Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 59 (24.7.1893)
- Date
- 1893-07-24
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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ü. muß daher, nachdem die Israel. Kultusgenossen die Rechte einer Privatkirchengesellschaft besitzen: 8 1 der Verordnung vom 8. Oktober 1823: als innere Kirchenangelegenheit im Sinne des § 38 der 2. Verfassungsbeilage erachtet werden. Hiernach steht den Israeliten die Befugniß zu, unter der obersten Staatsaufsicht selbständige Anordnungen bezüglich des Schächtens zu erlassen. Diese Anordnungen können nicht allein die beim Schächten zu beachtenden Förmlichkeiten betreffen, sondern auch die Voraussetzungen bezeichnen, unter welchen die Ausübung des Schächtens zugelassen wird. Nun hat die seither in der israel. Religionsgesellschaft bestandene Gepflogenheit, die Zulassung zum Schächterdienfte von dem Bestehen einer Prüfung vor dem Rabbinate abhängig zu machen, niemals eine Beanstandung von Staatsauffichtswegen in Gemäßheit des § 38 der 2. L erfassungsbeilage gefunden, und folgerichtig unterliegt es auch keinem Bedenken, wenn dem zum Schächterdienste Zugelassenen wegen Verstoßes gegen die rituellen Vorschriften oder wegen unreligiösen Lebenswandels die erlheilte Autorisation vom Rabbinate wieder entzogen wird. Das Bezirksrabbinat Landan hatte hiernach die Befugniß, dem L. wegen mehrerer Verstöße gegen das Schächtgesetz die weitere Ausübung des Schächtens zu untersagen. Da L. dieses Verbot nicht berücksichtigte, war das zuständige K. Bezirkamt L. gemäß § 51 der 2. Verfassungsbeilage auf Anrufen berechtigt und verpflichtet, durch Anwendung der staatlichen Gewalt eine weitere Verletzung jüdischer Ritualvorschriften zu verhindern. Der im § 1 der Gewerbeordnung für das beutjj sche Reich ausgesprochene Grundsatz der Gewerbefrei-! heit vermag an vorstehenden Ausführungen nichts j zu ändern, da das Schächten nicht als Gewerbe im j Sinne dieses § zu erachten ist. - Die von Rechtsanwalt Sch. in L. als Bevollmächtigten des N. L. daselbst erhobene Beschwerde gegen die Verfügung des K. Bezirksamtes vom 6. | 2. 93 wird daher als unbegründet abgewtesen.? Die Gebühr für vorstehende Entschließung bej trägt gemäß Art. 165 des Gebührengesetzes 3 - Mk., ist nach Art: 191 dieses Gesetzes von N. L. ] zu entrichten. Derselbe hat zugleich als sachfällig die etwa veranlaßtcn Kosten des Verfahrens zu tragen. Hiervon ist Rechtsanwalt Sch., das Beztrksrabbtnat und der Vorstand des Synagogenausschuffes in L. zu verständigen.! Die Beilagen des Berichtes vom 27. 6. d. I. fol-! gen im Anschlüsse zurück. i I. V. Wand, 1 K. Regierungs-Direktor. Schweiz. Bern, 20. Juli. Das Centralcomits für die Propaganda zur Verwerfung der Schächttnitiative konftituirte sich definitiv mit Altbundesrath Droz und Professor Hilty als Präsidenten, Heß, Professor an der Thierarzneischule, und Sahli, i Fürsprech als Vizepräsidenten. j Ä n j e i ö « mr Für den folgende» TheU ist die Redaetio« nicht verantwortlich. (K'ii Fräulein wünscht zur Er ernung des feineren HaushallS i,nd zur Stütze der Hausfrau Stellung in guter, jüdischer Familie. Salair wird nicht beansprucht, dagegen Familienanschluß Bedingung. Offerten ui ter 0. 4769 an die Expedition d. Blattes erbeten. Perfekte Köchin per September gewünscht von Geschwister Alsberg, Aachen, 4696) Friedr. Wilhelwptatz 2. Lchrlingsstelle der die Einjährigen-Berechtigung hat, in einem Manufaktur- und Modewaaren- Geschäft, welches Samstags u. Feiertage geschlossen ist. Offerten unter Nr. 4600 an die Exped. d. Bl. erbeten. □ocxxxxxxxxioaooooooaaoQ Schadchonim, in bessere Kreise eingeführt, w. ers. ihre Adr. anzugeben unter W. 4693 an die Expedition dieses Blattes. cxxxxxxxxxxmxxxxxxxx» In unserem Verlage erschien wieder: Kalender für das Jahr 5654 in kleinem handlichen Format, Zeitangaben direct nach mitteleuropäischer Zeit. Preis 10 Pfg. AM- Wiederverkäufern hoher Rabbat. Iah. Wirth'sche Hofbuchdruckerei, Aet.-Ges., _Mainz._ in gesetztes Mädchen, welches einem kl. Haushalt selbstständig vorstehen, kochen und übrige Arbeiten verrichten kann, per August gegen hohen Lohn gesucht. Offerten erbitte an S. Lehmann, Offen bürg, 4695) Baden.