Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 78-79 (5.10.1893)
- Date
- 1893-10-05
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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1504 Aehnliches im Talmud steht. Was sollten wir auch mit dem Blute eines Kindes beginnen? Unsere Religion schreibt uns vor, daß wir selbst nicht einen Tropfen Thierblut genießen dürfen. — Präs.: Es wird Ihnen aber vielleicht bekannt sein, daß man vor einigen Jahren in Ungarn und vor einem Jahre auch in Deutschland Juden beschuldigt hat, Christenkinder zu rituellen Zwecken geschlachtet zu haben? — Angekl.: Diese Anschuldigungen waren doch aber sämmtlich nur erdichtet, um die Juden verfolgen zu können. Ein Beweis hiefür ist doch nirgends geführt worden und konnte auch nicht geführt werden. — Präs.: Aus welchem Grunde mögen wohl dem ermordeten Kinde zunächst Hände und Füße gebunden und alsdann der Mord vollsührt worden sein? — Angekl.: Das weiß Gott. Präs.: Ter weitere Umstand, daß dem ermordeten Kinde mittelst eines spitzen Instrumentes mehrere Löcher beigebracht wurden, und zwar augenscheinlich in der Absicht, um ihm das Blut zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft in der Annahme bestärkt, daß hier ein Ritualmord vorliegt. — Angell.. Herr Präsident, ich vermag selbstverständlich nicht zu sagen, aus welchem Grunde der Mörder das arme Kind noch derartig gemartert hat. Gott ist mein Zeuge, daß weder ich noch meine Frau den Mord begangen haben, und ich halte es auch für unmöglich, daß Haim Levy den Mord begangen hat, denn Ritualmorde existiren nicht. Wir Juden brauchen kein Christenblut, wir schlachten keine Christenkinder. Unsere heilige Religion verbietet den Mord ebenso wie die christliche und mohamedanische Religion. — Präs.: Professor Rohling soll behaupten: Das Gebot in dem jüdischen Gesetzbuche.' „Du sollst nicht tödten", bezieht sich nur auf Juden, nicht auf Andersgläubige. — Angekl. (mit großer Entrüstung): Wie kann der Mann so etwas behaupten? Das Gebot: „Du sollst nicht tödten", läßt keinerlei Deutung zu, daß es sich nur auf Juden bezieht. Dieser Mann kann ja alles Mögliche behaupten, es kommt aber darauf an, ob er es auch beweisen kann. — Präs.: Sie bestreiten also, den Mord begangen zu haben? — Angekl.: Ja wohl, Herr Präsident, ich bestreite entschieden, auch nur das Geringste von dem Morde zu wissen. Präs.: Run, Angeklagte Saroutcha Benbassa, was haben Sie auf die Anklage zu erwiedern? — Angekl.: Ich kann nur das wiederholen, was mein Mann bereits gesagt hat. Wir stehen dem Morde absolut sern und müssen es als gemeine Lüge bezeichnen, daß wir Christenkinder schlachten, um Christenblut zu rituellen Zwecken zu haben. — Präs.: Sie sollen aber der Helene erzählt haben, daß Sie eines Tages dem Kinde das Blut entzogen und es so lange gemartert haben, bis es todt war? — Angekl.: Das ist eine gemeine Lüge, das kann Helene nicht gesagt haben. — Präs.: Ich bemerke, daß Helene allerdings vor Gericht ebenfalls bestritten hat, eine solche Erzählung gethan zu haben, es sind jedoch Zeugen hier, die das beschwören wollen. — Angekl.: Dann leisten diese Zeugen einen Meineid. — Präs.: Sie stellen also auch in Abrede, an dem Morde betheiligt gewesen zu sein? — Angekl.: Ja wohl, ganz entschieden bestreite ich das. . WU Präs.: Nun, AngeklagterH a i m Levy, bekennen Sie sich schuldig? — Angekl.: Ich bestreite ebenfalls entschieden, von dem Morde auch nur die geringste Kenntniß zu haben, — Präs.: Sie sollen das ermordete Kind durch Zucker an sich gelockt und in das Haus von Benbassa geführt haben? — Angekl. (in großer Entrüstung): Das bestreite ich ganz entschieden. — Präs.: In dem Laden des Gemüsehändlers Fodor Krisiow sollen Sie mit Ihrem Bruder Baro Levy Spanisch gesprochen haben. Ihr Bruder soll zu Ihnen gesagt haben: Ihr habt euch zu sehr beeilt, ein Bulgare durfte eure Angelegenheit nicht kennen, denn die Sache wird eine böse Wendung für uns nehmen. — Angekl.: Das ist unwahr, eine solche Aeußerung hat mein Bruder niemals zu mir gethan. — Präs.: Sie bestreiten wohl auch, daß die Juden zu rituellen Zwecken Christenblut brauchen? — Angekl.: Selbstverständlich. Die Juden haben zu keiner Zeit einen solchen Ritus gehabt. — Danach war das Verhör der Angeklagten beendet und die Sitzung wurde auf Freitag vertagt. An diesem Tage fand die Beweisaufnahme statt. Der erste Zeuge war der Diener Tono Ni kos. Dieser erzählte, am 10. August 1891 sei er von seinem Herrn nach Zemouichte geschickt worden, um dort von einem Berge Weiden zu holen. Unter einem Fliedergebüsch daselbst habe er plötzlich die Leiche des kleinen Mädchens entdeckt. Der folgende Zeuge ist der Schneider Protinsky. Dieser bekundete, am 5. Juni 1891 sei er am Judenviertel vorübergegangen, vor der Thür des Juden Sakutcho habe er zwei kleine jüdische Mädchen mit einem dritten, das seinem Aeußern nach eine Christin war, gesehen. Das eine jüdische Mädchen sagte, auf das christliche deutend: „Die kann nicht reden." Als er nach kurzer Zeit zurückgekehrt sei, habe er die Kinder nicht mehr gesehen. Das christliche Kind sprach kein Wort, es war barfuß, hatte roihe Haare und trug ein blau und rothes Kleid. — Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. S toi low: Weßhalb haben Sie diese Ihre Wahrnehmungen erst nach Auffindung der Leiche, also fast zehn Wochen nach dem Verschwinden des Kindes, mitgetheilt? — Zeuge: Als die Leiche gefunden wurde und man sagte die Juden haben das Kind gemordet, da fiel es mir erst wieder ein. — Vertheidiger: Das Verschwinden des Kindes erregte aber doch sofort Aufsehen, und man sprach auch sofort davon, daß die Juden das Kind umgebracht hätten. — Zeuge: Damals legte ich der ganzen Sache keinen Werth bei. Ein weiterer Zeuge ist der Kaufmann Kaleikow Dieser bekundete: Fünf Tage nach dem Auffinden der Leiche sagte mir Frau Emne Pomakinska, sie habe zur Zeit, als das Kind gesucht wurde, im Hause der Helene Vultcheva Studenka ein unbekanntes kleines Mädchen gesehen. Auf ihre Frage, wer das Kind sei, habe ihr Helene geantwortet: „Man hat es mir zur Pflege gebracht, da es krank ist." Frau Pomakinska hat das Kind vier Tage lang im Hause der Helene gesehen. Frau Pomakinska, die alsdann als Zeugin erscheint, gibt zu, dem früheren Zeugen erzählt zu haben, daß sie im Hause der Helene ein kleines Mädchen gesehen habe, Sie sei der Meinung, daß das Kind ein fremdes gewesen: genau könne sie das aber nicht sagen, es könne auch das Töchterchen der Helene gewesen sein. — Präs.: Sie sollen dem Kaleikow gesagt haben, auf Ihre Frage, wer das Kind sei, habe Ihnen Helene geantwortet: „Man hat es mir zur Pflege gebracht, da es krank ist." — Zeugin: Davon weiß ich nichts. — Präs.: Nun, Kaleikow, was sagen Sie dazu? — Zeuge: Ich kann mich auf jene Erzählung nicht mehr genau besinnen, mir ist jedoch im Dunkeln in Erinnerung, als hätte Frau Pomakinska mir eine solhe Erzählung gegemacht. — Präs.: Etwas Bestimmtes können Sie also nicht sagen? — Zeuge: Nein. Der folgende Zeuge ist der Schreiner Archinow. Dieser bekundete: Fünf oder sechs Tage nach dem Verschwinden des Kindes begab ich mich in das Haus der Helene Vultcheva Studenka. Sie sollte mich pflegen, da ich am Herzen litt. In der Nähe des Kellers sah ich -in kleines Mädchen aut einem Stein sitzen. Eine Frau befragte die Helene, wer das Kind sei. Helene antwortete, das Kind sei ihr aus Verkoviiza in Pflege gebracht worden. — Vertheidiger: Kennen Sie die Frau, die diese Frage an Helene gerichtet hat? — Zeuge: Nein. — Vertheidiger: Weßhalb stellten Sie nicht selbst die Frage an Helene? — Zeuge: Weil ich damals kernen Argwohn hatte. — Vertheidiger: Wann bekamen Sie Argwohn? — Zeuge: Nachdem ich von der Auffindung der Leiche hörte. —