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Der Israelit · 1893-09-18 · Heft 75 (18.9.1893) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 75 (18.9.1893)
Date
1893-09-18
Page
– (sequence 23)
Language
German
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1445 heute diese unwahre Angabe damit, daß er sich Polizeispitzeln gegenüber reservirt verhalte. Wenn Herr Dr. Lecker i eine Unwahrheit sagt, weil Andere eingespert werden sollen, was ist von ihm zu erwarten, wenn ihm selbst Gefahr droht? Ich glaube nicht, daß Herr Pfarrer Deckert berechtigt ist, mit Rücksicht hierauf um seiner priesterlichen Stellung willen große Glaubwürdigkeit zu beanspruchen Zu den hervorragenden christlichen Tugenden gehört die Nächstenliebe. Ist der Mann, welcher es sich zur Aufgabe gemacht hat, darzulegen, daß die Juden früher Christenblut vergossen haben und es auch jetzt noch thun, berechtigt, auf größere Glaubwürdigkeit Anspruch zu machen als mein Client? Der Bertheidiger bemerkt, daß das Motiv für Dr. Deckert, einen Beweis zu schaffen, daß die Juden Christenblut vergießen, genügend stark war, eine genügende Selbstsuggestion bildete, um die Selbstherstellung solcher Briefe zu bewirken. Der Redner führt hierauf mehrere Stellen aus dem Briefe an, welche dem Angeklagten Meyer nicht zuzumuthen seien. Unter Anderm verweist er auf die Stelle des Briefes, in welcher von dem ..Tambur-Major der Judenschutztruppe" die Rede ist. Das klinge ja ganz heimisch (lebhafte Heiterkeit), es sei ein echtes Wiener Fabricat. In keinem Falle wäre es begründet, aus dem Wunsche des Briefschreibers nach einer weiten Verbreitung der mitgetheilten Thalsachen zu schließen, das damit die Veröffentlichung durch den Druck gemeint war. Ein Pfarrer habe eine große Plattform für die Verbreitung, auch ohne daß eine Drucklegung erfolge. Dr. p. Griez kennzeichnet an der Art des Dr. Deckert, Schlüsse auf die Wahrheit zu ziehen, indem er an die von ihm citirten, unbestritten gebliebenen Sätze aus der Broschüre erinnert, und sagt, daß es an Wahnsinn grenze, solche Schlüsse zu ziehen (Heiterkeit). Paulus Meyer sei ein unglücklicher, nervenkranker Mensch, der nicht nur physischen Leiden, sondern auch physischer Tortur unterworfen war. Seine Kraft reichte nicht aus, um der Suggestion, die auf ihn geübt wurde, Widerstand zu leisten. Seine Verantwortung, daß die bösen Herzen entspringenden, verabscheuenSwürdigen, gefellschaftsgefährlichen Behauptungen jdes incriminirten Briefes nicht in ihm entstanden seien, verdiente deßhalb den Glauben der Jury. (Bravo! Bravo! im Publikum. Der Präsident weist strenge zur Ruhe.) Hierauf erhält Deckert's Bertheidiger, Dr. Porzer, das Wort. Derselbe wendet sich zunächst gegen die Beschuldigung, daß sein Client den vielbesprochenen Brief selbst verlaßt und die Unterschrift Meyer's auf demselben gefälscht habe, und bemerkt, wer Gelegenheit hatte, heute Vormittags die Sprache Meyer's und jene Deckert's zu hören, der könne keinen Augenblick im Zweifel sein, wem er Glauben zu schenken habe. So, wie Meyer gesprochen, spreche die Wahrheit nicht. „Der Vertreter Meyer's", fährt Dr. Porzer dann fort, „hat gesagt, Pfarrer Deckert habe den Anspruch auf jene Würdigung verloren, welche wir gewöhnlich dem Priester zollen, weil Umstände vorgebracht wurden, welche ihm diese Achtung entziehen." Was wurde zur Rechtfertigung seiner Behauptung vorgebracht? Pfarrer Deckert habe fälschlich erklärt, daß Paulus Meyer nicht bei ihm gewohnt habe. Das ist ein Spiel mit Worten. Wenn ich Jemanden gestatte, mehrere Nächte in meiner Wohnung zu schlafen, der selbst eine Wohnung besitzt, die mit Einrichtungsstücken vollständig versehen ist und in der er sogar eine Bibliothek hat, so kann ich nicht sagen, daß jene Persönlichkeit bei mir wohnt, und e8 kann nicht der Vorwurf gegen mich erhoben werden, daß ich mich nicht an die Wahrheit halte. WaS die Nächstenliebe betrifft, so hat diese mit den wissenschaftlichen Forschungen Deckert's in der Frage des Ritualmordes absolut nichts zu thun. Das ist eine Frage, welches blos vom wissenschaftlichen Standpunkte des Forschers aus behandelt werden muß. Redner sucht dann die Deckert belastende Verantwortung Meyer's als unwahrscheinlich darzustellen und fährt fort: Charakteristisch für Meyer ist, daß er sagt: „Ich kann den Brief nicht geschrieben haben, weil ich nicht Zeuge deS Ritualmordes war und weil ich überzeugt bin, daß eS gar keinen Ritualmorb gibt." Und demselben Manne wurde heute nachgewiesen, daß er in einer Broschüre und in einer Zuschrift an eine antisemitische Zeitung dafür eingetreten ist, daß es einen Ritualmord gebe. Die Tha.sache, daß Deckert dem „Vaterland" den incriminirten Brief übergab, begründe nach Ansicht des Klägers allein schon dessen Schuld; eS fehle aber der ^oimng ivMranäi der Ehrenbeleidigung; Deckert habe im guten Glauben gehandelt; derselbe sei kein Agitator, sondern interessire sich für daS Blutmärchen nur aus wissenschaftlichen Gründen. Man könne ganz gut auf dem Standpunkte stehen, daß dieser Fall des Ritualmordes, um den eS sich hier handelt, thatsächlich nicht vorgekommen ist, aber den Standpunkt einzunehmen, daß schon das bloße Sprechen von einem Ritualmorde einen Wahnsinn in sich begreifen soll, das ist zu weitgehend, denn Fanatismus hat es in leder Religion gegeben, auch in der christlichen. Denken wir zurück an die Herenprozesse. Aber diese haben ein Ende genommen, als aus der Mitte des Ehristenthums Männer erstanden sind, welche sie energisch bekämpft haben. Daraus ersehen wir, daß es nicht ganz unzweckmäßig ist, wenn über derartige fanatische Ausschreitungen eine Discussion eröffnet wird, weil sie den Vortheil jeder öffentlichen Discussion hat, daß klare Beweise für und gegen herbeigeschafft werden. Dr. Porzer verweist auf den Tisza Eszlarer und den Xantener Prozeß und bemerkt dann: Deckert befaßte sich mit diesem Studium, und nichts sei natürlicher, als daß er einen Mann, welcher sich mit der Behauptung vorstelle, er habe einst einem Ritualmord angewohnt, aufforderte, seine Erfahrungen zu Papier zu bringen und ihm zu übergeben, ohne daß Deckert vielleicht selbst noch gewußt hat, wann und bei welcher Gelegenheit er in die Lage kommen werde, davon Gebrauch zu machen. Deckert habe mit der Publication gar nichts Anderes gethan, als gesagt: „Ich habe einen Brief von Paulus Meyer, der das und das enthält." Ec hat nicht gesagt, daß das in Ostrowo geschehen ist. Es mache einen großen Unterschied, ob man selbst eine Behauptung aufstellt oder denjenigen nennt, von dem man die Behauptung hat, denn dann ist Jeder in der Lage, sich von dem Charakter des Betreffenden zu unterrichten, und die gegnerische Presse hat nicht gesäumt, dies zu thun. :J Dr. Pattai bemerkt, daß dieser Proceß einen eigenthümlichen Verlauf genommen habe. In der Voruntersuchung habe sich Paulus Meyer in einer sonderbaren, rückhältigen Weise benommen, indem er gar keine Antwort ertheilte. Das Eigenthümliche aber habe man heute erlebt. Nachdem er vier Monate lang jede Auskunft verweigerte, rückt er heute mit einer Erklärung hervor, die Alles übersteigt, was auch nach dieser Haltung zn erwarten war. Er leugnet, daß der Brief von ihm übergeben wurde. Er frage, ob der Undank jemals weiter getrieben wurde, als es hier seitens Meyer's gegen einen Priester geschehen, der ihn in solcher munificenten Weise unterstützt habe. Er erhebt Beschuldigungen gegen den Mann, den er sebst in unglaublicher Weise irregefühlt ha; unter dem Titel der Wahrheit. Er werde die Angelegenheit mit Objectivität behandeln, denn es liege ein berechtigtes Bestreben von der einen und der andern Seite vor. Der Fall sei für unser Gefühl ein exotischer. Bei der Ehrenbeleidigung müsse es sich darum handeln, Jemanden in der Achtung der Personen, mit denen er verkehrt, herabzusetzen. Treffe qirs nun in diesem Falle zu? Wenn seine Zeitung hier melden würde, der Bauer Jvßnow in Rußland habe den Bauern Jvaniew umgebracht und es würde sich ergeben, daß umgekehrt Jvaniew den Jvanow erschlagen habe, so wäre es doch klar, daß man den Jvanow nicht beleidigen wollte, da Jvanow wie Jvaniew uns gleichgiltig sind. Es ist das begreiflich, da eine hiesige Zeitung dort gar nicht hinkommt und wir von der Existenz dieser Menschen keine Ahnung haben. Diese Bauern würden auch gar nicht geklagt haben. Aber auch in dem heutigen Falle wäre die Kklage nicht wegen der persönlichen Beleidigung erfolgt: sie wurde geführt wegen des beleidigten Judenthums. Eine solche Klage zu erheben sei jedoch nur die Staats-

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