Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 42 (25.5.1893)
- Date
- 1893-05-25
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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807 sehen, auch nicht die jetzt übliche vollständig entwickelte Melodie, nicht einmal vielleicht ihr Name mit zur Überlieferung gehöre, sondern nur, dass sie selbst, ihr Laut und ihr Wesen nämlich, mündlich mit dem schriftlichen Gesetz mitgetheit wurden, die Form dafür ist dann erst später hinzugetreten. Dieser Ansicht war auch der berühmte Commentator des Buches 'ins vor etwa 850 Jahren, R. Jehuda Muskat in seiner min’ bip betitelten Erklärung, indem er zu der von uns angeführten Stelle Dialog 3 § 31 folgendes bemerkt: n:rv: ’roo xP o idix in ni *?jn i^yi uv itw mwx iop 3"nxi 137 omn 7ip pi oms jyci D’oytsni npm ruion i^i'i Dm rnsip ly Dniotp nx um mpnyran nminP i3n Dtcni mm „darüber spricht er seine feststehende Meinung aus, dass die Form nicht von der sinaitischen Überlieferung herrühre, sondern nur die Betonung, d. h. wo dieser oder jener Vokal sein solle, dieses oder jenes Tonzeichen. Später erst seien Männer gekommen, die der Verfasser jedoch nicht nennt, und hätten die Formen der Vokale und Accente von neuem festgestellt,7) damit es auch äussere Erkennungszeichen gebe für die bisher nur traditionell vorhandene Betonung und die dadurch bedingte Erklärung der Rede“.8) Derselben Ansicht ist auch der Herausgeber der grossen Massora, die in den zuerst in Venedig 5286 (1526) erschienenen nmu mxipo am Schlüsse der ganzen Bibel beigedruckt ist. So lauten seine Worte: min ncx D"i p 3pjr lex ~x 'di 1.17m xny X3t7 iy 11H3L' “x »j’Dd inn npnn '3 ns: byyv mm ins in ’3 aroiS im: „Es sagt Jakob, Sohn des Chajim: Es ist ganz sicher, dass die Punktation9) schon am Sinai mitgeteilt ward, aber vergessen wurde (im Exil), bis Esra kam und sie wieder herstellte . . . Jedoch durfte sie nicht durch Schriftzeichen sichtbar festgestellt werden, da ihr der Charakter des mündlichen Gesetzes innewohnt, welches aufzuschreiben verboten war“. Ebenso und fast noch stärker macht Mendelssohn in der Vorrede zum Pentateuch 8. 3a diese Meinung zu der seinigen. Nachdem er die Meinung Levitas, dass nämlich die Betonung durch die Accente etwa zur Zeit der in Tiberias lebenden Massoreten entstanden sei, gründlich widerlegt hat, folgt am Schlüsse des mit den Worten psnD1 xii beginnenden Abschnittes folgender Passus: t“?3 nx yotsr mym peo px rmyo 7) Wörtlich übersetzt würde das Wort 'Z'~'n heissen: „Sie hätten als etwas Neues hingestellt“. S) Beides ist in «lern Worte Hj;r enthalten, vom Stamme yr formen, die Formung der Rede, welcher Ton dabei angewandt, und'welcher Gedanke dabei gedacht werden soll. 9) Unter Punktation wird hier alles verstanden, was zum Worte gehört, mit Ausnahme der Buchstaben, aus welchen es besteht. D’Dj/Dni ninpji pp'11 111 73 Dy nimi »so mini 'iri 131 die iijn xP frvsmi )i'pnpi3 p7 d’divdi „Nach allem, was wir voraus geschickt haben, ist es unzweifelhaft, dass unser Lehrer Moscheh alle Worte der Thora vom Allmächtigen gehört und gelernt hat mit dem Schmuck und der Feststellung aller Vokale und derjenigen Betonung, die denselben zukommt, mit der allergrössten Genauigkeit in ihrer Verbindung, so dass auch nicht das mindeste daran fehlte“. Aber abgesehen von diesen historischen Zeugnissen und objectiven Gründen, die wir für das hohe Alter der Tonzeichen anführten, scheint uns noch ein subjectiver, sehr schwer wiegender Grund dafür zu sprechen. Wie früher bemerkt, sind dieselben wesentlich Interpunktionszeichen, bestimmt, die Trennung oder Verbindung der Worte und Sätze anzuzeigen. Wem anders aber kommt es wohl zu, oder vielmehr wer einzig und allein ist dazu im stände, dieses zu bestimmen, als der Verfasser des in Frage stehenden Werkes selbst? Denn nur der Schreiber eines Briefes oder Werkes kann uns über den Sinn desselben durch die von ihm selbst hinzugefügte Interpunktion aufklären, doch nicht etwa ein andrer den Sinn, der ihm grade conveniert, hineindeuten wollen! Demgemäss müssen bei jedem Buche der heiligen Schrift von dem betreffenden Verfasser die dazu gehörenden Tonzeichen mit überliefert sein, und so auch bei den fünf Büchern Mosis. Während also zum schriftlichen Gesetze nur die Schrift selbst gehört, wie sie von der Zeit an, da Gott zu Moscheh sagte: Deut. 31, 26 in mm isd nx npp „Nimm dies Buch der Lehre“, bis auf die Gegenwart in unseren Gesetzrollen uns vorliegt, ist alles andre, nämlich Vokale, Accente, Dagescli und Raphe (starke und schwache Aussprache), Einteilung in Verse, Abschnitte (offene und geschlossene) Sache der Tradition.10) IV. Namen, Formen und Stelle der Tonzeichen. Sämtliche Tonzeichen werden in zwei Klassen, geteilt, in D^DSE d. h. trennende, auch □’dPd genannt, und in crnitfD d. h. bedienende verbindende Tonzeichen. Heber die Zahl derselben sind die Meinungen der Grammatiker geteilt. Ein wirklicher Unterschied über den Wert derselben besteht aber dadurch nicht, sondern es werden von dem einen mehrere Tonzeichen, 10) Durch den Ausdruck, den Ihn Esra so oft gebraucht E*Eyiin Sy2, dürfen wir uns nicht täuschen lassen, als ob er damit irgend einen bestimmten Verfasser ins Auge fasste, sondern er personiiieiert nur damit die Methode.