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Der Israelit · 1893-09-18 · Heft 75 (18.9.1893) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 75 (18.9.1893)
Date
1893-09-18
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Crtra-Kküage ju M 75 des „Israelit". Prozeß Meyer-Deckert. Wien, 15. September. Die wiederholt angekündigte Verhandlung gegen den Sprachlehrer Paulus Meyer, den Pfarrer Dr. Joseph Deckert und den verantwortlichen Redacteur deS „Vaterland", Franz Doll, findet heute statt. Dieser Ehrenbeleidigungs- Prozeß ist aus einer journalistischen Polemik erwachsen, in welcher der ultramontane Pfarrer von Weinhans, Dr. Deckert, dessen Name auch durch eine eigenthümliche Haupttrcffer-Affaire in einer Kirchenbau-Lotterie bekannt ist, sich die Aufgabe gestellt hatte, dem Märchen vom jüdischen Blutrituale Anhänger zu gewinnen. Als in diesem Zeitungskampfe den Argumenten des Herrn Dr. Deckert arg zugesetzt wurde, spielte dieser seinen wichtigsten'Trumpf mit der Veröffentlichung eines Schreibens des Paulus Meyer auS, worin Letzterer, der einst Jude gewesen, versicherte, daß er in Russisch-Polen Augenzeuge der rituellen Abschlachtung eines Christenkinds durch Juden gewesen sei. Sowie Professor Rohling bei seinen Bestrebungen Arm in Arm mit dem als Fälscher verurtheilten Brimanus ging, so erwählte sich Pfarrer Deckert in Paulus Meyer einen Gewährsmann von sehr zweifelhafter Vergangenheit, über welchen bereits protestantische Geistliche ein vernichtendes Urtheil gefällt hatten. Bald nach dem Erscheinen dieses Briefes wurde Paulus Meyer verhaftet, weil von dem Leipziger Gerichte seine Auslieferung wegen gröblicher Verleumdung hervorragender Persönlichkeiten Sachsens begehrt wurde. Während die Verhandlungen über dieses Auslieferungs-Begehren im Zuge waren, reichten jene Personen aus Ostrowo in Rußland, welche von Meyer mit dem angeblichen Morde in Zusammenhang gebracht wurden, theilS im eigenen Namen, theils im Namen eines Verwandten gegen denBriesschreiber die Ehrenbeleidigungs- Klage ein. An den Beschuldigten wird es nun heute sein, darzuthun, inwieferne jene Behauptungen auf Wahrheit beruhen. PauluS Meyer ist ein hagerer, schlanker Mensch mit tiefbrünettem schwärzlichem Gesichte, kalmückenartiger Phvsiognomie, rabenschwarzem Kraushaar und Schnurrbart. Durch seine Brille blickt ein stechendes Auge, während die andere Augenhöhle leer ist. Er trägt einen langen schwarzen Rock und einen runden Stehkragen, wie er oft bei Geistlichen gesehen wird; überhaupt sucht er in seiner Kleidung sichtlich den Theologen hervorzukehren. Neben Meyer haben Pfarrer Deckert und Herr Doll Platz genommen. Wir wiederholen hier die Namen der Fnnctionäre des Prozesses: Vorsitzender: Landesgerichtsrath Haller; Vertreter der Anklage: Dr. Joseph Ko pp; Vertheidiger für Meyer: Dr. Griez de Ronse (Stellvertreter des Ex otto-Vertheidigers): Dr. Porzer für Deckert, Dr. Pattai für Doll. Die Jury besteht aus folgenden Herren: Karl Reichert, Karl Wittemann, Karl Czaslawski, Joseph Reinhardt, Johann Harter, Ferdinand Eder, Robin Riegl er, Jacob Politzer, Johann Schember, Alois Pichler, Wenzel Lorenz, Moriz Seeldorf nnd Lambert Berger (Letzterer als Ersatzgeschworner). Meyer gibt auf die Vorfrage au, daß er ehemals „Juden-Missionär" gewesen und zuletzt Lehrer war. Er wurde mit vierzehn Tagen Arrests wegen Bettel ns bestraft. Bis zum 21. Jahre habe er sich im elterlichen Hause befunden, sei sodann Protestant geworden und habe sich mit theologischen Studien beschäftigt. Nach Beeidigung der Geschwornen wird folgende Anklageschrift verlesen: Die auf Ansuchen des Herrn Jankiel Ra bi nowitz, seiirer Gattin Rachel, dann der Herren Morsche Rosenker, genannt Berrichtes, Srul Frost, genannt Partzowar, und des Schmiel Wasserstrumm, genannt Tarier, wieder den in Haft befindlichen Paulus Meyer und die Herren Dr. Joseph Deckert und Franz Doll eingeleitete Voruntersuchung wurde laut VerständigungS-Decret abgeschlossen. Ich erhebe nun als durch die bei den Akten liegenden Vollmacbten auSgewiesener Bevollmächtigter der obgenannten Privataukläger die Anklage: 1. Gegen PauluS Meyer, angeblich Schriftsteller und Lehrer orientalischer Sprachen, 30 Jahre alt, zu Wlozlawik in Russisch-Polen geboren, zuständig nach Rußland, protestantisch, früher mosaisch, ledig, derzeit in hiergerichtlicher Verwahrungshaft befindlich, zuletzt wohnhaft in Währing, Eottagcgasse Nr. 7, bereits bestraft; 2. gegen Dr. Joseph Deckert, Pfarrer in Weinhaus (Wien), 49 Jahre alt, geboren in Drösig (Niederösterrcich), zuständig nach Wien, ledig, wohnhaft in Weinhaus, Hauptstraße Nr. 30 und 3. gegen Franz Doll, verantwortlichen Redacteur der tn Wien täglich erscheinenden Zeitung „Das Vaterland", 42 Jahre alt, geboren zu Atzersdorf, zuständig nach Wien, verheirathet; all 1. Paulus Meyer habe dadurch, daß er den in der Nnmmer 129 vom 11. Mai 1893 der in Wien täglich erscheinenden Zeitung „Das Vaterland", auf der dritten Seite, erste Spalte mit der Adresse „Sr. Hochwürden Herrn Pfarrer Dr. Joseph Deckert, Weinhaus (Wien)" beginnenden und auf der dritten Spalte mit den Worten „zu welchem ssein Gut gehört. D. O." endigenden, vom 20. April 1893 datirten Brief verfaßt, an den Pfarrer Dr. Joseph Deckert zur Veröffentlichung übergeben und die Drucklegung vorsätzlich veranlaßt hat. ad 2. Dr. Joseph Deckert dadurch, daß er den bezeichneten Brief in Kenntniß seines Inhaltes der Redaction des „Vaterland" zur Veröffentlichung übergeben nnd die Drucklegung desselben vorsätzlich veranlaßt hat; ad 3. Franz Doll, dadurch, daß erden bezeichnetensBrief in Kenntniß seines Inhaltes zur Aufnahme in das „Vaterland" bestimmt und zur Drucklegung befördert hat, und zwar durch diesen Brief in Gänze durch den mit den Worten: „ES war inl Jahre 1875" beginnenden und mit den Worten „zu welchen sein Gut gehört. D. O." schließenden Theil dieses Briefes den im Jahre 1873 verstorbenen Rabbiner Jehoschua (Schye) Leib, die Diener Maische Rosenker, genannt BerricheS, und Srul Frost, genannt Partzowar. dann den Grundbesitzer Schmiel Wasserstrumm, genannt Tarier, in einem Druckwerke fälschlich eines Verbrechens, nnd zwar des Verbrechens des Mordes, ohne daß die Beschuldigung so weit gegangen ist, um die nach 8- 209 St. G. zum Verbrechen der Verleumdung erforderlichen Eigenschaften zu erreichen, beschuldigt und sich hiedurch des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre nach 8.847, respective 495, strafbar "nach 8- 493 St. G. B. schuldig gemacht. Gründe: In dem incriminirten Briefe wird behauptet, daß der Schreiber desselben „selbst Augenzeuge war bei der Abschlachtung eines christlichen Kindes, dessen Blut den Juden zu ihren vermeintlichen rituellen Zwecken dienen sollte." Der Verfasser deS Briefes beschreibt nun diesen Vorgang, der sich im Jahre 1875 kurz vor den jüdischen Ostern in Ostrowo, Gouvernement Lublin in Russisch-Polen, ereignet haben soll. Als Hauptperson, welche die Abschlachtung veranlaßt und geleitet habe, wird angeführt ein Rabbiner in Ostrowo, genannt Jehoschua Ben h' Raw Schlohme Leb m' Lentschna. Als Vollstrecker des Aktes werden genannt die beiden Schames (Leibdiener) des gedachten Rabbiners, und zwar Moische Berriches und Srul Partzowar. Schließlich wird der Grundbesitzer S chmiel Tarler beschuldigt, daß er das Opfer herbeigeschafft habe. Durch diese Mittheilung werden deutlich und bestimmt obgenannte Personen als Mitschuldige an jdem Verbrchen des Mordes erklärt; es wurde dadurch gegen diese Person eine Ehrenbeleidigung nach 8- 487 St. G. B. begangen. Diese Ehrenbeleidigung ist als Vergehen zu betrachten, weil sie in einer Druckschrift begangen wurde. Die strafrechtliche Verantwortung trifft 1. Den Verfasser des Briefes, Herrn Paulus Meyer,

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