Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 43 (29.5.1893)
- Date
- 1893-05-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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WWWWWWWWW' 812 Brot und Wasser. Ein Wunder wäre es nicht, wenn hier ein eigener Seuchenherd sich bildete, der für unsere Stadt und darüber hinaus verhängnißvoll werden könnte. Die Bedingungen dazu sind vorhanden: die eingesperrten Leute kommen zum Theil aus verseuchten Gegenden, an Licht und Luft fehlt es in dem engen Raume, die Nahrung ist eine mangelhafte. Am Freitag drang ein Hilferuf dieser Unglücklichen an die hiesige jüdische Gemeinde, welche alsbald dafür sorgte, daß ihnen ordentliche Speise gereicht wurde. Bet der heißen Witterung sollte wenigstens dafür gesorgt werden, daß die Unglücklichen, die nichts verbrochen haben und nur der Gewalt weichen mußten, die gern in ihrer Heimath unter den dürftigsten Verhältnissen leben möchten, am Tage im Freien verweilen könnten. Durch diese andauernde Ausweisung der Juden aus Rußland erwachsen den preußischen Behörden gewaltige Arbeitslasten und Kosten, so daß es wohl angezeigt wäre, dem Uebelstande einmal abzuhelfen. Früher fanden die Nachgeordneten Behörden mit Genehmigung der Minister des Innern und für Handel und Gewerbe eine bereitwillige und erfolgreiche Unterstützung in den Hilfskomites, welche von dem deutschen Central-Komite an der russischen Grenze entlang gebildet worden waren. Seit Jahresfrist sind aber diesen Komites die ihnen früher ertheilten Befugnisse zurückgezogen worden; alles wird jetzt auf streng „amtlichem" Wege erledigt. Das dauert lange, verursacht viel Kosten und hat schwere Unzuträglichkeiten im Gefolge. Gera. In erfreulichem Gegensatz zu der Vergewaltigung jüdischer Gewissen durch das Schächtverbot in dem benachbarten Königreich Sachsen, verdient eine Ministerialverordnung vom 15. Februar d. I. im Fürstenthum Reuß j. L. hervorgehoben zu werden, welche das Schlachten der Thiere zum Gegenstände hat. Soweit dieselbe das Schächten berührt, lassen wir hier den Wortlaut folgen: §. 1. Abgesehen von Nothschlachtungen und dem Schlachten nach jüdischem Ritus, dürfen Thiere, mit Ausnahme des Federviehes durch Blutentziehung nur nach vorausgegangener vollständiger Betäubung getödtet werden. § 8. Für das Schlachten nach jüdischem Ritus (Schächten) gelten noch folgende besondere Bestimmungen: 1) Das Niederlegen von Großvieh darf nur durch tadellos funktionirende Winden oder ähnliche Vorrichtungen bewirkt werden; während dieses Vorganges ist der Kopf des Thieres in geeigneter Weise derart zu stützen und zu führen, daß ein Aufschlügen desselben auf den Fußboden und ein Bruch der Hörner vermieden wird. 2) Der Schächter hat der Ntederlegung beizuwohnen und unmittelbar darauf die Schächtung schnell und sicher auszusühren. 3) Der Kopf des Thieres ist von Beginn des Schächtungsaktes an bis zum Eintritt des Todes in fester Lage zu erhalten. 4) Den Gemeindevorständen steht die Befugniß zu, den Schächtungsakt durch geeignete Personen überwachen zu lassen. § 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haftstrafe geahndet. § 10. Gegenwärtige Bekanntmachung tritt, soviel den § 8 anlangt, mit dem Tage ihrer Verkündigung, imUebrigen aber mit dem 1. September d. Js. in Kraft. Die Bestimmungen des § 8 entsprechen zum Theil wörtlich der preußischen Ministerialverfügung vom 14. Januar 1889. Die unter 4 den Gemeindevorständen eingeräumte Befugniß ist jedoch eine über die preußischen Bestimmungen erfreulicher Weise hinausgehende Anordnung, die wir lebhaft begrüßen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Die alte jüdische Garde Wiens hat einen herben Verlust erlitten in Anton Bing, der vorige Woche hochbetagt zu Grabe getragen wurde; Bing war in früheren Jahren Mitglied des Wiener Eultusvorstandes, nahezu 40 Jahre Vorsteher der Synagoge in der Schönlaterngasse, ebenso lange Zeit Präses des Talmud-Thora-Vereines, in welcher Eigenschaft er eine besondere ersprießliche Wirksamkeit entfaltete; er war ferner Obmann des Wohlthätigkeits - Vereines „Chonen Dalim" und „Nast" von Palästina, durch dessen Hand sämmtltche Spenden für die israelitischen Armen in Palästina gingen. Bei aller Frömmigkeit war er von humaner, menschenfreundlicher Gesinnung getragen und seine humanitären Bestrebungen, für welche er viel Zeit und viele Mittel opferte, kannten keinerlei Unterschied der Konfession. Bing gehörte allen Wohlthätigkeits-Vereinen Wien's, die er werkthätig und materiell förderte, an. Anton Bing besaß bedeutende talmudische Kenntnisse, war ein Schüler der berühmten Preßburger Rabbinats-Anstalt und widmete seine Mußestunden der jüdischen Literatur. In einer ergreifenden Grabrede schilderte Oberrabbiner Dr. Güdemann den Lebenslauf des Dahingeschiedenen, hervorhebend, daß in der Gegenwart der Verlust eines so hingebenden treuen Glaubensgenossen doppelt zu beklagen ist. Wie«, 25. Mat. Auf Requisition des Leipziger Landgerichts wurde heute der hier aus den Zeitungspolemiken über den angeblichen jüdischen Rttualmord bekannte Paulus Meyer, (gewesener Talmudschüler, angeblich Schriftsteller und Talmudist, nach Wilna in Rußland zuständig, evangelisch, seit 1887 getauft) verhaftet und wird nach Leipzig ausgeliefert. Meyer wird verfolgt wegen seiner