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Der Israelit · 1893-09-14 · Heft 74 (14.9.1893) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 74 (14.9.1893)
Date
1893-09-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1407 rufung des israelitischen Schächters Sch. zu Reetz gegen das auf 9 M. Geldstrafe lautende Urtheil des dortigen Schöffengerichts verworfen. Sch. war schuldig befunden, durch Zureden veranlaßt zu haben, daß bet einem in Reetz koscher geschlachteten Rinde die Lunge, wie es der jüdische Ritus vorschreibt, aufgeblaseu wurde, und somit zur Uebertretung der frankfurter Regierungs-Polizeiverordnung vom 9. Februar 1888, welche das Einblasen von Luft in das Fleisch geschlachteter Thiere verbietet, angestiftet zu haben. Zur Begründung seiner Revision machte der Angeklagte geltend: Er habe den Schlächtern lediglich auseinander gesetzt, was der jüdische Ritus vorschreibe, wenn sie koscher schlachten wollten; er habe weder das Bewußtsein gehabt, damit etwas Strafbares zuthun, noch auch der Verantwortung für das, was die Fleischer demnächst thaten, zu übernehmen. Uebrigens spreche auch die Polizetverordnung, die zudem für ungiltig erachtet werden müsse, weil sie die Grenzen der der Polizei zustehenden Verordnungsgewalt überschreite, nur von dem Fleisch geschlachteter Thiere; hier aber handle es sich garnicht um die Lunge, die man doch nicht ohne weiteres zum Fleisch rechnen könne. Durch Urtheil des Kammergerichts <Ferien-Stcafsenat) vom 31. August d. Js. wurde die Revision des Angeklagten mit folgender Begründung verworfen; daß die Polizeiverordnung rechtsverbindlich lei, da sie dem polizeilichen Schutz unterstellte Ziele der Gesundheitspflege verfolge, könne ebenso wenig zweifelhaft sein, als daß sie unter der allgemeinen Bezeichnung Fleisch alle zum Genuß bestimmten Theile des geschlachteten Thieres verstehe. Da ferner der Angeklagte die Aeußerungen offenbar zu dem Zwecke gethan habe, das Aufblasen der Lunge herbeizuführen, und da dies demnächst wirklich geschehen sei, so lagen auch die Begriffsmerkmale der Anstiftung vor. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 8. Sept. Eine schöne Feier vereinte gestern Abend die Mitglieder des Vereines „Thora Ez Chaim" zur Einweihung des Lebrsaales im neuerbauten Vereinshause II, Große Schiffgasse Nr. 8. Durch Zusammenwirken der Gemeinde des daselbst befindlichen israel. Bethauses und des genannten Vereines ward es möglich, das vor dem Betbause gelegene Haus anzukaufen und hat an dessen Stelle k. k. Baurath Stiaßny einen prachtvollen Neubau ausgesührt. Der Eingang zum Bethause führt jetzt durch ein geräumiges Thor und Vestibüle, welches einen herrlichen Eindruck macht. Im ersten Stock befindet sich der neue Lehrsaal, ein großer, geräumiger Saal mit hohen Fenstern, geschmackvoll decortrt, elektrisch beleuchtet. Hier fand die Feier statt, die mit einem 'Gesänge vonj Cantor Wittmann eingeleitet wurde. Rabbiner Kohn zündete das ewige Licht an und ergriff dann K. K. Baurath Wm. Stiaßny das Wort, indem er zunächst dem Vorstande und Baucomitee für das Vertrauen, den Bauleuten und Mitarbeitern für ihre Unterstützung während des Baues dankte, besprach dann in meisterhafter Rede den Zweck des Beth Hamidrasch und schloß mit den besten Segenswünschen für das neue Haus und den Verein. Vorstandsmitglied Herr Marcus Bondi dankte hierauf dem Baurathe für den schönen Bau, den Mitgliedern und Spendern für die Unterstützung, die sie dem Vereine zur Errichtung des Neubaues zu Theil werden ließen, worauf Rabbiner Spitzer die Festrede hielt. Er erzählte die Geschichte des Vereines, der vor 40 Jahren unter großen Schwierigkeiten gegründet, sich jetzt ein eigenes Heim errichtet und Dank der thätigen Mithilfe seiner Mitglieder zu einem Vereine emporgeblüht. Er führte aus, daß wir drei verschiedene Perioden im Vereine erlebt, dessen Existenz wir uns erkämpften und verglich diese mit dem Streite der Hirten bei den drei Brunnen und nmm iw mta» ixa p^y isa, da es leider auch anfangs die Hirte waren, die dem Vereine die Lebensfähigkeit versagten, bis jetzt der Verein ein rram nca weit groß und stcher geworden. Er schloß mit Segenswünschen für seine Majestät Kaiser Franz Josef, unter dessen glorreichen Regierung wir die Verfassung erhielten, die ein freies Ausüben unserer religiösen Bräuche gestatte. Er bat die Mitglieder dem Vereine treu zu bleiben, die Vorträge fleißig zu besuchen und so eine Stätte der Thoralehre zu erhalten. Mit dem von Cantor Wittmann recitirten Gibet für das Kaiserhaus und dem darauf folgendenden Maariv Gebet schloß diese erhebende Feier. Als Vertreter des ehrw. Rabbinates der Cultusgemeinde war der Herr Rabbiner Pollak erschienen. A. B. Rußland. Tt. Petersburg, 26. Elul. Wie wir der soeben erschienenen neuesten Nummer der hebräischen Zeitschrift „Hameliz" entnehmen, verschied deren Herausgeber Herr A. O. Zeverbaum heute unerwartet nach kurzem Krankenlager. Türkei. Konftantinopel, 3. September. Auf Befehl des Sultans wurde in Ziemen (Südamerika) ein Landesausschuß nredergesetzt, der die finanziellen Angelegenheiten dieser Provinz prüfen wird. In diesen Ausschuß wurden auch zwei Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Sana berufen. Die Juden Aemens werden daher, falls sie sich ungerecht besteuert glauben sollten, ihren Beschwerden Gehör bei der^ Regierung ^verschaffen können.

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