Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 58 (20.7.1893)
- Date
- 1893-07-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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W 1111 Salinenbeamten, sowie ein Lehrer und ein Wirth Reichert ganz hervorragend an diesem rohen Vorgang betheiligt haben. Würden die Herren Salinenbeamten sich etwas mehr um die Lage der ihnen unterstellten Arbeiter kümmern, die sich mit ca. 1 M. 50 Pfg. pro Tag durchs Leben schlagen müssen, es wäre jedenfalls eine ehrenvollere und dankbarere Arbeit, als im Vordergrund einer Rassenverhetzung zu stehen. Wie aber gar die Herren Lehrer die Jugend erziehen können bei solchem allem Anstand Hohn sprechenden Verhalten und welches Beispiel die Herren der Rappenauer Jugend dadurch geben, das mögen die denkenden Rappenauer Bürger überlegen. Diese brutale Vergewaltigung eines deutschen Bürgers in der Rappenauer antisemitischen Versammlung kann nur ganz gehässigen Menschen gefallen und dazu beitragen, die Achtung vor Gesetz und Obrigkeit zu untergraben und der Sozialdemokratie, wenn nicht noch etwas Schlimmeres, den Boden vorbereiten." Oester.-Ungar. Monarchie. Wien, 2. Juli. In einem antisemitischen Verlage in Berlin erschien eine Flugschrift, die für einen „Talmud-Auszug" ausgegeben wurde und in Hinsicht auf die Echtheit der Citate ebenso frivol abgefaßt war, wie viele Publikationen dieser Art. Mit einem Erkenntnisse des Landesgerichtes Brünn wurde die Verbreitung dieses tendenziösen Machwerkes verboten. Der hiesige Gastwirth Anton Klement verkaufte nun eine Anzahl von Exemplaren der Druckschrift zu dem im Verhältnisse zu ihrem Werthe keineswegs niedrigen Preise von drei Kreuzern per Stück. Den besten Abnehmer fand er an dem Diurnisten eines hiesigen Bezirksgerichtes, Josef Czech, der ihm acht Exemplare abkaufte und sie dann an andere subalterne Angestellte dieses Gerichtes überließ. Auf diesem Wege gelangte der ftaatsanwaltschaftliche Funktionär des Bezirksgerichtes sehr bald zur Kenntniß der verbotenen Kolportage und damit war die strafgerichtliche Verfolgung eingeleitet. v in Senat des Landesgerichtes, unter dem Vorsitze des Vize-Präsidenten Dr. v. Holzinger, verurthetlte Klement und Czech, entsprechend dem Anträge dds Staatsanwalts Baron Distler, zu Geldstrafen von je zehn Gulden, eventuell 48 Stunden Arrests. England. London, 12. Juli. Zur großen Freude sämmtlicher streng orthodoxen Gemetndemitglieder wurde der seiner Frömmigkeit und Gelehrsamkeit halber hochberühmte Rabbi Sußmann Cohen b’’'i zum p unserer namp nbnp erwählt. Derselbe war früher p zu Manchester. Rußland. Petersburg. Großfürst Michael Mkolajewitsch, der Vorsitzende im russischen ReichSrathe, hat kürzlich einen Act der Humanität ausgeübt. Bekanntlich sind die Juden in Transkaukasten vom Ministerium des Innern angewiesen worden, das Gebiet binnen 3 Monaten zu verlassen. Die Tifliser Juden haben sich angesichts dieser Verordnung an den Vorsitzenden des Reichsrathes mit der Bitte um kurzen Aufschub gewendet. Großfürst Michael hat nunmehr, wie der officielle in Tiflis erscheinende Kawkas meldet, telegraphisch die Tifliser Behörden angewiesen, die Ausweisung der Juden, so lange keine neuerliche diesbezügliche Forderung des Ministers erfolgen werde, gänzlich einzustellen. In allen Synogogen in Tiflis sind am Tage der Bekanntmachung des erwähnten Telegramms feierliche Gottesdienste mit Gebeten für das Wohl des Czars, des Großfürsten-Vorsitzenden und des kaiserlichen Hauses veranstaltet worden. Palästina. Jerusalem, 11. Thamus. Die Theuerung, welche eine Zeit lang in unbegrenztem Maße herrschte, hat jetzt zur Freude aller Freunde des Landes nachgelassen. Der Preis des Mehles ist um ein Viertel gefallen, der Grund ist erstens darin zu suchen, daß die Erntezeit begonnen hat und Getreide in Menge gebracht wird, während bisher altes Getreide nicht mehr und neues noch nicht vorhanden war; zweitens in der Zunahme der Anzahl der Müller, welche sich gegenseitig Concurrenz machen. Nur 21 Tage trennen uns von dem Uebersiedlungstermine, — ein schwerer Tag für die Einwohner Jerusalems, — weil sie gewöhnlich das Miethgeld nicht haben. Die Miethe ist in Jerusalem, wo sich das Gros derer, Juden und Christen, niederläßt, welche nach dem heiligen Lande kommen, sehr theuer. Die Leiter der Kollelim haben gut daran gethan, daß sie Anweisungen auf Vorausbezug von Chalukageldern im Tamus ausgeben. Doch, was sollen die Armen in den übrigen Monaten thun, wenn sie das Geld auf einmal für den Mtethztns vorausnehmen.*) Der neue Erlaß des Sultans, womit den Juden wieder der Bodenkauf freigestellt wird, hat auch in moralischer Beziehung großen Nutzen gebracht. Ein Missionär erzählte dem Correspondenten der Halbmonatschrift „Selbst-Emanzipation", daß seit dem Erlasse sich keine nothletdenden Juden mehr an die Mission um Unterstützung wandten. *) Inzwischen wurde uns berichtet, daß beim WohnungStermin Hunderte von Familien obdachlos wurden; unsere geehrten Leser werden gewiß nicht ermangeln, ihr Scherflein für diese Unglücklichen beizutragen. Red.)