Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 43 (29.5.1893)
- Date
- 1893-05-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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MMWW 1 ] 811 Zeitnngsttachrichteu ttttb Eorrespondenzeu. Deutschland. Berlin Eine hiesige Zeitung brachte dieser Tage folgende Mittheilung: „Der Konfiskation verfielen 15 Centner koscheres Gänseschmalz, welches aus der Kretschmar'schen Konkursmasse stammend, das Pfund für 21 Pfg. verkauft worden war: einem Leser der „Zentral-Fleischer-Ztg." wurde nun hierbei, wie obiges Blatt mittheilt, die Frage vorgelegt, wie eS gekommen, daß dieses koschere Schmalz, welches doch entschieden nicht gesundheitsschädlich sein könne, namentlich, da die Kretschmar'sche Schlächterei unter Aufsicht des hiesigen Rabbinats gestanden habe, konfiszirt werden konnte? Die Antwort hierauf, welche von einem Inhaber einer Schlächterei gegeben worden ist, der gleichfalls koschere Fleischwaaren verkauft und darum maßgebend sein mutz, äst, besonders für unsere israelitische Bevölkerung, von großem Interesse und wirft ein recht eigenthümliches Licht auf die bestehenden Zustände; das konfiszirte Gänseschmalz, so lautet nach obigem Blatt die Antwort, rührt von koscheren Gänsen her, welche 6—8 Tage im Schaufenster gehangen und nachdem dieselben grün geworden, ausgenommen sind. Die Rabbinatsaufsicht hat garnichts zu sagen; wenn man glaube, daß hierdurch die Waare gut sein muß, so irre man sich. Hierfür habe man den besten Beweis, d atz auf dem hiesigen Viehhofe für koscher erklärte und abgstempelte Thiere von der Veterinär-Polizei daselbst verworfen werden. Die sogenannte Scharren-Kommission besteht aus Männern, die praktisch keine Ahnung haben und nur der Sache wegen dieses Amt annehmen. Die Rabbinats- Aufsicht b eiet nicht im Geringsten eine Gewähr für gesundes Fleisch, es ist überhaupt für Berlin, wo Schlachtzwang und Fleischschau besteht, vollständig unnütz, in dieser Hinsicht eine Privat-Aufsichtauszuüben. Das Abstempeln koscherenFleisches ist auch mit Leichtigkeit herzustellen, denn hundert Oblaten zum Koscherstempeln sind an verschiedenen Orten für 50 Pfennige zu haben." Wir hätten keinerlei Veranlassung von dieser Mtttheilung Notiz zu nehmen, wenn wir dabei nicht wieder der schon so oft aufgestellten, aber unseres Wissens noch niemals erwiesenen Behauptung begegneten, die Veterinär-Polizei habe koscher erklärtes Fleisch als verworfen erklärt. — Daß Maaren aus einer Concursmasse zu außerordentlich billigen Preisen verkauft werden, hat wohl nichts auffälliges. Zu ihrer Erklärung bedarf es keiner grün gewordenen Gänse. Es ist auch richtig, daß die Rabbtnats-Aufsicht keine Garantie für die Güte der ihr unterstehenden Fleischwaaren bietet. Dafür gibt sie sich auch nicht aus. Ihre Garantie beschränkt sich lediglich auf die rituelle Herstellung der Fleischwaaren. Wenn aber die Thatsache richtig sein sollte, daß unter Aufsicht des Rabbinats rohe Gänse erst acht Tage nach vollzogener Schlachtung verkauft werden, so wirft dieses Faktum allerdings ein recht Helles Licht auf diese rabbinatliche Aufsicht. Reltgionsgesetzlich ist derartiges Fleisch verboten. (Schulchan Aruch Jore Dea C. 69. §. 12. 13.) Wenn es ferner wahr ist, daß man für 50 Pfennige hundert Koscherstempel haben kann, so braucht man über das Kaschrus des Berliner Rabbinats weiter kein Wort zu verlieren. Das Berliner Rabbinat besitzt Elemente, welche öffentlich die Göttlichkeit und Verbindlichkeit des Religionsgesetzes leugnen nach dessen Satzungen es die Controlle über die Fleischwaaren führen soll. Wir wundern uns daher über solche Verkommniffe nicht, wenn sie sich als wahr erweisen sollten. Wir würden daher kein Wort darüber verlieren, wenn hier nicht der Schechita im Allgemeinen resp. der Bedika nebenbei ein Schlag versetzt würde. Daß diese Behauptung von Gegnern der Schechita schon oft aufgestellt, ist bekannt, ebenso daß handgreifliche Beweise dafür nicht vorliegen. Wenn das hiesige Rabbinat sich auch für sich persönlich erhaben über die Nothwendigkeit glaubt, sich öffenttich zu rechtfertigen, so dürfte es sich vielleicht doch herablassen gegen die Discreditirung der ganzen Schechita- Jnstitution ein öffentliches, rechtfertigendes Wort zu sprechen, wenn — es kann. Breslau, 21. Mai. lieber die Ausweisungen von Juden aus Rußland wird der „Breslauer Ztg." aus Kattowitz geschrieben: Noch dauern die Ausweisungen der Juden aus Rußland fort, und immer wieder sind es die preußischen Grenzbezirke, welche zuerst von ihnen heimgesucht werden. Aus Rußland ausgetrieben, müssen die Aermsten danach trachten, in Amerika eine neue Heimstätte zu finden. In Preußen werden nun die Leute, wenn sie nicht mit ausreichenden Legitimationspapieren oder nicht mit genügenden Geldmitteln versehen sind, von der Polizei aufgegriffen, um nach Rußland, das sie ausgestoßen, wieder zurückgeschafft zu werden. Seit einiger Zeit ist hier in Kattowitz eine solche Reexpeditions - Station errichtet, und dem städtischen Polizei-Wachtmeister sind die Geschäfte'eines Grenzkommiffarius übertragen worden. Alle jüdischen Auswanderer wider Willen, welche auf Landwegen oder Stationen der Eisenbahn aufgegriffen werden, werden nun hierher geschafft und vorläufig in dem städtischen Polizeigefängntß, das auf eine solche Massenfrequenz gar nicht eingerichtet ist, untergebracht. Nun beginnt das Hin- und Herschreiben im amtlichen Verkehr, das, wie begreiflich, immer längere Zeit erfordert, da die russischen Behörden die Leute, welche sie loswerden wollten, nicht allzu bereitwillig zurücknehmen. So saßen am vergangenen Freitag hier 22 jüdische Auswanderer, Männer, Frauen und Kinder, in einer Zelle des städtischen Poltzetgefängnisses eingeschloffen; einige von ihnen waren an fünf Wochen in diesem traurigen Orte. Da die Leute von ihrem Ritus nicht lassen, so verweigern sie die Annahme der Gefängnißkost und leben, da die Stadt für sie eine besondere Küche nicht einrichten kann, von dem ihnen zugethetlten