Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 75 (18.9.1893)
- Date
- 1893-09-18
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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solche Morde, dieser aber gewiß, erfolgt sind. Darum trat ich auch mit Meyer in Verbindung. — Dr. Griez: Hat Meyer auf Sie und auf Ihre Studien einen Einfluß ausgeübt? — Dr. Deckert: Die Aussagen des Meyer haben mich nur in meiner Meinung bestärkt. — Dr. Griez: Hat Meyer etwas gethan, um die Veröffentlichung seines Briefes zu beeinflussen? — Dr. Deckert: Er hat mir doch ausdrücklich geschrieben, ich möge in meinem Kreise für die Verbreitung dieser Thatsache Sorge tragen, damit die Christen in Hinkunft vor den jüdischen Ritualmordern geschützt sind. Dr. Pattai: Hat Meyer nicht auch erklärt, daß nicht nur die Juden, sondern auch die Christen Kinder abschlachten, um dann die That aus die Juden schieben zu können? — Dr. Deckert: Ja. — Dr. Pattai: Haben Sie dem Meyer Glauben geschenkt? — Dr. Deckert: Ja. — Geschworner Seel dorj: Glauben Sie, Herr Pfarrer daß man in Rußland Morde begehen kann, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden? — Dr. D ecker t: Daß im Jahre i875 ein Mord in Rußland unentdeckt bleiben konnte, das hat mich nicht irritirt, das kommt öfters vor. Es wurde sodann zu dem Verhöre des dritten Angeklagten, des verantwortlichen Redacteurs Franz Doll vom „Va-' terland", geschritten. Dasselbe gestaltet sich sehr kurz. Der Angeklagte gibt zu, den incriminirten Brief gelesen und zum Drucke befördert zu haben. Er habe denselben vom Ehef- Redacteur Jnthal übernommen und an der Wahrheit desselben um so weniger gezweifelt, als der Brief Meyer's, welcher ihm im Originale vorlag, so erschütternd geschrieben war. Hierauf wird der Eyef-Redacteur des „Vaterland", Herr Caspar Jnthal, als Zeuge vorgerufen. Del selbe bestätigt, daß Meyer ihm durch Dr. Deckert vorgestellt wurde. Einige Tage vor der Publication sei Dr. Deckert in der Redaction erschienen und habe ihm Meyer als Verfasser des Briefes vorgestellt. — Präs.: Haberr Sie mit Meyer über den Ritualmord gesprochen? — Zeuge: Er hat selbst viel erzählt. Er erwähnte auch, daß ihn Professor Bickel gefragt, warum er den Brief geschrieben habe, worauf er antwortete, daß er zu sehrgereizt worden sei. — Präs.: Hat Meyer zugegeben, daß er Zeuge des Ritualmordes gewesen sei? — Zeuge: Ich glaube! Bestimmt aber kann ich sagen, daß er noch von weiteren Ritualmorden in Damaskus oder Smyrna — genau weiß ich den Ortsnamen nicht — gesprochen hat. — Dr. Pattai: Hat Meyer beim Weggehen nicht eine Betheuerung ausgesprochen? — Zeuge: Er hat mit erhobener Hand betheuert, daß er jederzeit bereit sei, seine Angabe zu beeiden. Ueber den gleichfalls heute als Zeugen vorgeladeuen Professor Bickell ist die Auskunft eingelaufen, daß derselbe seit drei Wochen verreist sei. Der Vorsitzende bringt sodann das Gutachten der Gerichtsärzte über den Gesundheitszustand Meyer's zur Verlesung, aus welchem hervorgeht, daß Meyer an hochgradiger Neurasthenie. Nervosität und Blutarmuth leide. Nach einer einstündigen Unterbrechung der Sitzung bittet Dr. Porz er, den Herausgeber des „Deutschen Volksblatt", Herrn Ernst Vergani, als Zeuge zu vernehmen; derselbe habe sich soeben bei ihm in Folge der Lectüre der Abendblätter mit der Mittheilung gemeldet, daß Paulus nach dem Erscheinen seines Briefes bei ihm erschienen, sich als Verfasser der Zuschrift bekannt und sich bereit erklärt hat, weitere Artikel für ihn zu schreiben, namentlich über den Ritualmord. Herr Vergani, welcher sodann vorgerufen wurde, erzählt, daß Paulus Meyer bei ihm erschienen sei, um seinem Blatte eine Reihe von Artikeln über den Ritualmord zur Verfügung zu stellen. Auf die Frage, ob er wirklich dein Morde in Ostrowo beigewohnt, habe er geantwortet: „Selbstverständlich, ich kann Ihnen überhaupt über solche Morde noch mehr erzählen!" Meyer habe beigefügt, „das „Vaterland" habe zu wenig Courage, um daraus die Consequenzen zu zieheir." Zeuge habe geantwortet: „Sie roiffeu recht gut, daß ich vom Racen-Antisemitismus ausgehe und von getauften Juden ebensowenig annehme (Heiterkeit) — ihnen ebensowenig Glauben schenke, als anderen Juden." (Gelächter.) Paulus Meyer bezeichnet diese Aussage als entstellt. Er habe nur auf die gegen ihn gerichteten Angriffe entgegnen wol- (en und über den Ritualmord gar nichts gesprochen. Geschworner Selldorf (zum Zeugen): Wie kommt es, daß Sie auf die Erklärung des Paulus Meyer, daß er Zeuge eines Ritualmordes war, nicht die Anklage gegen ihn erstattet haben? --Vergani: Es war ja ohnehin schon im „Vaterland" zu lesen, also schon verbreitet. Auf Wunsch des Vertheidigers Dr. v. Griez gelangt ein Zeuguiß des Pastors Biehling in Leipzig zur Verlesung, worin derselbe bestätigt, daß Paulus Meyer bei ihm als Proselyt im Dienste gestanden und es sich angelegen sein ließ, Juden auszusuchen, um ihnen die Annahme des Evangeliums nahezulegen. Auch Pastor Dr. Alt Hausen in Wilna gibt Zeugniß darüber, daß Paulus Meyer sich Mühe gegeben, die Juden von der Wahrheit des Neuen Testaments zu überzeugen. Dr. v. G r i e z bittet ferner um Verlesung einer Stelle aits der Broschüre des Pfarrers Deckert über den Ritualmord, um dadurch zu zeigen, in welcher Weise dieser logische Schlüsse ziehe. Es handle sich um eine Stelle, in welcher derselbe sagt: Daß die Juden Christenblut zu rituellen Zwecken benützen, gehe daraus hervor, daß eine französische Zeitschrift im Jahre 1882 anläßlich des Passahseües empfahl, die religiösen Vorschriften scrupulös zu beobachten, keine derselben zu entfernen. Diese Mahnung gebe zu denken, und es sei daraus zu schließen, daß noch heute manche Menschen Mazzes mit Blut essen, ohne es zu wissen. Der Gerichtshof beschließt, diese Verlesung nicht vorzunehmen, well sie in keinem Zusammenhänge mit der Sache stehe. Aus die Frage des Dr. Pattai, wie viel Abonnenten das „Vaterland" in Rußland 'habe, antwortet Herr Doll, das Blatt habe bloS einen Abonnenten in Moskau. Geschworner Selldorf: Herr Pfarrer haben erklärt, daß Sie Paulus Meyer für vollkommen vertrauenswürdig und ehrlich gehalten haben. Wie kommt es dann, daß Sie mit ihm erst einen eigenen schriftlichen Vertrag geschloffen haben, wie es sonst nur in kausmäunischell Kreisen üblich ist? Angekl. Deckert antwortet, er habe dies gethan, weil es sich um Geldleistuilgen für ihn handelte. Nach einer neuerlichen kurzen Unterbrechung der Sitzung verlas der Vorsitzende zunächst die drei der Anklage entsprechenden Hauptfragen gegen die drei Angeklagten, sowie eine auf Aiurag des Dr. v. Griez gestellte Cventual-Frage ob Angeklagter Meyer sich nur der Übertretung der Ehrenbeleidigung schuld gemacht hat, wenn er den Brief nur dem Dr. Deckert ohne die Absicht der Drucklegung gab. Sodann ergriff Dr. Joseph Kogp als Vertreter der Anklage das Wort zur Stellung seiner Anträge. Derselbe sagte: Meine Herren Geschwornen! In meiner vierzigjährigen Praxis ist mir noch kein Fall von solcher Einfachheit und Klarheit untergekommen, wie der heutige. Zugleich aber auch kein Fall, bei welchem so Vieles geschehen ist, tun ihn unklar zu machen und zu verwirren. Die erste Frage, die wir uns vorzulegen haben, ist die, ob durch die incriminirten Verdächtigungen Jemand in seiner Ehre verletzt wurde. Ich glaube, daß erst auszusprechen ist nicht mehr nöthig, wenn Jemandem ein Mord fälschlich zugeschrieben wird. Aber der Fall liegt noch crasser. Es wird hier Jemand beschuldigt, nicht einen gewöhnlichen Mord begangen zu haben, nein, man erhebt die Anklage, daß Männer ein sechs- bis siebenjähriges Kind kalten Blutes wie ein Thier hingeschlachtet haben. Man müßte den für unzurechnungsfähig halten, der einer so scheußlichen Anklage gegenüber sich nicht beleidigt fühlen würde. Ein Mord in dieser Weise ist eine solche Niedertracht, daß nur der verworfenste Mensch denselben begehen konnte. Die zweite Frage lautet: Wer kann sich durch diese Verdächtigungen betroffen fühlen? Auch darüber giebt es keinen Zweifel, denn die Personen sind in dem Briefe mir größter Deutlichkeit bezeichnet. Die dritte Frage lautet, ob die Angeklagten schuldig sind, das gethan zu haben, was ihnen zur Last fällt. Das ist auch sehr klar und deutlich. Bezüglich des Paulus Meyer haben wir nur gehört, daß er leugnet, den Artikel verfaßt und zur Drucklegung be-