Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 62 (3.8.1893)
- Date
- 1893-08-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1185 ihnen ins Meer gekommen waren, scheint ganz überflüssig, denn allerdings konnten nur die ertrinken, die hinter Israel ins Meer gekommen waren, 8) Auch der Inhalt des Satzes (II. B. M., 14, 22.) „Die Kinder Israels gingen auf trockenem Boden im Meere und das Wasser bildete für sie eine Mauer zu ihrer Rechten uud Linken" ist V. 29 scheinbar unnöthiger Weise wiederholt. Wir brechen mit der Aufzählung dieser Schwierigkeiten, die sich der Erfassung des einfachen Wortsinns entgegenstellen, hier ab. Die bisherigen genügen das Bedürfniß nach einer Erklärung zu rechtfertigen, bei welcher alles Auffallende diesen Charakter nicht nur verliert, sondern sogar zur willkommenen Stütze der Auffassung wird, wie sie der Aboth-Commei.tar Rabbi Herz Wesel's in genialer Weise nun entwickelt. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten uud Correfpondenzen. Deutschland. Frankfurt, a. M., 28. Juli. Die „freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" hat sich neben den mannigfaltigen anderen Zielen ihrer Bestrebungen seither auch stets angelegen sein lassen, unbemittelten Gemeinden in Erhaltung der religionsgesetzlichen Institutionen, namentlich auch zur Erhaltung und Beschaffung geeigneter Lehrkräfte für den Religionsunterricht durch Gewährung von Zuschüssen zur Aufbringung des Lehrergehalts oder durch Zulagen zum Gehalte verdienter Lehrer zur Seite zu stehen. Ein besonderer Mißstand für den Lehrerberuf in isr. Gemeinden ergiebt sich aber in dem Umstande, daß ein großer Theil der isr. Gemeinden, bei den ohnehin oft nicht geringen und in kleineren Gemeinden oft nur von wenigen Gemeindemitgliedern zu tragenden Gemeindelasten nicht im Stande ist, ihren Angestellten irgend welche Garantie einer Unterstützung für den Fall der Dienstuntauglichkeit in Folge Alters oder Erkrankung, sowie einer Unterstützung für die Hinterbliebenen im Falle des Ablebens zu gewähren. Der geschäftsführende Ausschuß hat es daher im Interesse der Förderung des religiösen Sinnes, wie nicht minder im Interesse des Lehrerstandes als eine seiner Aufgaben betrachtet, die Wege in Erwägung zu ziehen, auf welchen dem Lehrstande namentlich in den kleineren Gemeinden Seitens der Vereinigung und nach Maßgabe ihrer Kräfte eine Fürsorge für Rothfälle des Lebens gewidmet werden könne. Die der Vereinigung zur Verfügung stehenden, im Hinblick auf ihre vielseitigen Aufgaben verhältnißmäßig geringen Mittel lassen die Bildung eines so bedeutenden Fonds, wie er erforderlich ist, um aus den Erträgnissen desselben diesem Bedürfnisse in ausreichender Weise entgegenzukommen, aus dem Vereinsvermögen zur Zeit nicht zu. Wohl aber glaubte der Ausschuß, daß unter fördernder Mitwirkung aller Freunde der Vereinigung und insbesondere unter selbstthätiger Mitwirkung des Lehrerstandes eine wesentliche Förderung dieses Zieles durch die Lebensversicherung sich werde erreichen lassen. — Mit Rücksicht auf die große Bedeutsamkeit der Lebensversicherung für die wirtschaftliche Besserstellung des Lehrerstandes hat daher der Ausschuß nach dem Vorgänge anderer Vereine gesucht, zu dem Zwecke der Erleichterung des Versicherungsabschlusses mit einer zuverlässigen Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu treten und es ist ihm gelungen, bei derLebensversicherungs-u. Ersparnißbank zu Stuttgart ein, dem von ihm erstrebten Ziel in vieler Hinsicht förderliches Entgegenkommen zu finden. Er hat mit der genannten Versicherungs-Gesellschaft einen Vertrag abgeschlossen, inhaltlich dessen die Gesellschaft sämmtltchen Mitgliedern der Vereinigung, welche ihr Leben bei derselben versichern, bei Versicherungen auf den Todesfall vom M. 3000. — an, sowie brzw. der Vereinigung folgende besondere Vergünstigungen gewährt: 1. die Aufnahme und Ausfertigung der Polize erfolgt vollständig kostenfrei; nur der gesetzliche Stempel, wo solcher erforderlich ist, geht zu Lasten des Versicherten; 2. die Bank trägt die Kosten für Beschaffung der ärztlichen Atteste; 3. die Bank bewilligt der Vereinskasse aus jeder zum Abschluß gelangten Todesfallversicherung eines Mitgliedes von mindestens M. 3000.—, sofern eine volle Jahresprämie eingezahlt ist, eine einmalige Bonification von 4 pCt. der Versicherungssumme; 4. die vorstehenden Vergünstigungen werden den Mitgliedern sowie der Vereinskasse auch aus Todesfalloersicherungen der Frauen und minderjährigen Kinder von Mitgliedern der Vereinigung gewährt; 5. die unter 3 aufgeführte Bonification wird der Vereinskasse auch für diejenigen Todesfall-Versicherungen von mindestens M. 3000.— vergütet, welche durch Vermittelung von Vereinsmitgliedern — (vorausgesetzt, daß Letztere nicht schon vor dem Abschluß der Versicherung eine Agentur der Bank inne hatten) — mit Nichtmitgliedern abgeschlossen werden, sofern Letztere nicht bereits in einem Vertrags- oder Begünstigunsverhältniß zur Bank stehen. Die diesbezüglichen Versicherungs-Anträge gelten aber nur dann als Vonificationspfltchtig, wenn sie gleich bei Einreichung derselben unter Anzeige der Mitgliedschaft des Vermittlers als „im Interesse der Ver-