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Der Israelit · 1893-09-22 · Heft 76-77 (22.9.1893) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 76-77 (22.9.1893)
Date
1893-09-22
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1465 ihnen zugedachte Mission erfüllt, sie haben auch viele Erwerbszweige ins Leben gerufen und Handelsbeziehungen mit den benachbarten Gouvernements angeknüpft. Da brach plötzlich die Periode der Judenverfolgungen heran: die Juden wurden aus ihren alten, mühselig genug erworbenen Heimstätten ausgewiesen und in das Nicderlassungsgebtet geschickt. Zu Ehren der russischen Nation muß hier constattrt werden, daß die Judenausweisungen die Zustimmung des Volkes niemals gefunden haben. Die russische Landbevölkerung kennt den Antisemitismus ganz und gar nicht, wahrend die russische Kaufmannschaft dieser inhumanen Strömung schon deshalb abhold ist, weil die Förderung ihrer Handelstnteressen der unmittelbaren Hilfe der Juden benöthigt. Es ist ja eine allgemein bekannte Thatsache, daß sogar der eingefleischte Antisemit nur so lange den Antisemiten spielt, so lange dieses Spiel nicht aus seiner Tasche bezahlt wird. Die russische Kaufmannschaft in Moskau hat auch in Folge dessen das Ministerium des Innern angesucht, die Juden in der Kremlstadt zu behalten, um den Interessen der russischen Industrie keinen Schaden zuzufügen. Diese Petition blieb jedoch unerwiedert, weil die persönliche Abneigung des Moskauer Generalgouverneurs, Großfürsten Sergei, gegen die Juden mächtiger ist als seine Fürsorge um die Interessen der russischen Industrie. Ganz anders aber ist es mit den Judenausweisnngen aus dem Gouvernement Saratow. Am 14. Januar d. I. hat der russische Minister des Innern, Staatssekretär Durnowo, mittelst Cirkulär, Zahl 173, die Gouverneure des Centralgouvernements neuerdings ausgesordert, die Ausweisung der Juden ans ihren Rayons ehestens zu vollziehen. Kaum jedoch war der Inhalt dieses Cirkulärs im Gouvernement Saratow bekannt worden, beschlossen sämmtliche orthodoxe Gutsbesitzer, Fabrikanten, Kaufleute und Gewerbeleute des Gebietes, das Ministerium des Innern sowie der Finanzen um Aufhebung der Judenausweisungen zu bitten. Und thatsächlich wurden zahlreiche Petitionen, Gesuche und Bittschriften den erwähnten Ministerien unterbreitet, in welchen an der Hand von unleugbaren Thalsachen nachgewiesen war, daß die Ausweisung der Juden aus dem Gouvernement Saratow den Ruin zahlreicher christlicher Geschäftsleute und Handelshäuser herbeiführen würde. Die Ministerien entsendeten „außerordentliche kaiserliche Beamte nach Saratow, um die Ausführung der Petenten und Bittsteller an Ort und Stelle zu kontroliren," und wie überwältigend, wie vernichtend für das System der Judenverfolgungen müssen die Urtheile der entsendeten Beamten gewesen sein, wenn die Ministerien sich genöthigt sahen, die kaiserliche Genehmigung zur theilweisen Aufhebung der Judenausweisungen anzurufen. Die von den Mnistern Kaiser Alexander III. vorgebrachten Gründe müssen in der That triftig genug sein, wenn der Czar seine Zustimmung zu dieser Aufhebung erthetlt hat. Der diesbezügliche ministerielle Erlaß, welcher am 19. August an die Gouverneure abgegangen ist, liegt uns im Wortlaute vor, und sein Inhalt ist dazu geeignet, die antisemitische Behauptung von der angeblichen Schädlichkeit der Juden für die christliche Bevölkerung zu Schanden zu machen. Der Erlaß beweist zur Genüge, wie ungerecht, wie grundlos, ja wie verlogen die Behauptungen find, welche die russischen Judenverfolger zur Bemäntelung ihrer Grausamkeiten bis jetzt aufgestellt haben. Dieses hochinteressante Schriftstück lautet: „Se. Excellenz der Herr Minister des Innern, Staatssekretär Durnowo, hat mich mittels Circulär vom 26. Juli, Zahl 2279, verständigt, daß er am 14. Januar d. I. die Gouverneure aufgefordert hat, die in ihren Gouvernements lebenden Juden in das Niederlassungsgebiet auszuweisen. Diese Verfügung hat eine Masse von Bitten von Seite der Christen hervorgerufen, welche dahin gingen, die Ausweisung der Juden wenigstens zu verschieben. In Folge dessen und angesichts der im Ministerium des Innern eingelaufenen diesbezüglichen Berichte wurde mit a. h. Genehmigung für möglich befunden zur Wahrung der materiellen Interessen der Juden und der einheimischen Einwohner folgende Ergänzungen zum Ausweisungserlasse Zahl 173 beizufügen: 1. Der endgiltige Termin zur Ausweisung der Juden in das Niederlassungsgebiet wird auf den 1. Juni 1894 verschoben, wobei bis zu dieser Zeit kein Jude, der um Verschiebung seiner Ausweisung ansuchen wird, zwangsweise ausgewiesen werden darf. 2. Den Gouverneuren wird das Recht eingeräumt, das Ministerium anzusuchen, denjenigen Juden, deren Handelsbeziehungen oder Geschäftsverbindungen mit den Christen im erwähnten Zeitpunkte nicht geregelt werden konnten, eine neuerliche Jahresfrist zu gewähren. 3. In außerordentlichen Fällen, den örtlichen Verhältnissen gemäß, wird den Gouverneuren anheimgestellt, das Ministerium anzusuchen, den Aufenthalt der Juden in ihren Rayons bis zur besonderen Verfügung der Centralregierung zu gestatten. Diese Verordnung bringe ich zur Kenntniß und zur Amtshandlung Euer Hochwohlgeboren. Der Gouverneur." Die Thatsache, daß das angeführte Ctrkular an sämmtliche Gouverneure im Innern des Reiches gerichtet worden ist, spricht deutlich dafür, daß nicht nur das Gouvernement Saratow allein, sondern auch viele andere Gouvernements das Ministerium des Innern um Aufhebung der Judenausweisungen angesucht haben. Und doch hat dasselbe Ministerium, welches sich genöthigt sah, die Ausweisung der Juden aus dem Innern des Reiches zu verschieben, den Handel und das Gewerbe im Niederlassungsgebiete einer Beschränkung unterzogen! Dieser schreiende Widerspruch bestätigt aufs Neue

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