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Der Israelit · 1893-10-05 · Heft 78-79 (5.10.1893) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 78-79 (5.10.1893)
Date
1893-10-05
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1498 nach Nordhausen versetzt ist, endlich zum Austrag gebracht. G. wurde eine weitere Strafe von 100 Mark oder 10 Tage Gefängniß zuerkannt. Das Erkenntniß wird auf seine Kosten im „Reichsherold" zum Abdruck gebracht. Anlaß der Klage bildete eine Wiener Korrespondenz in Nr. 563 des „Reichsherold" vom 2. Dez. 1892, welche über die Kommunalverwaltung Wiens sehr abfällig urtheilte und dabei Baron von Suttner gröblich verleumdete, alles selbstverständlich nur, um daraus Kapital für den internationalen Antisemitismus zu schlagen. Der von G. anfänglich versuchte, aber schmählich mißlungene Wahrheitsbeweis hat das schätzenswerthe Resultat ergeben, daß das ganze Lügengewebe im Interesse der Geschäftskonkurrenz ausgesponnen wurde und daß noch dazu die Verquickung mit antisemitischen Bestrebungen hier durchaus unangebracht war, da der verleumdete Baron R. v. Suttner weder ein Jude noch ein „Judenschützer" ist. Besonders interessant waren die Verhandlungen durch die Schlaglichter, welche sie auf die furchtlosen und treuen Praktiken sowohl des verantwortlichen wie des wirklichen Herausgebers des „Reichsherold" fallen ließen. Georg hat anfänglich die Nennung des Verfassers der betreffenden Korrespondenz ausdrücklich verweigert, bei seiner letzten Vernehmung konnte er sich aber deffelben nur nicht mehr besinnen; früher hatte er die Verantwortung für die Korrespondenz auf sich genommen und den Beweis für die Wahrheit ihrer Behauptungen zu erbringen versucht, später als der Beweis mißlungen war, tritt er urplötzlich mit der Einwendung hervor, nicht er, sondern Dr. Böckel sei für die Aufnahme der Korrespondenz verantwortlich, dieser habe sie direkt zugesandt erhalten und ohne sein, G.'s, Wissen im „Reichsherold" abdrucken lassen, B. pflege meistens so zu verfahren. Das Gericht hatte auf diese Einrede hin im letzten Termine beschlossen, Dr. Böckel als Zeuge zu vernehmen. Er war heute erschienen. Da er sich eventuell selbst zu belasten hatte, wurde er nicht vereidet. Obwohl er nun hinreichend Zeit gehabt hatte, sich zu unterrichten, um welchen Artikel und um welche Verleumdungen es sich handele, gab er doch an, es erschienen so viele derartige Artikel in seiner Zeitung, daß er nicht wissen könne, gegen welchen die Klage gerichtet sei. Nachdem er die Korrespondenz gelesen, besann er sich glücklicher Weise darauf, daß kurze Zeit nach ihrem Erscheinen in einem hiesigen Blatt eine Berichtigung seitens des Freiherrn A. v. Suttner gestanden habe. Im Uebrigen ließ B. seinen verantwortlichen Redacteur völlig im Stiche. Er konnte sich auf nichts besinnen, G.'s Einwendungen weder bestätigen noch bestreiten und behauptete sogar im Gegensatz zu G., daß dieser und nicht er, B., in der Regel die Korrektur des „Reichsherold" gelesen habe. Warum ist G. auch aller Parteidisziplin zuwider B. durch und zu Stöcker übergegangen? Nun kann er sehen, wie er die Strafen für die Sünden B.'s und Anderer allein aufbringt oder absitzt. Oe st er.-Ungar. Monarchie. Prag, 23. Sept. Ueber das Taufen der Juden läßt sich das Organ der Fürsterzbischöflichen Kanzlei des Kardinals von Prag, der „Czech", aus. Es klagt, daß so viele Juden nach Wien kommen, weil sie wissen, daß es dort am leichtesten mit der Aufnahme in die Kirche genommen werde. Nach kurzer Vorbereitung würden sie getauft. Aber die Gründe der Konversion seien meist äußerlicher Art, um Carriere zu machen, im Herzen bleiben sie Juden. Noch interessanter aber als diese Auslassung ist, daß die „Allg. Zeitung des Judenthums" in Berlin für die Judentaufen eintritt und den „Czech" tadeln zu müssen glaubt. Diese Weitherztgkett, bemerkt eine Berliner Ztg., dürfte alles bisher von dem jüd. Reformerthum Geleistete übertreffen. Rußland. Petersburg. In dem jüngstverstorbenen Nestor der hebräischen Journalistik, dem Begründer und langjährigen Herausgeber des „Hamelitz", Herrn A. I. Zederbaum, beklagt die russische Judenheit einen ihrer verdienstvollen Publizisten, der bis zum erlöschenden Athemzuge in Wort und Schrift allen Gebieten jüdischen Lebens seine Einsicht, seine Initiative und seine journalistische Meisterschaft gewidmet und bleibende Verdienste sich erworben hat. Es genügt, an die Blutbeschuldigung von Kuta'is, an die Entlarvung des Talmud Verläumders Ljutostanski, des Falschmünzers Bravmann 2c. zu erinnern, auf sein Eintreten für die Colonisation Palästina's, auf seinen hervorragenden Antheil an der Bekämpfung des Jammers der Gegenwart hinzuweisen, um die erfolggesegnete Wirksamkeit dieses Veteranen der Feder an einigen markanten Beispielen zu illustrirenrrainn Vermischtes. Berlin. Der Konferenz, welche am 30. August hier in Sachen des westpreußischen Schächtverbotes berieth, wohnten folgende Rabbiner bei: Aus Berlin: Ungerleider, Maybaum, I. Hildesheimer, S. Cohn; aus Frankfurt: Breuer, Horovitz; aus Westpreußen: Werner-Danzig, Rosenstein-Graudenz, Rosenberg-Thorn, ferner Vogelstein-Stettin, Rahmer-Magdeburg, Rippner-Glogau, Walter-Bromberg, Hirsch-Hamburg, Plato seu.-Cöln, Plato fun.-Brandeburg, Auerbach-Halberstadt,Gronemann-Hannov-, Feilchenfeld-Pof., Porges-Leipzig, Cahn-Fulda. Der Tages darauf stattgehabten Audienz der westpreutz. Rabbiner hatten sich! mehrere Rabbiner angeschloffen, doch

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