Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 78-79 (5.10.1893)
- Date
- 1893-10-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1481 Erde mit ihren Gütern dient, desto eifersüchtiger buhlt er um die Anerkennung, daß gerade in seinem Rayon das Tempelheiligthum seine Stätte habe! Das ist die alte Wahrheit die aus dem ersten Bruderftreit in den Kampf der Parteien klingt und die bis auf den heutigen Tag noch nichts von ihrer Schärfe verloren hat. Zeitungsnachrichten und Vorrefpoudenzeu. Deutschland. Berlin, 29. September. Vor längerer Zeit war es ein Sport der Antisemiten gewesen, die Behauptung aufzustellen, daß in den jüdischen Lehrbüchern eine Moral gepredigt werde, die eben nicht moralisch sei. So laut wurde diese unsinnige Behauptung vorgetragen und schließlich zu der '.Forderung verdichtet, die jüdischen Unterrichtsbücher einer genauen Prüfung zu unterziehen, daß die Regierung sich veranlaßt sah, eine solche Prüfung thatsächlich eintreten zu lassen. Gestern berichtete der Reichsanzeiger über das Ecgebniß dieser Prüfung was folgt: Im Laufe des vorigen Jahres ist in verschiedenen Tagesblättern sowie in Streitschriften gegen die im Unterrichtsgebranch der jüdischen Schulen befindlichen Lehrbücher die Anklage erhoben worden, daß sie Lehren enthielten, welche unser sittliches, wirthschaftliches und staatliches Leben gefährdeten. Man hat daran die Frage geknüpft, ob denn die preußische Unterrichtsverwaltung dem jüdischen Religionsunterricht ausreichende Aufmerksamkeit zuwende und ob sie mit dem Inhalt der betreffenden Bücher bekannt sei. Der Unterrichts-Minister hat daraus Veranlassung genommen, die sämmtlichen zur Zeit im Uirterrichtsgebrauche befindlichen oder sonst etwa noch in Betracht kommenden jüdischen Religionsbücher einzufordern. Die bezügliche Sammlung umfaßt 551 Bücher, und zwar sind sie dem Inhalt nach: 1. Unterrichtsbücher. a. für Erlernung der hebräischen Sprache . 40 Exemplare l). für biblischu. jüd.-geschichtlichen Unterricht 163 e. für Religionslehre (Katechismen, Spruchbücher, Bibelkunden).234 (1. für den deutschen Unterricht (Lesebuch für Volksschulen). 2 2. Erbannngsbücher. a. die heilige Schrift ganz oder Theile derselben (deutsch-hebräisch oder hebräisch-deutsch) . 21 b. Gebetbücher (hebräisch-deutsch und deutschhebräisch) ..47 c. Gesangbuch (deutsch). l 3. Sonstige Schriften. (keine Schulbücher).43 „ Sämmtliche Bücher sind einem theologisch und pädagogisch hervorragend gebildeten Schulaufsichtsbeamten zur Begutachtung zugegangen. Derselbe faßt das Ergebniß seiner sehr eingehenden Prüfung dahin zusammen, daß keine der in der Presse ° gegen die jüdischen Religionsbücher erhobenen Anklagen durch den Inhalt der vorgelegten Bücher begründet ist. Dieses Gutachten ist sodann einem evangelischen Geistlichen, welcher längere Zeit im Dienste der Juden-Mission gestanden hat und mit der talmudischen Literatur innig vertrant ist, zur Aeußerung zugestellt worden. Derselbe hat seine volle Zustimmung zu dem Gutachten ausgesprochen. i Die vielbesprochene Schrift „Schulchan Aruch" (gedeckter Tisch) ist in keiner öffentlichen oder privaten Volksschule im preußischen Staat im Unterrichtsgebrauch." Für jeden Einsichtigen mußte es von vorneherein feststehen, daß das Ergebniß ein anderes nicht sein konnte, denn es giebt keine „jüdische" Moral, oder vielmehr: die jüdische Moral ist die Moral an sich. Sie ist indentisch mit der Moral, welche das Christenthum über die civilisirte Welt verbreitet hat und welche das Christenthum zu verbreiten forifährt. Jede Aenderung der ursprünglichen Gestaltung dieser Moral würde eine Verschlechterung sein, und thatsächlich ist keine Aenderung eingetreten. Namentlich für den gläubigen Christen darf hieran kein Zweifel sein, denn er glaubt, daß die Grundsätze der Moral, von der wir hier sprachen, auf Offenbarung beruhen, und eine Offenbarung kann keine Correctur vertragen. Der Schlußsatz in der Mittheilung des Reichsanzeiger ' ist komisch genug. Die Mittheilung, daß die vielbesprochene Schrift des Schulchan Aruch in keiner öffentlichen oder privaten Volksschule im preußischen Staat im Unterrichtsgebrauch ist, steht für den Kundigen ungefähr auf derselben Höhe wie die Versicherung, daß das 6orxus juris oder der Sachsenspiegel 'b nicht als Unterrichtsbücher in einer Volksschule dienen. Daß die Antisemiten es überhaupt so weit bringen konnten, daß die Staatsregierung erst durch eine eigene Untersuchung feststellte, was von vorneherein keinem Zweifel unterliegen konnte, ist ein sehr betrübendes, für die obwaltenden Verhältnisse aber recht charakteristisches Zeichen. Es mag ganz dahingestellt bleiben, ob es richtig von der Regierung war, daß sie dem antisemitischen Drängen nachgab, ganz dahingestellt bleiben, in welcher Absicht sie es that, ob in der Absicht, das Berechtigte jener Forderungen zur Anerkennung zu bringen, oder in der Absicht, die antisemitischen Lügen als solche zu offenbaren. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß man den Antisemitismus und sein ganzes Wesen völlig verkennt, wenn man ihm durch Belehrung belkommen zu können glaubt. Jene Leute wollen gar nicht belehrt sein, denn sie wissen selbst, daß ihre Behauptungen erlogen sind. Sie sind darauf vorbereitet, auf Schritt und Tritt Lügen gestraft, der absichtlichen Verbreitung bewußter Unwahrheiten überführt zu werden, und ihr Gewerbe besteht darin, immer neue Unwahrheiten ausfindig zu machen. Da es nur eine Wahrheit giebt, die Zahl der Unwahrheiten aber Legion ist, so haben sie reichliche Auswahl. Aus der obigen Miltheilung werden sie zunächst entnehmen, daß der Schulchan Aruch regierungsseitig auf seinen sittlichen oder sonstigen gefährlichen Inhalt nicht ge-