Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 78-79 (5.10.1893)
- Date
- 1893-10-05
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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1505 Vertheidiger: Es herrschte doch aber gleich nach dem Verschwinden des Kindes große Aufregung in Vratza. — Zeuge: Vor Auffindung der Leiche schöpfte ich keinen Argwohn. Eine fernere Zeugin ist Frau Paraskeva D i m i t r o v a. Diese bekundete: Vierzehn Tage nach dem Verschwinden des Kindes habe sie in dem Hause der Helene ein Kind weinen gehört. Eine Frau habe ihr erzählt, dies Kind sei 7 bis 8 Jahre alt gewesen und habe im Keller gesessen. — Vertheidiger: Hatte nicht Helene ein Kind iu demselben Alter? — Zeugin: Ja wohl. — Vertheidiger: Hat vielleicht das Kind der Helene geweint? — Zeugin: Nein, das war ein fremdes Kind. — Vertheidiger: Sie haben doch das Kind gar nicht gesehen, sondern nur weinen gehört? — Zeugin: Ich erkannte das Kind am Weinen. — Vertheidiger: Am bloßen Weinen ist doch aber ein Kind nicht zu erkennen? Zeugin: Ja wohl, das Kind der Helene weinte anders als das fremde Kind, das ich weinen hörte. Im weiteren Verlaufe erschienen drei Frauen als Zeuginnett. Diese bekundeten ziemlich übereinstimmend: Helene habe ihnen einmal erzählt, eines Abends in der Dunkelstunde habe ihr der Jude Benbassa mit seiner Frau ein kleines 7- bis 8jähriges Mädchen gebracht. Dasselbe sei ohne Kops- und Fußbekleidung gewesen, habe rolhe Haare gehabt und ein buntes Kleid getragen. Die Juden hätten zu ihr gesagt: „Pflege das Kind einige Tage, wir geben dir fünfzig Piaster." Nach drei Tagen halten Benbassa und Frau das Kind wieder abgeholt. Präs.: Was hat Ihnen Heleite ferner erzählt? — Zeugin. Frau Potalow: 'Weiter hat mir Helene nichts erzählt. — Präs.: Hat sie Ihnen nicht erzählt: Die Frau Benbassa habe ihr gesagt, dem Kinde haben sie das Blut entzogen und es so lange gemartert, bis es todt war? — Zeugin: Davon weiß ich nichts. — Präs.: Bei dem Ulltersuchungsrichter haben Sie aber das ausgesagl? — Zeugin: Das habe ich nicht gesagt, dann muß ein Jrrthum vorliegen. Die zwe: anderen Zeuginnen bestritten ebenfalls entschieden, vor dem Untersuchungsrichter die letzterwähnte Bekundung gemacht zu haben. Es erschien hieraus als Zeuge der Gemüsehändler Fodor Kristow. Dieser bekundete: Eines Abends waren Baro L e v y und Haim L e v y in meinem Laden. Die beiden Brüder sprachen spanisch miteinander. Ich glaube, daß Baro Levy zu Haim Levy sagte: „Ihr habt euch zu sehr beeilt, ein Bulgare durfte eure Angelegenheit nicht kennen, denn die Sache wird eine böse Wendutig für uns nehmen." — Vertheidiger: Haben Sie geuau verstanden, was Baro Levy sagte? — Zeuge: Genau nicht, ich glaube aber, daß das der Wortlaut war. — Vertheidiger: Sind Sie des Spanischen vollkommen mächtig'? — Zeuge: Vollkommen nicht, ich verstehe es aber im Allgemeinen. — Vertheidiger: Sie können also auch die Beitierkung mißverstanden haben? — Zeuge: Jawohl. Eine fernere Zeugiri ist die unverehelichte Maria K l op ara. Diese sagte aus: Sie habe einmal gesehen, daß Haim Levy einem Kinde, das rothe Haare hatte, ein Stück Zucker gegeben habe. Ob dieses Kind die ermordete Mitza war, könne sie aber nicht sagen. Der hierauf als Zeuge vernommene Baro Levy stellte entschieden in Abrede, die angedeutete Aeußerung zu seinem Bruder gethan zu haben. Im weiteren Verlaufe wurden noch fünf Frauen zeugeneidlich vernommen. Diese bekundeten übereinstinimend: sie hätten täglich bei der Helene verkehrt, aber niemals ein fremdes Kind bei derselben gesehen; das Kind der Helene, ein achtjähriges Mädchen, habe oftmals im Keller gesessen. Am Samstag früh wurden die medicinischen Sachverständigen vernommen. Diese bekundeten: Es lasse sich nicht mit Bestimmtheit feststellen, ob die bereits mitgetheilten Verwundungen des ermordeten Mädchens den Tod desselben herbeigeführt haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei anzuneh- > men, daß die Verwundungen dem Kinde noch zu Lebzeiten, zum Mindesten aber unmittelhar nach dem Tode zngefügt worden seien. Der Vertheidiger beantragte alsdann einen Artikel aus der Swoboda, dem Leiborgane des Minister-Präsidenten und Minister des Auswärtigen. Sta > bulow, zu verlesen, in welchem des Längeren auseinandergeseyt wird, daß die Angeklagten vollständig unschuldig seien. — Der Gerichtshof lehnte jedoch diesen Amrag ab. — Die Beweisauniahme war danach beendet. Der Präsident iormuline die den Geschworenen vorzulegende Schuldsrage, welche lautete: Sind die Angeklagten schuldig, die Mitza Georgpheva aus Braya im Jahre 1891 vorsätzlich und mit Ueberlegung gelobtet zu haben? Es begannen alsdann die Plaidovers. Staatsanwalts-Substitut Dr. K o n a k o w: Meine Herren Geschworenen! Wir stehen am Ende eines traurigen Dramas, das weit über die Grenzen Bulgariens hinaus Aufsehen erregen dürfte. Ein schrecklicher, räthselhafter Mord ist begangen worden. Allein, wer der oder die Mörder waren, hat leider diese Verhandlung nicht auszuklären vermocht. In der Anklageschrift ist als Motiv für die That angegeben worden: Die Angeklagten, die sämmtlich Israeliten seien, hätten das Kind aus rituellen Gründen ermordet. Ich will es dahingestellt sein lassen, wie weil der Ritualmord begründet ist. Ich bemerke dabei, daß ich nicht der Verfasser der Anklage bin. Es ist auch nicht meine Aufgabe, sestzustellen, ob die Angeklagten sich des ihnen zur Last gelegten Verbrechens schuldig gemacht haben. Der Staatsanwalt ging alsdann näher auf die Beweisaufnahme ein und fuhr hierauf fort: Ich bin nach dem Ergebnisse dieser Beweisaufnahme nicht in der Lage, die Anklage aufrechterhalten zu können. Die Beweisaufnahme hat nicht das Geringste für die Schuld der Angeklagten ergeben; ich ersuche Sie daher, meine Herren Geschwornen, die Angeklagten sreizusprechen. Vertheidiger Rechtsanwalt Tr. Storkow: Meine Herren Geschwornen! Ich bin hoch erfreut über das correcte Verhalten des Herrn Vertreters der Anklage-Behörde. Nach der schriftlichen Anklage konme es ja den Anschein gewinnen, als lägen irgend welche Momente vor, die für die Schuld der Angeklagten sprechen. Allein die dreitägige mündliche Verhandlung hat auch nicht den Scharren eines Beweises für die Schuld der Angeklagten ergeben. Der Vertheidiger beleuchtete ebenfalls in eingehender Weise die Beweisaufnahme und rühr hieraus iort: Das Ergebniß der Beweisaufnahme har die volle Unschuld der Angeklagten dargethan. Weder die angebliche Erzählung der Hetene, noch das angebliche Gespräch im Laden des Gemüsehändlers, noch ein anderes Belastungsmoment har sich als stichhältig erwiesen. Bedauerlich ist es, daß das mittelalterliche Märchen: die Juden brauchten zu rituellen Zwecken Ehristenblut, immer von neuem wieder auftauchl. Professor Rohling hat seine Behauptung in keiner Weise bewiesen, er ist dagegen von vielen anderen hervorragenden christlichen Professoren der Theologie auf das schlagendste widerleg: worden. Das Märchen wäre auch schon längst verschwunden, wenn es nicht als Mittel diente, um eine unser Jahrhundert schändende, wüste Religions- und Racenhetze zu beleben. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß diese wüste Hetze in diesem Gerichrssaale keine Stätte finden wird. Die Herren Geschworenen werden — deß bin ich gewiß — streng ihres Eides eingedenk sein und, unbeirrt um alle draußen lobenden Parteikämpse, lediglich den Thatbestand prüfen. Wenn Sie dies rhun, meine Herren Geschwornen, daun können Sie nicht anders, als die Angeklagten fteisprechen. Der Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Dr. Machinow, erachtete die Schuld der Angeklagten durch die startgehabte Beweisaufnahme für erwiesen und meinte, es sei auch der Beweis erbracht, daß hier ein Ritualmord vorlieae. Dann