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Der Israelit · 1893-09-18 · Heft 75 (18.9.1893) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 75 (18.9.1893)
Date
1893-09-18
Page
– (sequence 22)
Language
German
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stimmt zu haben. Ich denke, er selbst hat am meisten dazu beigetragen, um Ihnen die Ueberzeugung seiner Schuld beizubringen. Ja, frage ich, wenn das Schreiben nicht von ihm herrührte, warum ließ er denn dann so ruhig den Miß' brauch seines Namens im „Vaterland" zu? Man braucht im Zeitungswesen gar nicht versirt zu sein, um zu wissen, was man in einem solchen Falle zu thun hat. Wenn mir das Unterkommen würde, und Ware es selbst ein Artikel, gegen den ich nichts einzuwenden hätte, ich hätte sofort der Redaction des Blattes angezeigt, daß sie mystificirt worden ist. Wenn aber ein Artikel mit meinem Namen fälschlich gezeichnet wäre, in welchem so schwerwiegende Beschuldigungen gegen einige Fremde erhoben werden, so würde ich mich sofort rechtfertigen. Das ist so einfach und natürlich, daß es jeder Mensch, und wäre er auch noch so dumm, thun würde. Meyer wollte auch in der Voruntersuchung keine Angaben machen. Ja, warum denn? Wenn ich unschuldig bin an einem derartigen Vergehen, so laste ich doch nicht eine Beschuldigung so lange auf mir sitzen. Welcher Mensch wird dem Untersuchungsrichter sagen: „Ich gebe keine Antwort!" Ja, es wäre etwas Anderes, wenn er niederschmetternde Beweise im Sacke gehabt hätte nnd sich diese für die Hauptverhandlung hätte aufheben wollen, um dann um so eclatanter mit denselben hervorzutreten. Aber auch das ist nicht der Fall. Er sagte, er wollte gar nicht, daß der Brief veröffentlicht wird. Es wurde ihm später gesagt: „Du hast ein schweres Unrecht begangen, nimm es zurück, widerrufe den Brief und mache daS Unrecht gut!" Das hat Meyer verweigert, und zwar, weil ihm dafür Geld geboten worden war. Mir ist der Mann noch immer lieber, welcher um Geld eine Verleumdung zurückzieht, als der, welcher eine erhobene Verläumdung unter gar keiner Bedingung wieder gut macht. In Verbindung mit Allem, was wir heute gehört haben, wird kaum ein Zweifel sein, daß er der Verfasser des Briefes sei. Im muthe dem Meyer zwar nicht die stylistische Gewandtheit zu, einen solchen Brief zu schreiben, aber der intellectuelle Urheber dieses Briefes ist er. Meyer hat das Concept verfaßt und dasselbe einer stylgewandten Persönlichkeit zur correcten Fassung übergeben. Ich kann mir wohl denken, wer diese Persönlichkeit ist, ich fühle mich aber nicht berufen, diese Vermuthung hier öffentlich auszusprechen, sonst würde ich in denselben Fehler verfallen, wie der Angeklagte, und Beweise habe ich keine. Nach menschlicher Einsicht muß man sagen, Paulus Meyer ist der Verfasser, er hat die Veröffentlichung des Briefes betrieben, er ist schuldig. Ebenso einfach ist die Angelegenheit bei den beiden anderen Beschuldigten. Sie haben alles eingestanden, was das Gesetz erfordert. Pfarrer Deckert hat selbst gesagt, daß er den Brief dem „Vaterland" gegeben habe. Es unterliegt keinem Zweifel daß Dr. D ecke r t als Verbreiter dieser Nachricht sich auch dieses Vergehens schuldig gemacht hat, ebenso Herr Doll, welcher den Artikel zum Drucke befördert hat. Ein Beweis für die Wahrheit der ungeheuerlichen Beschuldigung wurde nicht angetreten, auch nicht einmal zu führen versucht. Dr. Deckert darf uns auch nicht sagen, daß er bei Veröffentlichung der Druckschrift in gutem Glauben gehandelt habe. Er muß sich vorüber Veröffentlichung von der Wahrheit überzeugt haben. Der gute Glaube kann hier keine Entschuldigung sein. Jeder Mensch kann die Erzählung über eine schlechte Handlung des Andern glauben, aber wenn er diese Erzählung weiterverbreitet, dann mutz er sie genau prüfen. Der Verbreiter mutz daher auch so gestraft werden, wie der direkte Urheber. Uebrigens wie steht es mijt dem guten Glauben? Ich kann dem Pfarrer Deckert nicht in Herz und Nieren bis auf den Grund sehen, um zu wissen, ob er den guten Glauben gehabt hat. Aber welches Recht hat er gehabt, hier so vorzugehen? Paulus Meyer, sagt er, sei ihm als guter Talmudlehrer empfohlen worden. Was hat der gute Talmudlehrer mit dem Zeugen des Ritualmordes zu thnn? Rohling hat in seiner Empfehlung geschrieben, daß Meyer ihm als ein ehrenwerther Charakter geschildert wird. Rohling hat das Seine gethan, er hat einfach erklärt, daß er Gutes über Meyer gehört habe. Genügt das, um diesem Manne so schauderhafte Ehrabschneidereien zu glauben? Nein! Was Professor Bickell betrifft, so sage ich, ich stelle in Abrede, daß auch dieser ihm günstige Berichte über Meyer gegeben. Pfarrer Deckert muß mir das gestatten, denn wenn man etwas erst im letzten Augenblicke vorbringt, so ist das eben eine Behauptung, die noch nichts beweist. Nach dem, was Professor Bickell über die Sache geschrieben hat, glaube ich das nicht. Dr. Deckert selbst sagt, daß er böse Erfahrungen mit getauften Juden hinter sich habe. Er erinnert sich wohl auch der Affaire Rohling-Brimanus, welche vor zwei Jahren spielte und wobei Rohling durch die Informationen des Brimanus bald in eine rechte Patsche gekommen wäre, wenn nicht inzwischen Rohling seine Klage rechtzeitig zurückgezogen hatte. Brimanus, auch ein getaufter Jude, wurde später von diesem Landgerichte wegen Urkundenfälschung verurtheilt. Dadurch hätte er doch gewarnt sein sollen, gewarnt nicht vor den getauften Juden überhaupt, aber vor solchen getauften Juden, welche gegen ihre Stammreligion hinterher auftreten und ihren früheren Glaubensgenoffen Verbrechen andichten, um derentwillen dieselben verdienen würden, vom Erboden vernichtet zu werden. Schon das hätte den Dr. Deckert vorsichtiger machen sollen. Es war zum mindesten ein sträflicher Leichtsinn, den das Gesetz nicht als guten Glauben ansehen kann. Was den Angeklagten Franz Doll betrifft, so ist auch er schuldig. Das wäre eine schöne Preßfreiheit, mit der man Unschuldigen ungestraft derartiges nachsagen kann - da würde ein Zug zum Banditenthum großgezogen. So weit kann und darf die Preßfreiheit nicht gehen, denn dann wäre man wahrlich ausgeliefert. Ich glaube hiemit, daß Alles gesagt ist, was zu sagen war. Ich bitte um Ihren Schuldspruch. (Lebhafter Beifall im Zuschauerraum. Der Präsident mahnt zur Ruhe.) Dr. G riez für Paulus Meyer sagt: Der Vertreter der Anklage hat Recht gehabt, von der großen Einfachheit dieses Falles zu sprechen. Der Thatbestand ist in Wahrheit ein höchst einfacher. Es hat mir eigenthümlich geklungen, als einer der Angeklagten sagte: „Ja, ich wollte gar nicht beleidigen." Es ist ein besonde er Grad von Gemüthlichkeit, Jemanden des Mordes zu beschuldigen und sodann zu sagen: Ich wollte gar nicht beleidigen. Nicht so einfach ist die Frage: Wer ist der Urheber der Ehrenbeleidigung? Das ist eine der schwierigsten Fragen, die jemals da waren. Wir haben abweichende Aussagen zweier Beschuldigten. Welcher Verantwortung ist mehr Glauben beizumesten? Hier hängt Alles von der Charakteristik beider Angeklagten ab, nachdem gar kein Beweismaterial vorhanden ist. Kein Zweifel, daß Pfarrer Deckert eine öffentliche Stellung einnimmt und Mitglied eines hochachtbaren Standes ist. Er gehört einem Stande an, desten Mitglieder sich auszeichnen durch ein gütiges Herz, durch Milde gegen die Nebenmenschen, durch eine stricte unnahbare Wahrheitsliebe. Der Berus des Priesters macht seinen Stand zu einem hervorragenden. Eine andere Frage ist, ob dem Herrn Pfarrer Deckert dieser Nimbus zugute kommt. Ich glaube, daß er nicht berechtigt ist, aus diesem Ansehen feines Standes hier Nutzen zu ziehen. Wir haben gesehen, daß er nicht zurückschreckt, wenn es für ihn vorthrilhast ist, von der Wahrheit abzuweichen. Er hat dem „Neuen Wiener Tagblatt" und der Bloch'schen Wochenschrift eine Berichtigung des Inhalts zugeschickt: Es ist nicht wahr, daß Paulus Meyer bei mir gewohnt hat." Er hat damit eine Unwahrheit veröffentlicht, denn wenn er nunmehr erklärt, er hat nur die Nächte bei mir zugebracht, so ist dies gewiß das Gleiche, als wenn er bei ihm gewohnt hätte. Als der Polizei-Beamte, welcher Paulus Meyer verhaften wollte, Herrn Pfarrer Deckert nach dessen Adresse fragte, lautete die Antwort: „Ich weiß nicht, wo er wohnt." Er rechtfertigte

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