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Der Israelit · 1893-08-24 · Heft 68 (24.8.1893) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 68 (24.8.1893)
Date
1893-08-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1802 Berlin, 16. August. Dem Vernehmen nach wird der Beletdigungsprozeß von Brandt wider Karl Paasch und Genossen im Monat Oktober zu Ende geführt werden; es soll, da Paasch, wie schon berichtet, für geisteskrank erklärt worden ist, nur gegen die Mitangeklagten verhandelt werden, die sich bei dem Druck und der Verbreitung der unter Anklage gestellten Druckschriften betheiligt haben sollen. Karl Paasch befindet sich zwar noch immer im Gefängniß; er dürfte aber demnächst seiner Familie wiedergegeben werden, weil sein Zustand als gemeinfährlich nicht bezeichnet worden ist. Berlin, 17. August. Die zustimmende Haltung der antisemitischen Reichstagsabgeordneten bei Annahme der Milttärvorlage hat auf die Antisemiten tn Bayern, die sich als Gegner der Militärvorlage erklärt hatten, so verstimmend gewirkt, daß dieselben, wie wir dem „N. Münch. Tagbl." entnehmen, zur Bildung einer festgeschlossenen antisemitischen Landespartei geschritten sind. Eine zu diesem Behufs nach München einberufene Vertrauensmännerversammlung hat die Landesorganisation einer „Bayerischen (antisemitischen) Volkspartei" berathen und beschlossen; sie war von den antisemitischen Vereinen in Würzburg, Augsburg, Landsberg, Traunstein, Pasing und München beschickt und außerdem von zahlreichen Gesinnungsgenossen aus Mittelsranken, Schwaben und der Obcrpfalz besucht. Auf das unter Klammer eingeschaltete Beiwort „antisemitische" wollte man nicht verzichten, um einerseits die neue Volkspartei für alle Zeit frei von Juden zu erhalten, andererseits aber zu zeigen, daß man die Fahne der Antisemiten: „Deutschland den Deutschen!" nicht in das Futteral stecken wolle. Das Programm wurde durch Stellungnahme gegen jede Art von Ausnahmegesetzen (wie z. B. Jesuttengesetz) und für die Erhaltung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens tn der Bayerischen Militärgerichtsbarkeit erweitert. Alljährlich soll ein Parteitag abgehalten werden. Die officielle Beschickung des Parteitages der „Deutschen Reformpartei" tn Marburg wurde abgelehnt, hierbei jedoch herborgehoben, daß die „Bayerische (antisemitische) Volkspartei" die gemeinsamen nationalen Aufgaben der deutschen antisemitischen Bewegung getreulich befolgen werde, ohne sich um den Streit der Parteiführer zu bekümmern. Gegen den lärmenden und anmaßenden Berliner Bierbank und Radau-Autisemitismus, der „wie das dortige großsprecherische Wesen überhaupt", nur zu oft jeden Zug von geistiger Tiefe und sittlichem Ernst vermissen lasse, wurde ausdrückliche Verwahrung eingelegt und hervorgehoben, daß die „Bayerische (antisemitische) Volkspartei" in ruhigem, ernsten und maßvollen Schaffen das gesteckte Ziel zu erreichen suchen werde. ^Welches? D. Red.) Berlin. Alea jacta est! Das Ungeheure ist geschehen, das Schweizervolk, das am letzten Sonntag über das Schächtverbot abzustimmen hatte, hat mit 187000 gegen 112000 Stimmen dem Jnitiativbegehren zugestimmt und es mit 11'/, gegen 10'/, Kantonstimmen angenommen. So ist denn die seit einer Reihe von Jahren betriebene Agitation gegen das Schächten der Thiere von Erfolg gewesen, das freie Schweizervolk, durch antisemitische Verleumdungen bethört und seines klaren Urtheils benommen, hat trotz der zahlreichen Stimmen, die gegen ein Schächtverbot tn schärfster Weise ausgesprochen laut wurden, sich nicht abhalten laffen, einen unberechtigten Eingriff zu thun in die allen Bürgern gewährten Garantteen einer unbeschränkten Kultusfreiheit. Zwar ist der Sieg der Mehrheit nur eine Folge der Gleichgiltigkeit der nichtantisemitischen Kreise — nur 40°/0 bethetligten sich an der Abstimmung —, doch was hilft's d Das Faktum liegt vor. Noch ist aber die Schächtfrage in der Schweiz nicht völlig erledigt; damit dieses Gesetz als Verfassungsgesetz sancttontrt werde, ist noch die Zustimmung des Ständeraths erforderlich, der in seiner Mehrheit aus den Stimmen der romanischen und katholischen Kantone besteht, und die Katholiken haben sich in dieser Frage stets ablehnend verhalten, da sie das Prinzip der Kultusfreiheit durchaus gewahrt wissen wollen. Und so dürfen wir wohl hoffen, das dieses Gesetz, das Fetndestücke und blinder Fanatismus diktirt, in der letzten Instanz zu Falle kommen wird. Hoffentlich feiert also das famose Antisemitenblatt „die Staatsbürgerzeitung" etwas zu früh ihre Triumphe. Mindestens werden sich ihre Wünsche, diesbezügliche Nachahmungen auch in unserm Vaterlande zu sehen, sich nicht erfüllen. Sehr beachtenswerth sind die Ausführungen, welche die „Nd. Allg. Ztg." dieser Frage in einem Leitartikel gewidmet, dieselbe schreibt: An der Spitze der „Bewegung" haben sich die Thierschutzvereine gestellt; die Begründungen des Antrages in der Presse, in Aufrufen und Denkschriften erweisen aber hinlänglich, daß es antisemitische Instinkte sind, welche den eigentlichen Impuls gegeben haben. An der Hauptfrage, ob das Schächten wirklich eine mit den in unseren Kulturstaaten vorhandenen oder zu pflegenden Ansichten von Humanität unvereinbare Art des SchlachtenS darstellt oder nicht, wird leichten Schrittes vorübergegangen, um in die endlose Litanei der sattsam bekannten Klagen und Borwürfe gegen die Juden hineinzugerathen. Die Bejahung jener Frage wird einfach vorweggenommen und dann eine verfassungsmäßige Remedur verlangt zur Beseitigung einer angeblichen Rechtsungleichheit, indem das Thierquälen, welches den Christen verboten sei, nicht den Juden erlaubt sein dürfe. Der jetzt einer allgemeinen Volksabstimmung zu unterbreitende Initiativantrag, betreffend das Schächtverbot, hat eine längere Vorgeschichte, welche für ferner Stehende wesentlich dadurch von Interesse ist, daß sie in augenfälligster Weise illustrirt, wie ohnmächtig alle öffentlichen Erörterungen, Parlamentsdebatten u. f. w. sich erweisen

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