Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 42 (25.5.1893)
- Date
- 1893-05-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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789 So hat nunmehr die Religionsgesellschaft eine neue Institution den Bestehenden hinzugefügt, möge auch diese sich bewähren und zum Wähle und zum Gedeihen unserer Gesellschaft beitragen. Berlin, 17. Mai. Der antisemitische Schriftsteller Karl Paasch wurde heute vom Landgericht Berlin wegen verleumderischer Beleidigung des Auswärtigen Amtes, des Jnstizministers, des Geheimraths Kayser und des Geheimraths Eichhorn zu llU Jahren Gefängniß verurtheilt. Ein Antrag auf Entlassung aus der Haft wurde abgelehnt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 9. Mai. (Ein jüdischer Wohlthäter.) Die „Han. Post" schreibt: Das Judenthum in Oesterreich hat wieder einmal einen großen Triumph gefeiert. Baron Nathanael Rothschild hat dem unter der Leitung Professor von Schrötters stehenden Vereine zur Errichtung einer Heilanstalt für Tuberkulose eine Schenkung gemacht, die an Großartigkeit kaum ihres Gleichen finden dürfte. Er hat ihm eines seiner Güter zur Verfügung gestellt, das nicht weniger als 35.000 Joch umfaßt und ein Schloß mit etwa 100 Zimmern in sich schließt. Nur wenige Stunden von Wien entfernt, im Semmeringgebiet gelegen, von reiner Alpen- und Waldluft umweht, ist es wie eigens zu dem Zwecke geschaffen, dem es jetzt dienen soll. Der Werth des Gutes soll über eine Million Gulden betragen. Läßt sich ein fürstlicheres und dabei gemeinnützlicheres Geschenk denken?! Kaum. Mögen die Motive, die Baron Rothschild bei dieser Schenkung geleitet haben, was immer für welche sein: sie bleibt in jedem Falle eine großartige Wohlthat für die kranke Menschheit, eine Wohlthat, die auch der ärgste Feind des Judenthums anerkennen muß, will er nicht ungerecht sein, eine Wohlthat, für die ihm die Humanität zu größtem Danke verpflichtet ist. Man dürfte sich weder wundern, noch darüber aufhalten, falls die Heilanstalt den Namen Rothschild-Asyl bekommen und ihrem Gründer damit ein Denkmal für immer gesetzt werden sollte, ein Denkmal jüdischer Freigebigkeit. Wien, 16. Mai. In der Angelegenheit des vom Pfarrer Deckert protegirten Paulus Meyer veröffentlicht der Professor der Theologie an der hiesigen Universität, Dr. G. Bickell, heute ein Schreiben, in welchem es unter Anderem heißt: Herr Paul Meyer kam Ende März mit einem sehr warmen Empfehlungsschreiben meines alten Freundes, Herrn Canonicus Professor Dr. Rohling, zu rwr. Auf seinen Wunsch begleitete ich ihn bald darauf zu Herrn Dr. Deckert, wo ich aber gleich bestimmt erklärte, daß ich mich für Herrn Meyer nur menschlich und wissenschaftlich interessirte. Als das Gespräch auf das „Blutrituale" kam, sagte ich, die bisher dafür beigebrachten Stellen seien absolut nichtig; ebensowenig seien neue zu erwarten, da solche schon längst durch Convertiten bekannt geworden sein würden. Ich glaube daher nicht einmal an die auf der Folter constatirten mittelalterlichen Kinderschächtungen, zumal die Kirche den localen Cult jener Kinder nur eben dulde. Herr Dr. Deckert konnte mich also unmöglich für einen Gesinnungsgenossen quo ad hoc halten. Bei dieser Gelegenheit sah ich den Entwurf eines Contractes, wonach Paul Meyer ein Werk über den Ritualmord schreiben sollte, wogegen ihm auf fünf Monate monatlich hundert Gulden zugesichert waren. Von da an redete ich Herrn Meyer wiederholt zu, diesen Vertrag nicht abzuschließen, sondern eine rein gelehrte Thätigkeit zu ergreifen. — Gleichwohl hätte ich die Sache ihren ruhigen Gang weitergehen lassen, wenn sich Paulus Meyer auf das Zusammenstellen von C'taten aus der jüdischen Literatur beschränkt hätte; denn solche Citate lassen sich ja nachschlagen und controliren, würden sich daher alsbald wie bisher als Irrlichter Herausstellen, wie er denn auch mir gegenüber nie ein einziges vorzebracht hat. Aber die Ankündigung des Briefes, worin ein angeblicher Augenzeuge die Schächtung eines Christenkindes beschreiben sollte, brachte die Katastrophe herbei. Ich wollte nicht durch Stillschweigen an einer eventuellen Masiacrirung von Juden mitschuldig werden und stellte daher Paulus Meyer zur Rede. Anfangs gab er sich nicht als den Briefschreiber zu erkennen, ließ jedoch bald seine Autorschaft durchblicken. Den Inhalt des Briefes hat er mir gegenüber nie als wahr vertreten, sondern auf meine Vorwürfe über die Erdichtung immer nur geantwortet, die Juden hätten ihn nicht so sehr reizen und erbittern sollen. Kurz vor der Publication des Briefes verlangte er auf ein halbes Jahr monatlich 120 fl., die er auch ohneweiters erhalten hätte, wenn er vorher seine angeblichen persönlichen Erlebnisse über Kinderschächtungen zurückgenommen hätte; das wollte er aber erst nachher thun, man solle ihm mit Vertrauen und Liebe entgegenkommen. Dieser Brief ist ein wohl von hinreichend unverfänglicher Seite stammender Beitrag zur Charakteristik des Consortiums Deckert-Paulus Meyer. Nur nebenher bemerken wir, daß durch diesen Brief des Professors Bickell genau dasjenige bestätigt wird, was Pfarrer Deckert in verschiedenen Erklärungen und Berichtigungen in Abrede gestellt hat. Budapest, 17. Mai. Im Abgeordnetenhause brachte der Kultusminister unter lebhaften Ovationen des ganzen Hauses den Gesetzentwurf über die freie Religionsübung ein. Die Hauptbesttmmungen desselben sind: Jede Religion darf frei bekannt und geübt werden innerhalb der durch die Sittengesetze gezogenen Schranken. Zu religiösen Handlungen darf Niemand gezwungen werden. Die Beschränkungen in der Amtsbefähigung durch eine Religion werden abgeschafft. Kirchliche Strafen dürfen wegen Befolgung gesetzlicher Bestimmungen nicht verhängt werden. Jede Konfession kann unter Einreichung detaillirter Vorschriften um die gesetzliche Rezipirung einkommen, worauf sie mit den anderen Religionen gleichberechtigt ist. Die Kirche darf keine körperliche, keine Gefängniß- oder Geldstrafe verhängen, und darf Grundbesitz nur zu kirchlichen und Schulzwecken erwerben. Die Geistlichen müssen Ungarn sein und die ungarische Befähigung haben. Der Minister kann Amovtrung von Geistlichen wegen ihrer Staats-