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Der Israelit · 1893-10-05 · Heft 78-79 (5.10.1893) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 78-79 (5.10.1893)
Date
1893-10-05
Page
– (sequence 25)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Ertra-KM. jtt J\° 78 & 79 des „Israelit". Ein Ritualmord-ProzeH! in Wutgarien. Wir erhallen heule den ausmhrlichen Bericht über den Rirualmord-Prozeß in Rahova, dessen Ausgang bereits durch die politischen Tagesblätter telegraphisch mitgetheilt worden. Bevor wir denselben wiedergeben, resumiren wir den Inhalt der von der Procuratnr erhobenen Anklage. Als Beschuldigte erscheinen Johanan Benbassa, dessen Gattin Saroutcha Benbassa und der Fragner Haim Levy wegen vorbedachten Mordes an der Mitza Georgpheva. Der Mitschuld an dieser Thar war Helene Dultcheva Studenka bezichtigt, doch starb dieselbe vor Beginn der Schlußverhandlung: einer Mel- I dung zufolge hat ne nch selbst den Tod gegeben. Am 5. Juni 1891, so erzählt die Anklage-Acte, ging in Vratza die kleine Tochter des Georghi Mokr Pilskos, ^ame^§ Mitza, ein rothhaariges, geistesschwaches Kind, welches nicht deutlich zu sprechen vermochte, aus seinem elterlichen Hause aui die Straße, um mit anderen Kindern zu spielen, kam aber nicht mehr;u- (: rück. Die Polizei forschte nach der Verschwundenen und ließ durch den Ausritter Mittheilung von dem Bormlle machen,; woraus man Nachschau in den jüdischen Häusern hielt. Das - Kind wurde nicht gesunden. Gin Zeuge erzählte, er habe am j 5. Juni, Vormittags, vor der Hausthür des Juden S alou lscho zwei israelitische Kinder und ein drittes, christliches, gesehen, das anscheinend nicht reden konnte. Am 10. August fand der Diener Tino Ni kos, welcher für seinen Herrn Tinoi 21 poflötet, Korbweiden holen sollte, unter einem Flieder- I dusche die Leiche der kleinen Mitza. Nach dem Gutachten der ja 2lerzte war das Kind eines gewaltsamen Todes gestorben. Es! waren ihm zunächst Hände und Füße gebunden und alsdann l die Brun unter der Achselhöhle mit einem schanen Instrumente 1 durchbohrt worden. Die krampfhafte Schließung der Finger bewies, daß die Kleine unter Qualen gestorben wardie Augenhöhlen waren leer. Nachträglich erklärten zwei Zeugen, | daß iie nach dem Verschwinden des Kindes ein unbekanntes kleines Mädchen bei der verehelichlen Helene Bullcheva Studenka gesehen hätten; eine dritte Zeugin gab an, daß ue ein; Kind dort weinen gehört habe, welches anders weinte, als es - das Kind der Helene zu rhun pflegte. Die Helene toll auch ' nach anfänglichem Leugnen dritten Personen gegenüber ge-;i äußert haben, daß der Jude Benbassa in Gemeinschaft mit l; seiner Ehefrau ihr ein sieben- bis achtjähriges rothhaariges « Mädchen gebracht habe, damit sie es gegen eine Belohnung s von 50 Piastern bei sich behalte und pflege: nach drei Tagen ihabe das Ehepaar das Kind in der Dunkelstunde wieder geholt: sie wisse, daß das Mädchen am Freitag ermordet wurde und daß man es marterte, bevor man ihm das Blur entzog. Tie Anklage kommt nun zu dem Schlüsse, daß das Kind - Mitza Georgpheva das Opfer eines religiösen Fanatismus ge- \ worden sei. Es gebe Beispiele der Ermordung christlicher i Kinder durch Juden, und obgleich der gewesene Großrabbiner - von Sophia, Tan ko Witz, in einer Broschüre darlege, daß; die Juden Alles, was blutig ist, vermeiden, und daß der Tal- \ mud Abscheu vor dem Blute befiehlt, so finde man doch in j einer andern (von der Anklage nicht näher bezeichneten) Broschüre einen Auszug aus dem Talmud, nach welchem die; Tödtung von Nichtjuden gestattet sei. Die Vorschriften des I Talmud, obgleich sie in den Augen der gebildeten modernen i- Israeliten keine Giltigkeit haben, könnten doch möglicherweise m in der großen, unwissenden Masse der Juden als göttliches gl Gebot angesehen werden und von Einfiuß aut ihre rohen Jn- A stincte sein. Der Prozeß, welcher zu der Freisprechung der Angeklagten führte, nahm folgenden Verlauf: Die Verhandlungen fanden unter großem 2lndrange des Publikums statt. Den Vorsitz des Schwurgerichtshofes führte Kreisgerichtsdirektor K o rn ickow. Die öffentliche Anklagebehörde vertrat Staatsanwalt-Substitut Dr. Konakow aus Vratza, die Vertheidigung führte der ehemalige bulgarische Justizministcr Rechtsanwalt Dr. Stoilow (Sophia.) Als Vertreter des Nebenklägers Pilekow (Vater des ermordeten Kindes) war Rechtsanwalt Dr. Machinow (Vratza) erschienen. Da man von der hiesigen Bevölkerung Ausschreitungen befürchtete, so waren die Militärwachen verstärkt worden. Die gehegten Befürchtungen erwiesen sich aber als grundlos, das Publikum bewahrte vottständige Ruhe. Vor und in dem Gerichtsgebäude waren zahlreiche Polizei-Beamte behufs Amrechlerhaltuug der Ordnung ansgeboren. Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst die Anklageschrift verlesen und alsdann zur Vernehmung der Angeklagten geschritten. Präs.: Angeklagter Johann Benbassa, Sie werden beschuldigt, die achtjährige Mitza Georgpheva in Gemeinschaft mit Ihrer Frau und dem Mitangeklagten Haim Levy ermordet zu haben. Bekennen Sie sich schuldig tz Wenn Sie das Verbrechen begangen haben, dann gestehen Sie es, Sie erleichtern damit wenigstens Ihr Gewissen. — Angekl.: Herr Präsident, ich habe von dem Morde kerne Ahnung: ich weiß nicht, wodurch ich mit meiner Frau in den Verdacht kommen konnte, ein so schweres Verbrechen begangen zu haben. — Prä'.: Das ermordete Kind ist am 5. Juli 1891 verschwunden und ist an diesem Tage von einem Zeugen im Judenviertel, und zwar vor Ihrem Hanse gesehen worden. — Angekl.: Davon (jabe ich keine Ahnung. Präs.: Run ist von mehreren Leuten bei der verstorbenen Helene Vultcheva S l u d e n k a ein Kind gesehen worden, das dem ermordeten «ehr ähnlich sah. Die Helene Vultcheva soll zu verschiedenen Leuten geäußert haben: Sie und Ihre Frau haben ihr eines?lbends in der Dunkelstilnde ein kleines Mädchen mir rothen Haaren gebracht und sie (die Helene) gebeten, das Kind zu behalten und zu pstegeu, bis Sie es wieder abholen werden. Sie sollen der Helene dafür 50 Piaster gegeben haben. Nach drei Tagen hatten Sie, wiederum in der Dunkelstunde, das Kind abgeholt und es in Ihr Haus geführt. Ihre Frau soll nun zu der Helene später gesagt haben: „Wir haben dem Kinde einen Kran; von Kornähren auf den Kopf gesetzt und ihm das Blnr entzogen, bis estodtwar." — Benbassa: An alledem ist auch nicht ein Wort wahr. Es ist bedauerlich, daß Helene nicht mehr am Leben ist: diese kann so etwas gar nicht gesagt haben. — Präs.: Die Helene können wir allerdings nicht mehr befragen, aber mehrere Leute wollen befchwören, daß dieselbe eine solche Erzählung gemacht hat. — Angekl.: Weßhalb sollten wir denn eigentlich das Kind ermordet haben, es lag doch gar keinen Grund dazu vor V Präs.: Ihre Frau soll zu der Helene gesagt haben: „Sie haben das Kind getödlel, um demselben das Blut zu entziehen." Nun behauptet die Anklage: Die Israeliten schlachten Ehristenkinder, weil dieselben zu rituellen Zwecken Ehristenblut brauchen. — Angekl.: Das kann aber doch kein vernünftiger Mensch glauben. Präs.: Professor Rohling in Prag soll den Nachweis geführt haben, daß der Talmud die Ermordung von Christenkindern geradezu vorschreibe, um Christenblut zu rituellen Zwecken verwenden zu können? — Angekl.: Herr Präsident, ich kenne den Proffessor Rohling in Prag nicht. Wenn dieser Mann aber so etwas behauptet, dann ist er entweder verrückt oder er thur es aus Haß gegen die Juden, um Judenverfolgungen ins Werk zu setzen. Mir und wohl auch keinem andern Juden ist bekannr, daß auch nur etwas

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