Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 71 (4.9.1893)
- Date
- 1893-09-04
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1377 niß der hebräischen Sprache über, nachdem er schon früher beim Gebetübersetzen auf die Präfixa und Sufixa rc. rc. aufmerksam machte. Die in den Sprachlehren vorkommenden Aufaaben gehe er mündlich in der Schule durch und lasse sie alsdann in Currentschrift zu Hause ausarbeiten. Warum hier anders als bei Erlernung der andern Sprachen verfahren? Ems öfstbf und Ldrrd. Bruchsal. Am 25. Juni fand dahier eine Lehrerkonferenz statt. Herr Bezirksrabbiner Dr. Eschelbacher begrüßte die Anwesenden mit einem herzlichen „Willkommen". Derselbe betonte sodann, daß eine Conferenz nichts Gezwungenes sei, sondern lediglich dazu führe, um den Lehrern Gelegenheit zu geben, ihre Gemeindeverhältnisse, namentlich in Betreff des Religionsunterrichts, miteinander zu besprechen, zu prüfen, um schließlich das Beste davon zu behalten. Herr Lehrer Flehinqer- Bruchsal führte in einem Voltrag aus, daß die Lehrer darauf bedacht sein sollen, den Kindern beim Unterricht das correcte Aussprechen der Endsilben anzugewöhnen, da dieselben, häufig verschluckt, das Wort entstellen und dann zumeist noch im Alter unrichtig gelesen werden. Ferner behandelte Herr Flehinger die Vocale und machte darauf aufmerksam, wie die verkehrten Laute der Vocale das Wort vollständig in seinem Sinn entstellen können. Lehrer Traub-Malsch hielt dann einen Vortrag über die Gebete in unserer Er wies darauf hin, wie gerade unsere rfcen dazu geeignet ist, den religiösen Geist bei den Kindern zu wecken. Redner ging die Gebete einzeln durch. Das dritte Referat hatte Herr Lehrer Neu bürg er-Phillipsburg übernommen, der die biblische Geschichte bei den Kindern als vorzügliches Mittel vorführte, um deren Interesse für den Religionsunterricht zu steigern. Nach diesen Vorträgen wurde vom Rabbiner die Discussion eröffnet, woran sich alle Anwesenden lebhaft betheiligten. Den drei Referenten wurde von allen Seiten lebhafte Anerkennung für ihre vortrefflichen Leistungen gezollt. Hierauf schloß unser Rabbiner die Conferenz. Das Mittagessen wurde im Hotel Meier gemeinschaftlich eingenommen, min nsn und verschiedene Toaste trugen zur Gemüthlichkeit der Unterhaltung bei. Levin. Hannover. (Provinzielle Beihilfe für das jüdische Schul- und Synagogenwesen.) Bereits im vorigen Jahre hatte das Landesdirektorium Ermittlungen darüber eingeleitet, ob eine Ermäßigung für das jüdische Schul- und Synagogenwesen erfolgen könne. Nach dem von dem Landesdirektor v. Hammerstein in der Sitzung des Provinzialausschusses vom 24. September v. I. darüber erstatteten Referate hat diese Beihilfe bis zum Jahre 1874 jährlich 15 000 Mk. betragen und ist im Jahre 1875 aut jährlich 16 500 erhöht worden. Letzteres ist im Wesentlichen deshalb geschehen, weil der seitherige Zuschuß für die jüdische Lehrerbildungsanstalt als zu niedrig angesehen und die Bewilligung von Dienstalterszulagen für die jüdischen Lehrer im Hinblick auf die den christlichen Lehrern staatlicherseits bewilligten Dienstalterszulagen für angemessen erachtet worden. Durch die Gesetze vom 14. Juni 1888 und vom 3L März 1889, betreffend die Erleichterung der Volksschullaften, sei nun, wie der Referent ausführte, insofern eine Aenderung eingetreten, als den jüdischen Gemeinden, welche Volksschulen unterhielten, ebenso wie den christlichen staatlicherseits jährliche Beiträge zu dem Diensteinkommen der Lehrer gezahlt würden, und zwar für einen alleinstehenden wie einen ersten ordentlichen Lehrer 500 Mk. und für einen weiteren ordentlichen Lehrer 300 Mk. Ferner erhielten die jüdischen Lehrer an Elementarschulen staatlicherseits Dienstalterszulagen, welche nach zehn Dienstjahren 100 Mk. betrügen und von fünf zu fünf Jahren um je 100 Mk. bis zum Maximum von 500 Mk. stiegen, jedoch unter Anrechnung der Dienstalterszulagen, welche von der Provinz gewährt würden. Dagegen wurden den jüdischen Gemeinden, welche Religions¬ oder Seminarschulen unter hielt cn, vom Staate keine Beihilfen gewährt; auch erhielten die an diesen Schulen angestellten Lehrer keine staatlichen Dicnstalterszulageu. Die Dienstalterszulagcn der Provinz hätten bis zum Jahren 1880 betragen: für Lehrer mit 12 jähriger Dienstzeit, innerhalb der Provinz Hannover zugebracht, 60 M., nach zurückgelegter 22jähriger Dienstzeit 120 M. Im Jahre 1881 seien diese Dienstalterszulagen auf 70 b:zw. 140 M. und im Jahre 1886 auf 90 bezw. 180 M. erhöht. Auch sei seit dem Jahre 1887 die Bedingung fallen gelassen. daß nur die in der Provinz Hannover an einer öffentlichen Schule verbrachte Dienstzeit anrechnungsfähig sein solle. Angesichts der veränderten Verhältnisse sei nun vom Landesdircctorium erwogen, ob cs gerechtfertigt sei, denjenigen jüdischen Gemeinden und Lehrern, welche staatliche Beiträge zur Erhaltung ihrer Schulen bezw. staatliche Dienstalterszulagen bezögen, noch ferner aus Mitteln der Provinz Beihilfen, bezw. Dienstalterszulagen zu gewähren, im Weiteren, ob die Finanzlage und die Bedeutung der jüdischen Lehrerbildungsanstalt für die Provinz es angezeigt erscheinen ließen, den provinziellen Zuschuß für diese Anstalt in Höhe von 75,000 M. beizubehalten oder zu ermäßigen. Eine