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Der Israelit · 1893-09-18 · Heft 75 (18.9.1893) · page 24

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 75 (18.9.1893)
Date
1893-09-18
Page
– (sequence 24)
Language
German
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1446 anwaltschaft berechtigt. Diese aber habe das Blatt, welches den Brief enthielt, nicht einmal confiscirt, und zwar aus dem guten Grunde, weil das „Vaterland" ausdrücklich erklärte diese Behauptungen beträfen nicht Wien, sondern nur eine galizische Secte. Das Blatt selbst hat den Brief eigentlich durch diese Verwahrung preisgegeben; es habe auch beiden Parteien das Wort gegeben. Die Journalistik wäre unmöglich, wenn man der Wiedergabe solcher Mittheilungen mit Angabe der Quelle unter den Umständen, unter welchen der Redacteur sie brachte, für strafbar ansehen müßte. Er sei gewiß ein Gegner iedes Mißbrauches der Presse. Sträflich sei jeder Mißbrauch von Privatangelegenheiten um des Scandales willen; unstatthaft seien auch die Mittheilungen, bei welchen sich Einer hinter dem Andern versteckt und der verantwortliche Redacteur endlich erklärt, nichts gelesen zu haben. In dem heutigen Falle aber erwarte er die Freisprechung seines Clienten. Dr. Ko pp replicirt Folgendes: Lon Seite der Vertheidigung des Pfarrers Deckert sei versichert worden, daß die Bestrebungen desselben nur um wissenschaftlich-historischer Ziele willen geführt worden. Dies erinnere ihn att jene Theaterstücke, in welchen eine Person fortwährend als gescheit und geistreich gerühmt werde; wenn dann aber diese Person ans der Bühne erscheine, spreche sie nur platte Worte. Einen alten Schmocker schreibt man leicht ab, das ist keine historische Wissenschaft. Wir sehen das aus den Berichten über die Hexenprocesse; Tausende von Angeklagten haben da alle möglichen Dinge ausgesagt unter dem Eindrücke der Tortur. Und auch da bestanden alle möglichen Vorschriften, daß durch die Tortur nur ja Niemandem Unrecht geschehe. Hexenprocesse wird es mm allerdings keine mehr geben — freilich, gewiß weiß man es nicht. (Heiterkeit.) Und wenn es sich nun wirklich um ein historisches Werk handelte, da könnte man ein Auge zudrücken. Aber ist ein Brief ein historisches Werk i Etwas Neues wurde von der Vertheidigung geltend gemacht; man könne die Leute nicht beleidigen, die man nicht kennt. Diese Theorie würde den Herren doch bange machen, wenn sie befolgt würde, bei uns, die wir in einer großen Stadt wie in einem Meere leben und in einem großen Hause den Nachbar nicht kennen. Es sei auch keineswegs richtig, daß die beleidigende Endabsicht zu der Ehrenbeleidigung nöthig sei; eS sei nur der Charakter der Handlung selbst entscheidend. Sonst könnte Jemand, welcher aus dem Arrest ausreihen will und zu diesem Zwecke sein Gefängniß in Brand steckt, nicht der Brandlegung angeklagt werden, weil es ihm eigentlich um den Brand nicht zu thun war. Darüber, daß der Staatsanwalt den incriminirten Brief im „Vaterland" nicht confiscirt hat, sagt der Redner, habe ich auch meine eigenen Gedanken, wenngleich ich nicht das Recht habe, die Staatsanwaltschaft zu kritisiren. Die Vertheidigung habe auch angeführt, daß Dr. Deckert moralisch gezwungen gewesen, den Brief zu veröffentlichen, weil er hiezu herausgefordert worden sei. Allein er habe sich diese Situation selbst geschaffen, indem er den Besitz des Briefes in höhnenden Worten angezeigt und mit der Veröffentlichung desselben gedroht habe. Natürlich habe er dann, als man ihm sagte- Veröffentliche den Brief! nicht zurück können. Allein an dieser moralischen Zwangslage sei er selbst schuld gewesen. Nach der Replik des Vertheidigers Dr. Pattai ergriff nochmals Angeklagter Paulus Meyer das Wort, um abermals sich selbst zu vertheidigen. Er wurde hiebei von seinem Vertheidiger mehrmals zur Kürze ermahnt, da er sich in Nebensächlichkeiten verlor. Schließlich bat er, ihn, wenn er verurtheilt werden müsse, nur der Uebertretung, nicht des Vergehens schuldig zu sprechen. Die beiden anderen Angeklagten verzichteten auf weitere Vertheidigung. Der Präsident recapitulirte in einem lichtvollen Resumö die Ergebnisse der Verhandlung, citirte die in Anwendung kommenden Gesetzesstellen .und verwies darauf, daß nicht nur derjenige eine Ehrenbeleidigung begehe, der von vornherein die Absicht habe, zu beleidigen, sondern auch der, welcher das Bewußtsein besitze, daß durch die von ihm ausgesprochene Beschuldigung die Ehre eines Andern verletzt worden sei. Der Vorsitzende schloß sein Resumö mit folgenden Worten: „Indem ich Ihnen nunmehr die Acten zur Berathung übergebe, gewärtige ich, nachdem die Henen Parteienvertreter mit aneikennenswerther Einschränkung die Erörterung jeder Frage beiseite gelassen haben, weiche die Leidenschaft erregen konnte, daß auch Sie diese Leidenschaftslosigkeit umsomehr bewahren und dasjenige halten werden, was das Gesetz ve> langt: es stellt die hohe Anforderung an Sie, als redliche und freie Männer, nur nach den Gesetzen der Unparteilichkeit und Festigkeit Ihre. Ueberzeugung Ausdruck zu geben. Indem Sie die Wahrheit suchen, finden Sie das Recht, und Ihr Spruch soll ein wahrer und gerechter sein." (Lebhaftes Bravo!) Darauf zogen sich um V*9 Uhr die Geschwornen zur Berathung zurück. Nach einstündiger Berathung erschienen die Geschwornen im Saale, und der Obmann der Jury, Herr Karl Czaslawski, verkündigte das Berdict. Die Frage bezüglich Paulus Meyer wurde einstimmig bejaht, jedoch von drei Stimmen mit Weglassung des Passus, wonach er den Brief auch verfaßt habe. Die Frage betreffs Dr. Deckert wurde mit zehn gegen zwei Stimmen bejaht. Redacteur Doll wurde mit neun gegen drei Stimmen schuldig gesprochen. Die Verkündigung des Verdictes rief im Auditorium große und nachhaltige Bewegung hervor. Dr. Ko pp erklärte, er könne mit Ruhe die Strafbemessung deur Gerichtshöfe überlasselt, da das von seinem Elienteu erwünschte Resultat erreicht sei. Er bitte, das Gesetz anzuwenden, die Verurteilten zum Kostenersatze und zur Veröffentlichung des Urtheiles im „Vaterland", in der „Neuen Freien Presse" und im „Neuen Wiener Tagblatt" zu verhallen. Dr. G r i e z d e R o n s e stellt dem Gerichtshöfe zur Erwägung anheim, ob hier nicht der Umstand vorliege, daß Meyer zur strafbaren Handlung verleitet worden sei. Ein wichtiger Milderungsgrund sei auf jeden Fall die lange Untersuchungshaft Meyer's. Dr. Porz er bittet, für Dr. Deckert die im Gesetz vorgesehene Arreststrafe in eine Geldstrafe zu verwandeln. Er verweist auf den Stand Deckert's, auf den Umstand, daß derselbe irregeführt worden sei, und auf dessen Unbescholtenheit. Dr. Pattai führt als Milderungsgründe für Doll dessen Unbescholtenheit, das Geständniß und den Umstand an, daß derselbe irregeführt worden sei. Um 10 Uhr Abends verkündigte der Präsident das Urtheil. Meyer wurde zu vier Monaten Arrests, Pfarrer Dr. Deckert zu einer Geldstrafe von 400 fl., im Nichteinbringungsfalle zu zwei Monaten Arrests, Doll zu einer Geldstrafe von 200 fl., Nichteinbringungsfalle zu einem Monat Arrests verurtheilt. Alle Drei wurden zum Ersätze der Kosten und zur Publicirung des Urteils im „Vaterland", in der „Neuen Freien Presse" und im „Neuen Wiener Tagblatt" verurtheilt. Für das „Vaterland" wurde ein Cautionsverlust von 60 fl. ausgesprochen. Alle drei Verurteilten hielten sich Bedenkzeit offen. Um 1/ili Uhr wurde die Verhandlung geschloffen. Verantwortliche Redaction: Oscar Lehmann in Mainz. — Expedition des „Israelit", Schottstraße Nr. 2, Mainz. Druck und Verlag der Joh. Wirth'schen Hofbuchdruckerei-Actien-Gesellschaft in Mainz.

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