Diesem Verlangen gegenüber glaubte nun der Primär darauf aufmerksam machen zu müssen, daß Haimovici ausgewiesen sei und sich gar nicht mehr im Dorfe befinde. Der Herr Subpräfekt ließ aber diesen Einwand gar nicht gelten, sondern erklärte: „Das hat damit gar nichts zu thun. Bei der Rekrutierung muß er gegenwärtig sein!" Rußland. Rußland. Vor längerer Zeit schon wurde gemeldet, daß die in Sibirien lebenden Juden von dort ausgewiesen werden sollten. Wie nun der „Standard"-Korrespondent in Shanghai aus zuverlässiger Quelle aus Oststbirien erfahren haben

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