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Der Israelit · 1893-09-18 · Heft 75 (18.9.1893) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 75 (18.9.1893)
Date
1893-09-18
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1440 der den Adressaten im drittletzten Absätze de- Briefes (auf der dritten Spalte der Seite 3) nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet hat, diese Miltheilung öffentlich bekannt--- zumachen, „um weiteren Schaden zu verhüten, damit nicht noch mehr Christenkinder solchen in wahnsinnig-religiösem Fanatismus verharrenden jüdischen Meuchelmördern zum Opfer fallen". In der Voruntersuchung hat nun zwar Paulus Meyer offenbar im Bewußtsein, daß e» die von ihm aus den schnödesten Motiven erhobene, ebensog'äßliche als völlig erdichtete Beschuldigung überhaupt nicht verantworten könne, auf die Frage des Untersuchungsrichters, ob er (Paulus Meyer) bekenne, den beanstandeten Brief verfaßt und die Drucklegung desselben veranlaßt zu haben, jedwede Antwort verweigert. Dieses Schweigen kann aber den Beschuldigten um so weniger entlasten, als Herr Dr. Joseph Deckert, dessen diesbezügliche Aussage wol unbedingten Glauben verdient, in der Voruntersuchung mit Bestimmtheit erklärt hat, daß ihm das in Klage gezogene Schreiben von Paulus Meyer, als derselbe Mitte April d. I. nach Wien kam, zur Veröffentlichung übergeben worden sei. 2. Den hochwürdigen Herrn Pfarrer Dr. Joseph De ckert, welcher vor dem Untersuchungsrichter ausdrücklich eingestanden hat, daß die Veröffentlichung des gedachten an ihn adressirten Briefes in der Zeitung „Das Va erland" durch ihn veranlaßt worden sei, indem er diesen Brief der Redaction mit der Aufforderung, denselben zum Abdrucke zu bringen, zur Verfügung gestellt habe. 3. Herrn Franz Doll, verantwortlichen Redacteur des „Vaterland", der in der Voruntersuchung gleichfalls zugegeben hat, daß er den Brief vor der Drucklegung gelesen und auf Ersuchen des Herrn Dr. Deckert zur Drucklegung befördert habe. Die beiden letztgenannten Beschuldigten führen zu ihrer Vertheidigung lediglich den Umstand an, daß sie die Mitrheilungen das Paulus Meyer für wahr gehalten hätten. Ganz abgesehen aber davon, daß sowol Herr Dr. Joseph Deckert alS auch Herr Franz Doll in Wirklichkeit wegen des ihnen bekannten Vorlebens Paulus Meyer und mit Rücksicht auf vielfache ihnen zugekommene Warnungen vor diesem Manne mehr als genügend Grund hatten, den von demselben vorgebrachten Beschuldigungen daß größte Mißtrauen entgcgenzubri gen, so kann ihnen auch überhaupt nach dem Gesetze ihr angeblicher guter Glaube nie und nimmer für die in Druckwerken bewirkte Weiterverbreitung und Veröffentlichung der Beschuldigung Straflosigkeit verschaffen. Zur Anklage berechtigt wäre in erster Linie der in dem Briefe genannte Rabbiner, der aber längst, und zwar noch mehr als zwei Jahre vor dem ihm ange dichteten Morde zu Warschau gestorben ist; an Stelle dieses Rabbiners treten seine Tochter Rachel und deren Gatte — sein Schwiegersohn — Jankiel (Jakob) Rabinowitz, Rabbiner in Biala (Russisch-Polen), nach §. 495 St. G B. Weiter sind zur Anklage berechtigt die beiden in dem Briefe genannten Schames (Leibdienerdes beschuldigten Rabbiners, sowie der in der Nachschrift des Briefes erwähnte Schmiel Tarler. In der Voruntersuchung war den Herren Paulus Meyer, Dr. Joseph Deckert und Franz Doll hinreichende Gelegenheit geboten, zu ihrer Entlastung den Beweis der Wahrheit für die in dem incriminirten Briefe enthaltene Beschuldigung zu erbringen. Dieser Beweis wurde aber von ihnen nicht einmal angetreien oder angeboten, geschweige denn erbracht. Es erscheint somit die Anklage nach jeder Richtung hin begründet. Auf die Verlesung der Anklage folgt durch den Präsidenten die Miltheilung des incriminirten Briefes, in welchem die erwähnte Abschlachtung des Kindes zu Ostern höchst ausführlich geschildert wird und die Details des angeblichen ceremoniellen ActeS wiedergegeben werden. Hierauf wird das Verhör des Paulus Meyer eröffnet. Er ist schwer verständlich durch den fremdländischen Accent und die Raschheit seiner Rede, wozu noch der Umstand kommt, daß er von einem Gegenstände zum andern springt und eine ermüdende Redseligkeit bekundet. Lr stellt die Geduld des Präsidenten auf eine harte Probe und erkämpft sich dessen Unterbrechungen gegenüber durch flehende, weinende Vorstellungen oder durch die dringliche Versicherung, daß dies für seine Vertheidigung nothwendig sei, neuerlich das Wort, um dasselbe im nächsten Momente wieder durch Abschweifung auf andere Gebiete zu mißbrauchen. Der Angeklagte erklärt sich als nichtschuldig. Präs.: Bekennen Sie sich schuldig? — Angekl.; Nein.— Präs.: Wollen Sie uns einen aufklärenden Sachverhalt geben oder soll ich Sie fragen? — Der Angeklagte beginnt mit einer weit zurückgreisenden Vorgeschichte, welche mit dem Gegenstand der Anklage nur wenig in Verbindung steht. — Präs.: (unterbrechend): Sie bekennen sich also nicht als Verfasser des im „Vaterland" veröffentlichten Briefes? Haben Sie den Brief dem Pfarrer Deckert übergeben? — Angekl.: Nein. — Präs.: Die Anklage behauptet aber all' dies. — Angekl. (sich an Dr. Deckert wendend): Aber ich bitte Sie, erklären Sie doch die Sach!-. — Präs.: Sie haben jetzt das Wort zur Vertheidigung, Sie müssen sich jetzt verantworten. — Angekl.: Ich werde mich vertheidigen, wenn Dr. Deckert gesprochen hat. — Präs.: Nein, das geht nicht an.' Sie wollen erst aus der Verantwortung eines andern die Mittel zu Ihrer Vertheidigung schöpfen. — Angekl: Ich glaube, daß man nicht im Stande ist, mir nachzuweisen, daß ich der Verfasser des Briefes bin — ich bin vollständig unschuldig, so lange Sie mir das nicht Nachweisen können. Endlich nachdem Frage und Atnwort noch lange hindurch in derselben Weise abgewechselt haben, beginnt der Angeklagte zu erzählen, nachdem ihm der Präsident die Frage vorgelegt hatte: Was hatte Sie bestimmt mit Dr. Deckert in Verbindung zu treten? An g e kl.: Mit Dr. Deckert wurde ich durch Vermittlung des Professors Rohling in Prag bekannt. Ich war vor mehreren Jahren in Leipzig und war dann in Berlin als Juden-Missionär thatig und trat schon zu damaliger Zeit mit Professor Rohling in schriftliche Verbindung. Ich hatte mich aber mit der Mission nicht vertragen und trat aus. Ich wollte nun über die Wirthschaft bei der Mission in der Staatsbürger-Zeitung Veröffentlichungen machen, da wurde ich mit Karl Paasch bekannt, und dieser wies mich dann an Professor Rohling in Prag. — Präs.: Also sie sind mit Rohling in Verbindung getreten? — Angekl.; Ja, der Vorsitzende des deutschen Antisemiten-Clubs ließ mich zu sich berufen und forderte mich sehr freundlich auf, ihm nach bestem Wissen und Gewissen zu sagen, ob es ein jüdisches Blutrituale gibt oder nicht- Zuerst gab ich ihm keine Antwort, dann aber nahm ich mir vor, gegen Professor Strack aufzutreten, weil dieser nicht das Hebräische beherrscht. — Präs.: Aber fassen Sie sich doch kurz. — Angekl.: Professor Strack hat hat den Talmud nicht verstanden. — Päs.: Aber kommen Sie doch zur Sache. Haben Sie vor der Veröffentlichung des Artikels nichts davon gewußt? — Angekl.: Ich habe es erst aus dem „Vaterland" erfahren; ich war sehr erstannt, meinen Namen im „Vaterland" zu lesen, ich war ganz niedergeschmettert, ganz unglücklich. — Präs.: Aber nehmen Sie doch einen logischen Gedanken auf. Wie gestaltete sich Ihre Verbindung mit Dr. Deckert? Der Angeklagte beginnt nun wieder mit den Mittheilungen über Rohling, welcher ihm an Dr. Deckert einen Empfehlungsbrief gegeben habe. Vorgestellt wurde Meyer dem Pfarrer Dr. Deckert durch den Prälaten Sebastian Brunner. — Präs.: Wozu traten Sie mit Dr. Deckert in Verbindung? — Angekl : Damit er mir hier eine wissenschaftliche Stellung verschaffe. Wir haben mit einander eine wissenschaftliche Arbeit über das Blutrituale verfassen wollen, aber den Brief habe ich ihm nicht gegeben. — Präs.: Wie ist dann Dr. Deckert zu diesem Brief gekommen? Wissen Sie das? — Angekl.: Ja. — Präs.: Also erzählen Sie! — Angekl.: Aufmerksam wurde ich dadurch, daß im „Vaterland" ein Brief des Dr. Deckert stand, warin er die Enthüllungen eines jüdischen Convertiten über den Ritualmord in Aussicht stellte. Ich war sehr unglücklich, als Profeffor

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