Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 50 (22.6.1893)
- Date
- 1893-06-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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944 gekürzt, sondern womöglich noch erweitert werden, also Hauptunterrichtsgegenstand bleiben müsse. Nach Schluß der Konferenz vereinigte man sich zu einem gemeinschaftlichen Essen im Hotel Hirsch- Herz. Bei diesem ergriff Herr Dr. Mayer das Wort und schilderte, anknüpfend an den vorangegangenen Sabbatabschnitt nbw, die hohe Aufgabe des jüdischen Lehrers und Erziehers. Es zeigte sich auch hier wieder dessen hohe Begeisterung für Religion, Schule und Lehrer. Nicht nur die versammelten Lehrer, sondern auch die im anstoßenden Lokal anwesenden Kurgäste lauschten mit sichtbarem Wohlgefallen den von Herzen kommenden Worten des Redners; sein Hoch galt dem Lehrerstande. Herr Hauptlehrer Jacob-Bühl, feierte hierauf in einer Erwiederung den Herrn Konferenzvorsitzenden als warmen Freund und väterlichen Berater des Lehrers und schloß mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf denselben. Als Ort für die nächstjährige Konferenz wurde Hörden im Murgthal bestimmt. Oester.- Ungar. Monarchie. Lemberg. Herr Nechemias Landes, Directör der hiesigen Communal-Czacki-Schule ist, wie der hiesige „Israelit" zu berichten weiß, zumJnspector der in Galizien bestehenden Baron-Hirsch Stiftungsschulen ernannt worden. Will man die orthoxen Juden für diese Schulen gewinnen, so muß an der Spitze derselben ein Mann stehen, der pädagogisches Wissen und ein aufrichtiges Herz für das Judenthum in sich vereinigt. Herr Landes ist eben ein Mann, der diese Eigenschaften besitzt. Sein reiches Wissen und große Erfahrung auf pädagogischem Gebiete dürften den Stiftungsschulen viele Dienste leisten. Die gegenwärtig in den galizischen Schulen eingeführtcn polnischen Lesebücher eignen sich ganz und gar nicht für jüdische Schulen, was auch die Heuer in Stanislau stattgefundene Conferenz der an den Baron-Hirsch Sttftungsschulen angeftellten Lehrer anerkannt hat. Von Herrn Landes erwarten wir, daß er bestrebt sein wird, die jetzigen polnischen Lesebücher zu beseitigen und statt derselben solche einzuführen, die mit dem jüdischen Geiste übereinstimmen. Die Ernennung des Herrn Direktors Landes zum Inspektor der Baron HlrschStiftungsschulen begrüßen wir daher mit aufrichtiger Freude und wollen wir dem Curatorium dafür unfern Dank aussprechen. Von der Person des Herrn Direktor Landes aber wollen wir hoffen, daß er alle seine Kräfte aufbieten werde, um die Baron-Hirsch-Stiftungsschulen zu Musterschulen zu gestalten. Graz, 11. Jnui. (Grazer Gemeinderath.) In der Sitzung vom 10. Juni referirte Herr Dr. v. Hochenburger über den Stadtrathsbericht in Betreff des Schächtens im Schlachthause. Der Referent verweist auf das Rundschreiben des Ministeriums des Innern, welches die Erhebungen über die Art und Weise der Vornahme des Schächtens anordnete. Ueber die darüber etngesendeten Berichte hat das Ministerium aber noch keine Entscheidung getroffen. Der Stadtrath hat sich beim Ministerium nach dem Erfolge dieser Erhebungen erkundigt, worauf dieses erwiederte, daß die im Jahre 1888 durchgeführten Erhebungen zu dem Ergebnisse geführt haben, daß eine Tierquälerei in dem Schächten nicht gefunden werden könne, daher kein Anlaß vorliege, dasselbe zu untersagen. Das Schlachthausinspektorat führte aus, daß man consequenterweise auch die bisherige Art der Tödtung des Stechviehes ändern müßte. Von einer Thierguälerei könne nicht die Rede sein, weil nach dem Blutaustritte sofort Gchtrnänämte eintriti. Das Memorandum der israelitischen Cultusgemeiude betont, daß das Schächten ein ritueller Act sei. In Sachsen ist jedoch das Verbot des Schächtens trotz der erhobenen Einwendungen aufrechterhalten worden. Die Rechtssection ist zur Anschauung gelangt, daß mit Rücksicht auf die Erklärung des Ministeriums ein allgemeines Verbot des Schächtens in Graz nicht ausgesprochen werden könne. Im Schlachthause könnte ein solches Verbot erlassen werden, der Stadtrath hielt jedoch einen solchen Schritt nicht für zweckmäßig, weil dann das Schächten an einem andern Ort vorgenommen würde. Nachdem aber bei den Vorbereitungen zum Schächten häufig in roher Weise vorgegangen wird und die Cultusgemetnde selbst Reformen im Verfahren beim Ntederwerfen der Thiere als zulässig bezeichnet, so wird beantragt, das Schlachthausinspektorat zn beauftragen, Thierquälereien möglichst zu vermeiden. Auch soll sich der Stadtrath mit der Cultusgemeinde wegen Einführungen von Reformen bet der Vorbereitung zum Schächten ins Einvernehmen setzen. Ueber die in diesem Sinne gestellten Anträge spricht Herr Reitsam er, welcher die aus sanitären Gründen erlassenen Religionsgesetze der Juden als nicht mehr zeitgemäß bez-ichnet. Es sei nicht richtig, daß durch das Durchschneiden des Halses sofort Betäubung eintrttt. Herr Dr. Gödl stellt den Antrag, es werde das Schächten im Gebiete der Stadt Graz verboten. Eventuell stellt er den Antrag, die Frage zu studieren, ob der Ritus das Schächten tatsächlich vorschreibt, und wettere Gutachten aus Dresden einzuholen. Herr W a sti a n verweist auf die eingelaufenen Petitionen gegen das Schächten, und befürwortete sehr lebhaft das Verbot des Schächtens. Wenn das Schächten eine rittuelle Handlang ist, so möge man ei in der Synagoge vornehmen und nicht in unserem christlichen Schlachthause. Herr Ingenieur v. Bernuth ver-