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Der Israelit · 1893-07-24 · Heft 59 (24.7.1893) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 59 (24.7.1893)
Date
1893-07-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
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»-j. ■wjyf . ’^sn 1137 bewaffneten Widerstand, einen blutigen Krieg hervorgerufen? Gab cs denn unter jenen Männern, die am Fuße des flammenden Sinai gestanden, gar keine Partei, die dem Ansinnen, an die Stelle Moschch's ein goldenes Kalb zu setzen, mit gezücktem Schwerte entgegen getreten wäre? Ob Fromme da waren! Allein diese Treuen empfanden wohl Schmerz bei der Wahrnehmung des allgemeinen Abfalls von Gott, mußten sie aber nicht trotzdem alles ruhig geschehen lassen? Ihr Herz blutete wohl, so oft das goldene Kalb angebetet wurde, aber wie konnten sie die wunderschöne Eintracht der Masse bezüglich der Verehrung des „neuen" Gottes, die entzückende Harmonie im Abfalle durch energisches Auftreten für Gott stören? Wie durften sie durch Protesterheben einen Mißton in die Freudeaccorde der vor dem goldenen Kalbe Tanzenden bringen? Wäre nun wirklich die Friedensliebe der Grund des räthselhaften Verhaltens der Treuen gewesen, man könnte ihre Lässigkeit, wenn auch nicht entschuldigen, so doch begreifen. Müßte aber dann diese Friedensliebe konsequenterweise nicht auch unter solchen Umständen sich äußern, da es sich um die eigene Ehre handelte. Mußten sie nicht zur Aufrechterhaltung des Innern Friedens u n t e r allen Umständen Opfer bringen? Allein dem war nicht so. Waren es ja gerade die Treuen, die Frommen, die Gemeind,fürsten, Männer von großem Namen, die, weil sie sich durch die Führerschaft Mojchehs und des Hohcpricsteramtes des Aharon zarückgesetzt geglaubt, in ihrem Ehrgeize gekränkt gefühlt, die keinen Anstand nahmen, das Volk durch Hader zu entzweien und eine Empörung gegen Moscheh ins Szene zu setzen. Warum haben die Treuen, die aus angeblicher Friedensliebe den Götzendienst in ihrer Mtttte geduldet, nicht aus demselben Grunde sich über Kränkung ihres Ehrgeizes hinweggesetzt. Sollte ihnen etwa die Rettung ihrer Ehre theuerer gewesen sein, als die Ehrenrettung des Glaubens? Oder sollte etwa der Frieden im Werthe gesunken sein? „Chazeroth Wedi-Sohobh", läßt uns auch hier in den psychologischen Hintergrund schauen, lehrt uns, daß die Friedensliebe, welche die Treuen im Munde geführt, nur eine leere Phrase war, ein zum Täuschen berechneter Vorwand. Das eigentliche Motiv jener Unterlassungssünde war Mangel an Begeisterung für die geoffenbarte Lehre, sie war nicht das rn wh das Alles durchdringende Feuer, welches zu heroischen Thaten aneifert, welches die Minorität im Bewußtsein der Göttlichkeit ihrer Sache mit solcher Unerschrockenheit, solcher Siegesbestimmthrit erfüllt, daß sie keine Hindernisse achtend und keine Opfer scheuend mit der scheinbar sie erdrückenden Majorität kühn den Kampf aufnimmt. Wäre Moscheh, da er dem ganzen Volke, also auch den Treuen, das Sündenregister vorhielt, der äußerlichen Reihenfolge der Ereignisse von Chazeroth und Di-Sohobh gefolgt, hätte er erst Di-Sohobh und dann Chazero.h angeführt, so wären ihm die Treuen sicherlich bei Nennung Di-Sohobh in die Strafrede gefallen und hatten ihn unterbrechend gerufen: „Uns. die Treuen, trifft Dein Tadel nicht, der Abfall unserer Brüder schmerzte uns wohl tief, allein ein unwiderstehlicher Hang zum Frieden hemmte unsere Willenskraft. Diesem Einwande vorbeugend führt Moscheh zuerst die von wenig Friedensliebe zeugende Empörung Korachs gegen Moscheh an, welche das Verhalten der Treuen bet der ersten That der Reform im wahren Lichte erscheinen läßt. „Chazeroth Wedi-Sohobh!" Erst die Empörung gegen Moscheh stempelt das friedliche Verhalten bei Di-Sohobh zur Cardinalsünde. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Landau, (Pfalz) 5. Juli. Der Schächter L. dahier, dem der Rabbiner die Approbation entzogen hatte, schächtete dennoch weiter, wurde aber auf erstattete Anzeige durch das Bezirksamt polizeilich hieran gehindert. Auf erhobene Beschwerde entschied die k. Regierung der Pfalz in Speyer wie folgt: Durch Verfügung des Bezirksrabbinates Landau vom 19. Februar 1892 wurden dem Synagogendiener u. Schächter N. L. dasebst wegen Mißachtung der durch Ritualgesetz vorgeschriebenen Förmlichkeiten beim Schächten die weitere Ausübung der Schächterfunktion untersagt. Da demungeachtet L. im Schlachthaus^ zu Landau das rituelle Schächten auch fernerhin betrieb, verfügte auf Antrag das K. Bezirksamt dasebst unterm 6. Februar 1893, daß der Genannte in der Folge an der Ausübung des Schächtens im städtischen Schlachthause gehindert werde. Gegen diese Verfügung erhob Rechtsanwalt Schäffer in L. als Bevollmächtigter des L. unterm 16. Februar 1893 Beschwerde zur K. Regierung der Pfalz, K. d. I., mit der Begründung, daß die gesetzlichen Unterlagen zu der vom K. Bezirksamte erlassenen Verfügung angesichts des Grundsatzes der Gewerbefreiheit nicht gegeben seien u. L. durch den Wegfall seines Einkommens aus dem Schächten empfindlich beeinträchtigt werde. Das Schächten, d. h. eine unter Beobachtung bestimmter ritueller Vorschriften der israel. Religion erfolgende Tödtung und Untersuchung von Schlachtthieren, erscheint als Ritualakt der israel. Religion

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