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Der Israelit · 1893-08-21 · Heft 67 (21.8.1893) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 67 (21.8.1893)
Date
1893-08-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1284 wenig Juden, wie aus folgendem Passus ersichtlich ist: „An gewöhnlichen Sabbathen und Feiertagen ist in der Reget die Zahl der Tempelbesucher auf ein halbes Dutzend Mitglieder und ebensoviele Nichtmitglieder reducirt: man singt und spielt und predigt vor — leeren Bänken! Ja, es bedürfte erst eines neuen „Rattenfängers von Hammeln", um interessante Gäste in das verlassene Gotteshaus zu locken: so traurig und beschämend es ist, müssen wir doch diesen Vergleich wagen, wenn wir Wahrheit wollen. Denn auch dies ist ein Theil, ein Bruchstück der „Reform im Tempel" daß man nur gegen Vorweisung bezahlter Eintrittskarten Einlaß in das Gotteshaus erlangen kann. Der culturelle Zweck, der den Männern früherer besserer Verwaltungen vorgeschwebt, allen Leuten, die nicht schon auf den ersten Blick den Anstand verletzen, den Besuch des Tempels offen zu halten und durch den eingeführten geregelten Gottesdienst mit Chor und belehrender Predigt auf die rückständigen jüdischen Massen einzuwirken, dieser Zweck ist den Reformatoren neuesten Datums gänzlich außer Dunstkreis gekommen. Vielleicht verfolgen sie das fragwürdige Ideal, das jüdische Publikum vom Tempel ferne zu halten, zu verscheuchen und so das Gotteshaus in eine priviligirte Einöde zu verwandeln, die nicht einmal von den Herren Cultusvorständen und deren „Mohnköpfen" in wohlthuender Weise unterbrochen oder gestört wird. Wie bekannt schlägt ein Theil dieser Herren Vorstände: Horowitz, Buber, MenskeS, Sokal sich zu den Orthodoxen; der andere Theil aber bildet die große Loge jener wüsten Freimaurer, die es an der schönen jüdischen Caritas, welche der Genius der Gattung ist, gänzlich gebrechen lassen und bestenfalls nur die Stellenjägerei betreiben, soferne es Mandate noch in der Judenheit zu besetzen giebt- Höchstens noch, daß an Feiertagen, an denen die „Seelenandacht" verrichtet wird — der Tempel in seinen Räumen sternhageldicht gefüllt ist. Ueber diese Seelenandachten lassen sich unsere Streiflichter in folgender ergötzlichen Weise aus: Dieses Institut der Seelenandachten im Tempel wird längst nicht mehr „auf die rechte Art" gehandhabt; es verkommt täglich mehr und ist zum Mittel geworden, kraft dessen der geldprotzige Enkel die Erinnerung an seinen protzigen Urahn vor der versammelten Gemeinde strahlend auffrischt und leuchtend, wie ein Irrwisch, festhält. Dem Wesen nach und historisch erinnert diese Art von Seelenandacht an das altägyptische Todtengericht, vor welchem die abgeschiedenen Seelen von ihrem irdischen Leben Rechenschaft ablegten, um den verdienten Lohn ihrer Thaten zu empfangen. In unserem Falle empfängt anläßlich der für ein bestimmtes Individuum verrichteten Seelenandacht für die Ausnahme desselben in das sorgfältig geglättete und noch sorgsamer gefaltete „Verzeichnis der Seeligen", die man ausrust, die löbliche Tempelverwaltung den — „verdienten Lohn" oder die fixirte resp. die auf jede "Seele" repartirte — Taxe. Abgesehen von solcher Hanswurstiade, wie sie unsere Tempelverwaltung eingebürgert hat, erinnert aber auch die ganze so practizirte Seelenandacht auf mannigfache Weise an die verschiedenen Scenen des ägyptischen TodtenreicheS, bei denen die unterweltlichen Gottheiten betheiligt waren und durch welche die abgeschiedenen Seelen bei ihrer Durchwanderung der Unterwelt hindurchgehen mußten, ehe sie zum „Aufenthalte der Seeligen" — in das Lemberger- Tempel „Verzeichniß" — gelangten, um hier an den WJW D’7J1 aufgerusen zu werden. Die reinen mr moy nsiyl . . . . Und das soll mosaisch, das soll jüdisch sein?? Die Versamlung der zweiundvierzig Todtenrichter, vor welcher die abgeschiedene Seele ihr Sündenbekenntniß ablegen mußte, ehe sie ihren Urtheilsspruch nach dem ägyptischen Cuttus empfing, war bekanntlich aus sämmtlichen höheren und niederen Gottheiten zusammengesetzt, nicht aber blos aus „sündigen" — Tempelsverwaltern als „Ertheilern des Urtheilsspruches" .... Vor dem „Todtengerichte" des Lemberger Tempels haben es die abgeschiedenen Seelen, einerlei, ob deren „Leiber" einstmals Tempelsbesucher gewesen, leichter und besser; es bedarf für sie keines Sündenbekenntnisses vor dem Apisgerichte unserer strahlenden fünf Tempelrichter: es genügt, wie erwähnt, die Leistung einer — Auflage in der Gestalt von fünfzig Kronen, fünfundzwanzig Gulden, oder weniger, um in die »Zahl der Seeligen" aufgenommen und an Fest- und Feiertagen aufgerufen zu werden. Mancher ehrliche Mann ist schon so unglücklich geworden, nicht unter den Seeligen zu glänzen. Wird aber dadurch nicht unser Heiligthum gelästert? Werden in solcher Lästerschule nicht die stumpfen Sinne des Pöbels zerüttet? Wird nicht dadurch der Schwindelgeist geweckt, insoferne „unreine Geister" unter die «Seeligen" gemischt werden, blos weil der Enkel den Obolus an die Tempelverwaltung und deren juäieeo 6g.oäiäi bezahlt? O was sind die Ehrlichen auf der Woge der Menschheit? Die Woge der Seelenandacht treibt sie auf und nieder, hin und her .... . So wird die Seelenandacht- Institution zu einer profanen Erwerbsquelle für die geistlichen Tempel-- functionäre, zu einer Einnahmenrubrik der Tempelverwaltung, um nicht von einer Melkkuh zu sprechen. Mit einem Worte, die Seelenandachten, mit und ohne — Orgelton, in unserem Tempel sind zu einer abusuellen gemißbrauchten heidnischen Institution geworden, deren das geistig hochstehende Judenthum endlich einmal überdrüssig werden sollte, deren wir Fortschrittler uns nur zu schämen brauchen, statt mit derlei „Seelenmessen" die Kassen des Tempels zu füllen und diese neueste Art der „Stolgebühren" zur Anschaffung des mehrgedachten „Harmonium" zu verwenden, um damit die rechtgläubigen Juden zu ärgern. Siel" Wenn es ein Trost für Unglückliche ist, Schicksalsgenoflen zu haben, so können wir die lieben Lemberger damit trösten, daß sie mit diesem Seelen-Andacht-Humbug nicht allein stehen. Etwas mehr oder weniger zutreffend, paßt die Schilderunng auf fast alle Reformgemetnden, in welchen dieser Seelen-Feier-Cultus betrieben wird. Denselben Vergleich mit den egyptischen Todtengerichten hat vor einigen Jahren der verstorbene Rabbiner Joel in Breslau seiner verblüfften Gemeinde zum Besten gegeben. Es muß wohl etwas Wahres daran sein, wenn sich große Geister in solcher Weise begegnen. Das Beste aber kommt zuletzt, wenn uns gesagt wird: „Dahingegen wäre es ungleich wichtiger und erwünschter, wie auch in sanitär-hygienischer und ästhetischer Beziehung gewiß ersprießlicher, wenn die neue Verwaltung ihr Bemühen dahin richten wolle, das Gotteshaus mit einem Eisengitter nach hinten hinaus zu umfrieden, wodurch jene unwürdige „Riesen-Bedürfniß-Anstalt" gegenstandslos würde, das der löbliche Stadtmagistrat „hart an das Gotteshaus", gerade auf der n-,w-Seite angebaut bat, ohne daß Rabbtnat und die Tempelverwaltung unseres Wissens auch nur ein Wort mannhafter Einsprache dagegen gefunden hätten.

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