Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 68 (24.8.1893)
- Date
- 1893-08-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1308 um eine agitatorisch erregte Menge zur Einsicht zu bringen in die einem instinktmäßig erfaßten Begehren etwa anhaftenden logischen Widersprüche und Begriffsvermengungen. ES liegt aber auf der Hand, daß, wo das Recht deS Staates auf Logik als Grundlage der Gesetzgebung verneint wird, der Begriff eines geordneten Gemeinwesens prinzipiell aufgehoben ist. Bekanntlich ist auch im deutschen Reichstag in Folge von eingereichten Petitionen die Schachtfrage schon zur Sprache gekommen, und zwar in der Sitzung vom 18. Mai 1887. Die Versammlung ging über die Sache zur Tagesordnung über, nachdem der Abg. Windthorst in ruhig klaren Worten darauf hingewiesen hatte, daß in allen diesen Eingaben kein Moment klargestellt sei, wodurch eine Einschränkung der allen Staatsbürgern gewährleisteten Freiheit gottesdienstlicher Handlungen geboten oder gerechtfertigt wäre. Die Artikel 49 und 50 der eidgenösischen Bundesverfassung, welche die Glanbens- und Gewissensfreiheit garantiren, enthalten den Satz: „Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet." So lange also nicht der Nachweis geliefert ist, daß mit dem Schächten die Schrankender Sittlichkeit überschritten werden, charakterisirt sich ein Verbot desselben durch Instanzen, welche sich in ihren gesetzlichen oder administrativen Vorschriften nach der Verfassung zu richten haben, als ein unberechtigter Eingriff in die Kultusfreiheit. Dies die Erklärung dafür, wie eine Angelegenheit, welche — wenn es sich wirklich nur um Schutz von Schlachtthieren gegen unnöthige Grausamkeit handelte — der polizeilichen Obsorge anheimfallen würde, zum Gegenstand eines Antrags auf Ergänzung der Bundesverfassung werden konnte. Vor die schweizerischen Bundesbehörden trat die Schächtfrage zum ersten Mal, als die Kantone Bern und Aargau Schächtverbote erlassen hatten, gegen welche die israelitiHen Kultusvereine Rekurs ergriffen. Der Bundesrath erklärte sich gegen das Verbot und hielt seinen Beschluß auch nach den Einsprachen der Kantone aufrecht. Gegen den Entscheid des BundeSraths erfolgte von Seiten der Kantonsregierung Berufung an die Bundesversammlung. Beide Räthe derselben hielten aber den bundesräthlichen Beschluß aufrecht. Hoffen wir, daß die Frage in der Schweiz denn auch in ihrer letzten Entscheidung so gelöst werden wird, wie alle, die vorurtheilsfrei denken und urtheilen können, es wünschen Wir aber, die die ganze Angelegenheit näher angeht, wollen desto inniger an den bevorstehenden d'k-to v'v' zum Allgütigen flehen, daß Er abwende das schwere Verhängnis das unsere Glaubensbrüder bedroht, daß Er zerstöre den Ratschlag unserer Feinde, die nunmehr an die heiligsten Gesetze unserer heiligen Religion sich heranwagen; der Allgütige wird dann sicherlich das innige Gebet, das aus so vielen treuen Herzen zu Ihm emporsteigt, erhören und alles zum Guten lenken, iow 'n dbo wuki d’did3 r6xi 33-13 r6« M. L. Dürkheim, 14. August. Der menschenfreundliche Gedanke, ein Heim für alleinstehende pfälzische Israeliten und Israelitinnen zu erbauen, scheint neuerdings wieder in Fluß zu kommen. Es hat sich hier ein Ausschuß gebildet, der die Sache mit Geschick und Eifer betreibt. Eine Versammlung der Kultusgemeinde in Frankenthal hat sich ebenfalls für die Sache aufs Wärmste ausgesprochen. Landsberg a. W, 17. August. Kein Vieh mehr von den Juden schächten zu lassen, hatten die Fleischermeister in unserer Nachbarschaft Driesen beschlossen. Auch die auswärtigen Schlächter hatten sich diesem Ring angeschloffen. Bei Uebertretung dieses Vertrages sollte eine Konventionalstrafe von 100 Mk. für jeden Fall gezahlt werden. Ein Fleischer übertrat den Vertrag und wurde durch gerichtliches Urtheil zu der festgetzten Strafe nebst Kosten verurtheilt. Oester.-Ungar. Monarchie. Trieft. Soeben ist der Bericht unserer Talmud-Thoraschule für das vergangene Schuljahr 1892/93 erschienen. Demselben ist zu entnehmen, daß diese Anstalt im vergangenen Jahre von 334 Zöglingen besucht war. Unter den 387 Zöglingen, die im vergangenen Schuljahre unser Communal-Gymnasium besuchten, erhielten 41 die erste Fortgangsklasse und unter diesen wackern Schülern befanden sich 16 Israeliten. Görz. Unter den Mitconcurrenten auf den erledigten Rabbinatssitz von Modena befand sich auch der hiesige Rabbiner Giacomo Bolaffio, der erst vor Kurzem im Rabbiner-Seminar von Rom seine Prüfungen mit glänzendem Erfolge abgelegt hat. Unsere Gemeinde beeilte sich icdoch, ihrem Hirten eine Gehaltszulage zu gewähren und hat derselbe daher seine Candidatur um den genannten Rabbinatssitz wieder zurückgezogen. Rumänien. Bukarest. Wie der „Reichswehr" von hier berichtet wird, hat die rumänische Regierung denjenigen Juden, welche ihrer Militärdienstpfltcht entsprochen haben, wesentliche Vortheile zugesichert. Ausgediente rumänische Soldaten mosaischer Confession sind fortan, zufolge einer jüngst an alle Präfecturen ergangenen Weisung, ohne Rücksicht auf ihren Zuständigkeitsort und selbst dann, wenn sie nicht rumänische Staatsangehörige wären, berechtigt in jedem Orte des Königreiches ordentlichen Wohnsitz zu nehmen und daselbst jedes erlaubte Gewerbe zu betreiben. Rußland. Rußland. Ein reizendes Stückchen patriarchalischer Fürsorge wird aus Warschau berichtet. Dort hat sich die Thatsache herausgeftellt, daß unter der armen jüdischen Bevölkerung Erkrankungen an akuten Verdauungsstörungen häufiger vorgekommen sind. Das Medizinalamt stellte fest, daß diese namentlich ans den Samstag Nachmittag oder auf die Nacht zum Sonntag fielen und nach Anwendung entsprechender Mittel bis zum nächsten Tage ver-