Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 50 (22.6.1893)
- Date
- 1893-06-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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schluß des babylonischen Talmuds in eine Zeit fällt, wo für das jüdische Volk eine Religionsverfolgung und ein Gewissenszwang der grausamsten Art begann. Israel, das nämlich zu den Zeiten des Talmud von dem eigenen Lande vertrieben war, dessen Heiligthum in Trümmern lag, hatte von Seiten seiner Feinde sehr viel zu dulden. Nicht allein, daß es körperlich mißhandelt und von jeder äußeren Ehre ausgeschlossen wurde, man suchte sogar seine heiligsten Gefühle zu verletzen, indem man dem Heidenthum mit Gewalt Eingang und Herrschaft auch bei Israel verschaffen wollte. Es sollte unter Androhung der Todesstrafe dazu gezwungen werden, statt des einzigen Gotteseinen Menschen, einen Tyrannen, dessen Bild man im Tempel ausstellte, anzubeten. Es war daher kein Wunder, wenn sich das jüd. Volk empörte und seine größten Gelehrten von dem tiefsten Unwillen ergriffen wurden, galt es doch zur Rettung der Gotteslehre, des väterlichen Gesetzes und der väterlichen Sitte den entscheidenden Kampf gegen das Heidenthum aufzunehmen. Mit Recht mußten daher unsere Talmudrabbinen, da jene begeisterten Propheten, die gegen Abgötterei und Götzendienst so sehr eiferten, nicht mehr lebten, ihre heil. Aufgabe darin erblicken, den Abscheu gegen alles, was zum heidnischen Cultus und Leben gehörte, immer mehr zu vergrößern. Sie waren gezwungen, Bestimmungen zu treffen, die den persönlichen Verkehr mit dem Götzendiener auf das Engste beschränkten. Zu diesen Bestimmungen gehört nun auch jenes Verbot, das uns den Genuß des von Götzendienern zubereiteten Weines untersagt. (Jajin nesech.) Bei den Griechen und Römern war es nämlich Sitte, die ersten Tropfen des zu genießenden Weines der Gottheit auszugießen, um den eigenen Trunk zu heiligen. Das geschah nicht nur bei Darbringung von Opfern oder bei sonstigen Feierlichkeiten, sondern bet jedem Toaste u. dgl. Unsere Weisen mußten daher den Wein eines Heiden zu jedem Genüsse verbieten. Durch dieses Verbot sollte aber auch den Israeliten, die in der Zerstreuung leben, jede Gelegenheit genommen sein, sich an den Festgelagen der Nichtjuden, besonders an nichtjüdischen Hochzeitsmahlzeiten zu betheiligen, dieleicht die Ursache zu verbotenen Eheschließungen sein können. Daher kommt es auch, daß cs uns heute noch verboten ist, den Wein eines Nichtjuden zu genießen. Denn kein Getränke ist mehr geeignet, jene Vertraulichkeit zu erzeugen, die zu Mischehen zwischen Juden und Nichtjuden führt, als der in Gemeinschaft mit Nichtisraeliten genossene Wein. Folgende recht interessante Erzählung wird uns über die diesem Verbote zu Grunde liegende Idee nähern Aufschluß geben: „Ein israelitischer Leibarzt eines Königs wurde von letzterem gefragt, ob es wahr sei, daß die Juden die Christen für so unrein halten, daß selbst, wenn der König den Wein berührt, sie denselben nicht mehr trinken. Der Arzt sagte: Wohl trinken wir den Wein nicht, den ein Nichtjude berührt, dies geschieht aber nicht deßwegen, weil wir den Nichtjuden für unrein halten. Zum Beweise nahm er sofort ein Glas von dem Wasser, worin der König soeben auf Anordnung seines Arztes die Füße gebadet und trank es aus. „Du siehst, o König", „sprach er, ich halte dich nicht für unrein, aber deiren Wein kann ich deßhalb nicht trinken, weil es mir mein Gott verboten." Ich glaube nun klar und deutlich nachgewiesen zu haben, daß all' die Gründe, die so oft gegen die im Talmud vertretenen ethischen und moralischen Anschauungen geltend gemacht wurden, und die überhaupt den harten Angriffen und gehässigsten Verleumdungen gegen den Talmud als Stützpunkten dienten, hinfällig sind. Möchten doch diese meine Erörterungen über den Charakter des Talmud dazu beitragen, daß Liebe und Lust zu dem thatsächlich hohen Werthe dieses herrlichen, geistigen Schatzes, zu der tiefen Warhrheit seines Inhaltes geweckt und gefördert werden; der Zweck dieser Schrift würde dadurch vollständig erreicht sein. Zeitungsnachrichten «nd Correfpondenzen. Deutschland. Berlin, 18. Juni. (Steckbrief.) Gegen den unten beschriebenen Schriftsteller Ludwig August Friedrich Schweinhagen (Schwennhagen), geboren am 13. Dezember 1862 zu Wolfenbüttel, welcher flüchtig ist, ist in den Akten 17. R. II. 251. 93 die Untersuchungshaft wegen öffentlicher Beleidigung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs-Gefängniß zu Alt-Moabit 12a. abzuliefern. Berlin, den 9. Juni. 1893. Der Untersuchungsrichter bei dem Kgl. Landgerichte I. Beschreibung.- Alter: 30 Jahre; Größe: 1,7g m; Statur: schlank; Haare: blond; Stirn: frei; Bart: blonder Schnurrbart; Augenbrauen: blond; Augen: grau; Nase: gewöhnlich; Mund: gewöhnlich; Zähne gut; Kinn: rund; Gesicht: länglich; Gesichtsfarbe: gesund; Sprache deutsch. München, 14. Juni. Antisemitische Kinder haben an den Straßenecken angeschlagene liberale Wahlaufrufe mit grünen Zetteln überklebt, auf welchen zur Wahl der antisemitischen Kandidaten aufgefordert wird. Eine traurige Gesellschaft, die zu solchen Kampfmitteln greifen mußt