Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 70 (31.8.1893)
- Date
- 1893-08-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1343 jüngsten Wochen ungemein entrüstet über eine Abschiedsrede, welche ein jüdischer Abiturient des Gymnasiums in Lahr beim Schlußakt gehalten hat. Der Redner sprach über „Lessings Bedeutung sür seine Zeit" und die beanstandeten Sätze lauteten: „Ich glaube (an seine Mitabiturienten gewendet), daß wir ihnen (den Lehrern) nicht besser danken können als durch das Gelöbnis, im Geiste und Sinne Lessings zu handeln, d. h. beseelt von einem ungestümen Drange nach Wahrheit, die höchsten Ziele der Erkenntnis zu erreichen und zu suchen, dann aber auch, getrieben von heiliger Liebe zur Menschheit, jederzeit einzutreten, wo es gilt, den Unterdrückten und Ausgebeuteten helfend beizuspringen." Hierdurch soll der Abiturient, der „Bad. Landpost" zufolge, gegen den Antisemitismus, Volksknechtung, Volksausbeutung und für die Internationale gesprochen haben und dafür verbrannt werden, weil er ein — Jude ist. Man weiß nicht, schreibt die Redaktion des „Bad. Schulbote", soll man lachen oder grimmig werden über ein solches Gebühren. Haben wir es wirklich so weit gebracht in Baden, daß man sich nicht mehr über Lessings „Nathan" offen aussprechen darf, ohne von den Pharisäern verspottet, verleumdet und beschimpft zu werden? Die Aufforderung, nach Wahrheit und Erkenntnis zu suchen, aus Liebe zur Menschheit jederzeit den Unterdrückten und Ausgebeuteten beizuspringen, soll der „Landpost" zufolge in weitesten Kreisen gerechteEntrüstung erregen, während sie, die Landpost, durch Verspottung andersgläubiger Mitbürger praktisches Christenthumzu treiben vorgibt! Wohin müßten wir denn schließlich treiben mit unserem Christenthum, wenn solche Grundsätze zur Geltung gelangten! So weit der „Bad. Schulbote". Während man nun alles Mögliche erhoffte, was den Abiturienten Frank schädigen könnte, hat der Großh. Oberschulrath dem Ansinnen der reaktionären Blätter, den Frank wegen seiner Rede zu maßregeln, a b g e - lehnt. Frank erhielt sein Zeugniß ohne Herabsetzung irgend einer Note. Der Anschlag, den Antisemitismus auch in das Unterrichtswesen zu verpflanzen, ist also mißlungen. Oesterr. Un gar. Monarchie. Wien, 26. August, wna -pm ivaa Wie noch jedes Jahr, so hat auch heuer unsere Cultusgemeinde in der Alserkaserne einen groben Saal gemiethet, in dem die hier in Garnison liegenden jüd. Soldaten ihre Andacht verrichten werden. Heuer werden die Soldaten nicht vereinzelt, sondern in einer Colonne vereinigt ihren Einzug in das Gotteshaus hallen. Da die Wiener Cultusgemeinde überhaupt nie engherzig ist, so gestattet sie gerne, daß in diesem Betsaale, trotzdem er nur für die Soldaten bestimmt ist, auch Privatpersonen ihre Andacht verrichten dürfen. Viele Arme, die nun wirklich nicht die Mittel besitzen, um sich für die hohen Feiertage eigens einen Synagogensitz zu mtethen, können so auf eine ganz billige Weise ihre Andacht verrichten. — Prediger Dr. Jellinek fühlt einiges Mitleid mit der Preßburger Jeschibah. und da er dieselbe im Geiste schon vom Pester Rabbiner-Seminar erdrosselt sieht, so eilt er ihr schon zur Hilfe, indem er in der „Neuzeit" den Vorschlag macht, an der genannten Jeschibah mögen auch profane Gegenstände gelehrt werden, damit ihre Jünger mit etwas weltlichem Wissen ausgerüstet seien. Schreiber dieses erinnert sich, daß man schon dem verstorbenen Preßburger Rabbiner einen solchen Vorschlag gemacht hat, der aber erwiederte, ich besitze keine Rabbinerschule, sondern nur eine Jeschibah, deren Zweck es ist Y>yirb mm die Kenntniß der Thora in Israel zu verbreiten. Meine Aufgabe ist es daher nicht, meine Schüler auch zum Studium von profanen Gegenständen anzuhalten. Wer Geographie, Geschichte rc, studiren will, wird schon Gelegenheit finden, sich diese Gegenstände anzuetgnen. Meine Jeschibah ist nur sür das Studium unserer heiligen Lehre bestimmt, und wer sie nicht besuchen will, der bleibe schön zu Hause. Aus Salzburg wird uns berichtet: Nachdem die hiesigen Israeliten endlich im Recurswege den Ankauf eines etwas über 500 Quadratklafter großen Grundstückes in der Gemeinde Aigen behufs Anlegung eines israelitischen Friedhofes um den Betrag von 1030 fl. durchgesetzt haben, hat sich hier unter denselben ein eigener israelitischer Leichenbestattungsverein gebildet, dessen Statuten von der Landesregierung auch bereits bescheinigt wurden. Schweiz. Schweiz. Ueber das, was nach der Aufnahme des Schächt-Artikels in die Bundesverfassung zu geschehen habe, gehen nicht blos im Ausland, sondern auch in der Schweiz selbst die Meinungen auseinander. Die „Allg. Schweizer Ztg." ist der Ansicht, es bedürfe keines Bundesgcsetzes, sondern nur einer Einführungs Verordnung der einzelnen Kantone, die über das Schlachtwesen überhaupt, im Sinne des angenommenen Artikels Ordnung zu schaffen habe, wobei dem einzelnen Kanton die weiteste Freiheit gestattet sei. Dagegen sprechen sich die „Basl. Nachr." und das Luzerner „Vaterland" für den Erlaß eines Bundesgesetzes aus. Wieder andere Blätter sind der Ansicht, es bedürfe weder eines Gesetzes noch einer Verordnung, sondern das Schächtverbot trete unmittelbar in Kraft. Angesichts dieser Meinungsverschiedenheiten wäre wohl Veranlassung, daß die Bundesverwaltung sehr bald ihre Meinung kund gäbe, was 0