Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-08-28 · Heft 69 (28.8.1893) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 69 (28.8.1893)
Date
1893-08-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448381--36996-2485042
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1326 tt TT WWWM orthodoxen Juden gegenüber gewahrt werden solle und müsse. Wo man demselben seine Rechte verkürzen konnte, hat man es ohne Bedenken gethan; man hat mehr als einmal es versucht, das orthodoxe Judenthum als Feind der Regierung hinzustellen. Das sind alles offenkundige Thatsachen; ich erinnere nur daran und ziehe den Vergleich mit den heutigen antisemitischen Vorgängen, um zu zeigen, daß viel und schwer gesündigt worden, daß man nicht viel besser an dem Bruder gehandelt, als man heute von dem Feinde behandelt wird; ich erinnere daran nur, damit die antisemitische Lehre nicht ganz nutzlos und spurlos an uns vorübergehe, damit die Erkenntniß der eigenen Sünden und Fehler sich uns durch den Maßftab, mit dem wir den Antisemitismus messen, als Consequenz ergibt. Zum Schluß noch folgende Bemerkung. Der Antisemitismus hat, wie schon oben erwähnt, die gute Seite, daß er alle Juden zwingt, sich als Juden zu fühlen, als Juden zu vertheidigen. Aber man fühlt sich und vertheidigt sich meistens doch nur insofern als Jude, als man sich persönlich betroffen fühlt; für das jüdische Gesetz als Gottesgesetz wagt man nicht einzutreten, weil man das durch die Th at beweisen müßte; man kann doch keinem Juden, der sich über das Gesetz des Ruhetages und der Speisegesetze schon von Jugend an hinweggesetzt, der niemals deren Bedeutung kennen gelernt hat, nicht gut zumuthen, sich selbst zu „dementiren." Aber das sollte man mit Rechterwarten dürfen, daß man als Jude, auch wenn man für seine Person so manches jüdische Gesetz nicht mehr beobachtet, nicht als Gegner und Feind des jüdischen Gesetzes auftritt. Vielleicht bildet der Antisemitismus einen Wendepunkt zum Besseren in der religiösen Anschauung unserer Zeit. Jedenfalls hat er die Juden aller Richtungen einander nähergebracht und verträglicher gemacht. Einst wird man es dem gesetzestreuen Juden noch Dank wissen, daß er stets fest gehalten an Bibel und Talmud, daß er immer eingetreten für die Grundlage und Grundquelle des Judenthums und so diese Quellen unserer Zeit erhalten hat. Zeitrrrrgsrrachrichtett tsttfr Corresporrderrzerr. Deutschland. Frankfurt a. M. Ueber die Bedeutung der Abstimmung vom Sonntag über die Schächtfrage sind außerhalb der Schweiz vielfach irrthümliche Anschauungen verbreitet. W'r wiederholen darum, daß nunmehr die Schweizer Verfassung einen neuen Artikel 25 (Artikel 25 di8) hat, welcher lautet: „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige I Betäubung ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt." Damit ist nicht blosZdas Schächten verboten, sondern auch vorgeschrieben, daß bei jeder Schlachtart und bei jeder Viehgattung vor der Blutentziehung die Betäubung einzutreten hat. Zur praktischen Durchführung des neuen Verfassungsartikels ist ein Bundesgesetz nöthig, das zu bestimmen hat, welche Thierarten gemeint sind, wer in den Kantonen und Gemeinden die Durchführung zu überwachen hat, welche Strafe die Zuwiderhandelnden trifft, vor welchem Gerichte die Strafverfolgung stattfindet u. s. w. Dieses Bundesgefetz unterliegt der Volksabstimmnug, und es ist nicht ausgeschlossen, daß es verworfen wird, angesichts der verhältnismäßig geringen Zahl von Stimmen (197,000 von 657,000 Schweizerbürgern), die sich für die Aufnahme des Schächtsverbot in die Verfassung ausgesprochen haben. Bei den mancherlei Beschränkungen, die ein solches Gesetz auch für Ntchtisraeliten mit sich bringt, dürften vielleicht sich mehr Kreise für die Verwerfung interessiren als am Sonntag. Frankfurt a. M. Der Verein zur Erziehung jüdischer Waisen in Palästina (Sitz in Frankfurt) erhielt im Jahre 1892 M. 4695 an Mitgliederbeiträgen, M. 10,616 an Geschenken zur Verwendung, M. 1200 Legate und Geschenke zum Kapital, M. 4617 gingen für Zinsen und Effektendifferenz ein, und M. 6321 wurden für die Vereinsschule dem Verein zugewendet. Den für die Verwendung bestimmten Einnahmen, zusammen M. 26,250, stehen Ausgaben in Höhe von M. 26,606 gegenüber, wovon auf die Waisenanstalt M. 15,573, auf die Schule M. 10,229, auf Verwaltungsspesen M. 803 fallen. Das Kapital beträgt einschließlich des Hauses in Jerusalem, das mit M. 36,395 zu Buch steht, und einschließlich der verschiedenen Stiftungen M. 150,855. Die Zahl der Waisenzöglinge betrug am 1. April d. I. 21, die Zahl der Schüler etwa 100. Der Bericht betont den Mangel eines eigenen Schulhauses und bittet auch um Zuwendungen für die der Anstalt entwachsenen Waisen, die ins Leben hinaustreten. Der Vorsitzende des Vereins ist Herr Rabbiner Dr. Horowitz, Schatzmeister Herr Henry Seligman. Briefen, 17. Aug. (Fleischer und Juden.) Vor einiger Zeit hatte sich hier ein Ring der Fleischer gebildet, welcher sich unter Festsetzung einer Konventionalstrafe verpflichtete, für die hiesigen Juden nicht mehr schächten zu lassen. Ein Fleischer übertrat den Vertrag und wurde, wie wir berichteten, durch gerichtliches Urtheil zu der festgesetzten Strafe nebst Kosten verurtheilt. Nun etablirte sich in dem benachbarten Dorfe Neuanspach ein neuerMeischer und so mußte der Schächter zum Schächten nach dort gehen, da-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.