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Der Israelit · 1893-08-10 · Heft 64 (10.8.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 64 (10.8.1893)
Date
1893-08-10
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage jtt M 64 des „Israelit". Leitender Artikel. Die Schechilast - Angelegenheit in der Schweiz. Jnterlaken, im August. Seit meinem jüngsten Bericht von Luzern habe ich einige jüdischen Gemeinden der Schweiz passtrt wie Zürich, Baden, Bern und habe .gefunden, daß der Aufruf der Schweizerischen Rabbiner zur Abhaltung eines allgemeinen n’jyn überall den wärm sten Sympathien begegnet. Merkwürdig ist dabei, daß gerade Leute, die sonst nicht ivd leben und auch im übrigen nur sehr lose Beziehungen zum praktischen, jüdischen Leben haben, ganz bei der Sache sind und ihr entschieden das Wort reden. Es ist dies sicher ein gutes Zeichen und, wie mir scheint ein gutes Omen für den günstigen Ausgang der Sache. Auch die Presse soll der Sache günstig sein, wenigstens die größeren Blätter, während in vielen kleinen Zeitungen mit viel Voreingenommenheit und Gehässigkeit über das Thema verhandelt wird. Ob man aus der jüngsten Stimmung der Preffe einen Schluß für die eigentliche Stimmung des Volkes ziehen kann, wird von einsichtigen Kennern der Dinge bezweifelt. Jedenfalls verdient die Thatsache, daß der große Theil der Gebildeten gegen ein Schächtverbot eingenommen sind, hervorgehoben zu werden. Die Beweggründe dieser Stellungsnahme, stellt ein so eben erschienener Aufruf in folgender Weise zusammen: An das Schweizervolk! 2 iebe M itbürger! Am 20. August werden Volk und Stände der Schweiz sich zum erstenmale über ein aus der Volksinitiative hcrvorgegangenes Begehren auszusprechen haben, über das Begehren nämlich, es sei das Verbot der bei den Juden üblichen Art, Vieh zu schlachten, in die Bundesverfassung aufzunehmen. Angeregt durch eine vorbereitende, während der letzten Session der eidgenössischen Räthe zusammengetretene Versammlung, haben sich die Unterzeichneten vereinigt, um einer Bewegung entgegenzutreten, die zwar von ehrenwerther Gesinnung eingegeben sein mag, deren Folgen aber für die allgemeinen Interessen des Schweizerlandes von verhängnißvoller Tragweite sein müßten. Die Unterzeichneten fühlen sich verpflichtet, Euch rückhaltlos und aus voller Ueberzeugung die Gründe vorzulegen, die sie dazu bestimmt haben, die Verwerfung des aus der Initiative einer Anzahl unserer Mitbürger-hervorgegangenen Begehrens anzuäreben. Alle, die diesen Standpunkt theilen, seien hiermit eingeladen, kräftig dahin mitzuwirken, daß die hier vertretene Anschauungsweise in alle Kreise dringt. Wir wolle« nicht, daß eine Schlachtmethode verboten werde, von der man nicht einmal hat beweisen können, daß sie grausam sei! Im Gegentheil erklärt die große Mehrzahl der, hierin sachverständigen, Gelehrten, daß — mögen auch gewisse begleitende Erscheinungen Leute mit allzu reizbaren Nerven unangenehm berühren — die jüdische Art des Schlachtenzu den am wenigsten grausamen gehört. Biele Gelehrten bezeichnen sie überdies als die der Gesundheit zuträglichste und empfehlen ihre allgemeine Einführung. Wir wollen in der Bundesverfassung kein Schiachtreglement haben! Wir vermögen in einer Vorschrift über die Art, wie das Schlachtvieh abgethan werden soll, nicht einen der wesentlichen Grundsätze der Landesverwaltung zu erblicken. Vielmehr halten wir dafür, eine solche Einzelheit gehöre auf die unterste Stufe der Gesetzgebung, nämlich in die Schlachthausreglemente der Gemeinden. Wir wollen keine bnreaukratische« Eingriffe! Sobald sich der Bund mit Einzelheiten befaßt, die nicht in den Kreis seiner natürlichen Befugnisse gehören, so wird seine Einmischung leicht zur unausstehlichen Plackerei. Wir wollen keine eidgenössischen Schlachtinspektoren, die bis in die entlegensten Alpenthäler dringen und die Hütte des letzten Bäuerleins nicht verschonen würden. Wir wollen keinen Religionskrieg! Nur durch Jahrhunderte blutiger Kämpfe ist die Schweiz zum Gedanken der Gewissens- und Kultusfreiheit durchgedrungen, der einzig den Frieden unter den Konfessionen dauernd aufrecht erhalten kann. Dieser Grundstein unseres Staatswesens, zugleich die schönste Zierde unserer Bundes Verfassung, soll unangetastet bleiben. Wir wollen keinen Rafsenkampf! Wir wollen bei uns den widrigen Auswuchs des Antisemitismus, wovon uns gewisse Nachbarstaaten das wenig erquickliche Beispiel bieten, nicht sich ausbildcn sehe«. Wir leugnen nicht, daß in den gegen die Juden im allgemeinen erhobenen Vorwürfen eine gewisse Wahrheit liegt; allein wir sehen nicht ein, inwiefern die vorgeschlagene vexatorische Maßregel das Nebel beseitigen würde. Und vergessen wir nicht, daß der Charakter der Juden die Frucht Jahrhunderte langer Verfolgungen ist; bessern wir ihn nur durch Jahrhunderte ruhiger Duldung. Wir wollen nicht, daß das Volksrecht der Initiative ein Werkzeug der Tyrannei werde! Keine Gesellschaft ist lebensfähig, wenn sie nicht den Minoritäten gewisse Rechte gewährleistet, diese feierlich in die Verfassung aufnimmt und sie peinlich achtet. Das Schweizervolk, das sich das schöne Recht gegeben hat, durch den unmittelbaren Ausdruck des eigenen Willens seine Verfassung zu ändern, es soll sich nicht weniger weise zeigen als seine Gesetzgeber. Es leiste vor den andern Völkern den Beweis seiner politischen Reife, indem es verhindert, daß unter dem Vorwand der Gleichheit die Freiheit zu Grabe getragen werde. Liebe Mitbürger! Dies unsere Gründel Schon dieser kurze Hinweis zeigt Euch, daß daS Begehren, über das Ihr zu entscheiden habt, keineswegs so unbedeutend ist, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Wir stehen vielmehr vor einer gewichtigen Prinzipiensrage: um sie zur Ehre unseres Volkes und Landes zu

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