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Der Israelit · 1893-06-22 · Heft 50 (22.6.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 50 (22.6.1893)
Date
1893-06-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage ju M 50 des „Israelit". Leitender Artikel. Einige aufkkärende Worte üöer den Hakmud. Von I. Eisenmann (Gailingen). (Schluß.) Man wirft uns Juden vor, daß wir uns so wenig mit dem Handwerk befaffen. Ja, wer trägt denn die Schuld, daß sich der Jude in den letzten Jahrhunderten mehr dem Handel zuwandte? Haben sich nicht unsere Väter fast ausschließlich mit Ackerbau und Viehzucht beschäftigt? Waren nicht unsere größten Gesetzeslehrer Handwerksleutc? Wer kennt nicht einen Hillel, der Holzhacker, einen Rabbi Jochanan, der Schuhmacher war rc. rc.? Weisen nicht viele Stellen des Talmud, wie z. V. Rabbi Me'tr sagte: „Stets lasse ein Jeder seinen Sohn ein Handwerk lernen", oder: „Wenn die Hungersnoth auch 7 Jahre anhält, so weilt sie nicht an der Thüre des Handwerkers", darauf hin, daß es Pllicht eines jeden Vaters ist, auch wenn er sich in den besten Verhältnissen befindet, dafür zu sorgen, daß sein Kind irgend ein Handwerk ausübt? Nur die traurige Gesetzgebung des Mittelalters, die die Juden von allen anderen Erwerbszweigen ausschloß, zwang sie, zum Handel ihre Zuflucht zu nehmen. Freilich liegen in der Gegenwart die Verhältnisse in dieser Beziehung noch nicht viel besser, aber das ist auch kein Wunder. „Während man an so vielen, wett größeren Nebeln der menschlichen Gesellschaft Jahrhunderte hindurch bessert und heilt und hocherfreut ist, um einige Schritte dem Ziele näher gekommen zu sein, sollen die Juden in wenigen Jahren samt und sonders die Fehler und Schwächen, die eine mehr als dreizehnhundertjährige Unterdrückung erzeugte, ablegen und lauter musterhafte Menschen werden. Jahrhunderte gingen darüber hin, bis die deutschen Völkerschaften aushörten, die Beschäftigung mit dem Ackerbau und den Gewerben für erniedrigend zu halten; Jahrhunderte gingen vorüber, ehe man sich zu dem Gedanken erheben konnte, daß der Ketzer auf die Rechte eines Menschen Anspruch machen könne; den Juden will man keine Frist gönnen; in einem Jahrzent sollen sie aus eigenem Antriebe alle ihre Vorurtheile, Sitten und Gewohnheiten abschütteln und bald lauter Handwerker und Ackerbauer — so möchten es manche Kaufleute und Gelehrte — bald wieder lauter Kaufleute — so möchte es der Handwerker — bald nur rabbinische, bald wieder — lauter reine Mosaiten werden." (Jost, Geschichte der Israeliten.) Wir kommen nun zur Widerlegung der unberechtigsten und unbegründesten Anklage, zu dem bekannten Märchen: Der Talmud erlaube den Juden christliche Kinder zu schlachten und deren Blut zu rituellen Zwecken zu verwenden. Diese schreckliche Verdächtigung und Verleumdung ist eigentlich gar keiner Widerlegung werth, denn eine solche Aeußerung richtet sich von selbst und ist im Munde eines rohen Menschen eine Albernheit, im Munde eines Gebildeten eine Gemeinheit und in dem Munde eines Priesters aber ein Verbrechen. Wie kann es möglich sein, daß der Talmud, der, wie schon oben bemerkt, es als eine Hauptpflicht gegen den Nebenmenschen darstellt, ihn als Bild Gottes, wie sich selbst zu achten und zu lieben, mithin alles zu thun, was des Nächsten Leben und Gesundheit erhält und fördert, ein solches Ansinnen an uns richtet? Waren es nicht die jüdischen Gesetzgeber, unter welchen zuerst der Gedanke auftauchte, die Todesstrafe zu beschränken und womöglich ganz und gar aufzuheben, und dies im Zeitalter der römischen Herrschaft, wo die Menschen an Blut und gerichtlichen Mord gewöhnt waren? (Rabbi Elasar ben Asarja sagt in der Mischna: Das Synhedrion, das einmal im Verlaufe von 70 Jahren eine Hinrichtung vollziehen läßt, heißt ein verderbliches. Dazu bemerken R. Tarfon und R. Akiba: Hätten wir im Synhedrion gesessen, es würde niemals ein Mensch hingerichtet worden sein.) Ferner wird kein Historiker, der die jüdische Gesetzgebung mit der aller anderen alten Völker und mit der des gesammten Mittelalters vergleicht, leugnen können, daß die erstere vor allen durch ihre Milde und Humanität, durch die Beseitigung von Foltern, Martern und harten Strafen geglänzt und daß selbst die moderne Gesetzgebung noch vieles von ihr lernen kann. Dazu kommt noch, daß uns Juden sogar der Genuß des Blutes von Thieren strengstens untersagt ist. Mithin kann und muß eine solche Verleumdung, die ein förmliches Attentat auf den gesunden Menschenverstand involvirt, für die Ausgeburt hirnverbrannter Menschen gehalten werden. Eine Thatsache jedoch, daß im Talmud Stellen Vorkommen, wo von Heiden mit Bitterkeit gesprochen wird, kann und soll nicht in Abrede gestellt werden; jedoch ist es eine grundfalsche Auffassung, in derselben die Kundgebung von religiösem Fanatismus zu finden; nicht in diesem ist das Motiv zu suchen, sondern in dem Umstande, daß der Ab-

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