Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-05-18 · Heft 40-41 (18.5.1893) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 40-41 (18.5.1893)
Date
1893-05-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448354--36367-2484391
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

758 ihren Lehren fließt. Der Segen, den sie gewährt, erschließt sich nur demjenigen, der sich für den lebendigen Verkehr mit den Weisen und für ihre Lehre entscheidet. In der Sprache der uns vorliegenden Mischna regt der Ausdruck nbu 'in, flüchte dich zu einem Orte der Thora, sofort die Aufmerksamkeit au. Wir hätten erwarten sollen, min mpö^> -ji^n, gehe an einen Ort der Thora, oder nach dem Ausdruck mm Dtj?D2 xbx -IN ’J’x (Perek VI, M. 9) m 'in min DipoD, wohne an einem Orte der Thora. Der Ausdruck r6u, flüchte dich, ist die stehende Bezeichnung für denjenigen, der einen Menschen absichtslos erschlagen hat und sich nach der Freistadt zum Schutze gegen den Verfolger flüchtet. Dieser bloße Ausdruck nun DipD^ n^u 'in, flüchte nach einem Orte der Thora, ist daher an und für sich schon geeignet, eine ganz neue Perspektive zu eröffnen. Er besagt dasselbe, was im Talmud Makkoth. fol. 10»., Rabbi Jochanan lehrt: pp mm nam po nmnn nxn n^na amai -onoa -,22 nxi nDXJtf ynbip daß die Worte der Thora thatsächltch eine Zufluchtsstätte demjenigen gewähren, der einen absichtslosen Mord begangen hat. Welch mahnender Ernst, welch beseligender Trost liegt nur in der einen Anschauung, welche die Bedeutung des Thoraworts mit derjenigen der t&po ny, der Zufluchtsstätten in Verbindung bringt, die Schutz und Sühne demjenigen bringen, der absichtslos das Leben eines Menschen verkürzt hat! Gibt es doch kaum eine Institution des göttlichen Gesetzes, die also zeigt, mit welch unerbittlichem Ernste Gottes Liebe jede, selbst absichtslose Verkümmerung eines Menschenlebens zur Verantwortung zieht, als gerade diesem Mit welchem Ernste mag nun erst die gedankenlose Gleichgiltigkeit zur Rechenschaft gefordert werden, die das eigene Lebensglück, das eigene Seelenleben leichtsinnig hinmordet, ohne von der Größe, ja ohne von dem vollzogenen Verbrechen selbst auch nur eine Ahnung zu haben! Ist Gott Gott, ist sein Wort mn nun eine Lehre des Lebens, so ist jede Entfernung von diesem Lebensquell ein Schritt zum Tode, wird jede treu geübte Mizwah dem pflichttreuen Menschen ein ynr nix, eine Lichtsaat auf seinem Lebensweg, so heften sich an jede Vernachlässigung unserer Pflichten die schwärzest Todesschatten und jeder leichtsinnige Verächter des göttlichen Willens ist, selbst wenn er noch lebt, d. h. noch athmet, ißt trinkt und schläft, rettungslos dem selbstbereiteten Tode verfallen. Gibt es schon bei dem faktischen, absichtslosen Menschenmord keinen uw, der nicht anp wäre — no^> >61 n»n», Makkoth, fol. 9 — so kann noch weniger die Uukenntniß des göttlichen Willens ein fortgesetztes, gottentfremdetes Leben rechtfertigen oder auch nur beschönigen. Ja, diese muthwillig gepflegte Uukenntniß unserer Pflichten tritt selbst als Anklägerin gegen solche cpiff 1'ni2Ov, gegen die aus Unkenntniß Irrenden auf und stempelt sie, ihren Jrrthum als fluchbeladenen Mutwillen anklagend, zu am am (Psalm 119, 21.) - Hat Gott unser ganzes Wohl und Wehe, Leben und Tod an die Kenntniß und Unkenntniß, an die Erfüllung und Nichterfüllung seines Willens geknüpft, wer will dann die Nichterfüllung seiner Pfl'chten mit der Unkenntniß derselben entschuldigen? Schützt doch auch in unserem gesellschaftlichen Leben die Unkenntniß eines Gesetzes nie vor den Folgen seiner Uebertretung, und Gottes heiliges, lebenspendendes Wort braucht man nur nicht zu kennen, um es scrupellos übertreten zu dürfen? Für das absichtslos vergossene Blut stellte das Gesetz einen Rächer auf, reißt den Mörder aus Familie und Heimath und isolirte ihn durch Verbannung; für das gedankenlos gemordete Seelenleben aber gäbe es keinen Annehmer, man könne an sich, seinen Kindern, seiner ganzen Umgebung einen Seelenmord begehen, indem man gedankenlos die zahllosen Fäden zerschneidet, welche unser ganzes Dasein an Gottes Wort knüpfen und es gäbe keine Zufluchtsstätte, welche den Seelenmörder aufnähme und schütze! Da weist uns der goldene Wink in den Worten: nun DipB^> n^u nn „Flüchte nach einem Orte der Thora", als auf das Asyl für denjenigen hin, der sein leichtsinnig verscherztes Lebensglück wieder neu und unbefleckt von Gottes Hand empfangen möchte. Und von keines Sterblichen Hand, nicht vom Leben oder Tode des Priesters wird dieses göttliche Gnadengeschenk der Sühne bedingt, es bedarf nichts, als der Beherzigung der Mahnung: nun nipD^> 'in, Flüchte nach einem Orte der Thora hin! Es gibt gegen die Bitternisse und Bedrängnisse, mit welchen das Leben den Einzelnen verfolgt, keinen sicherern Port als die Thora, als die Stätte, an der sie heimisch ist. marco nt ^vud *p y:s dx ttmon n'ab. Wenn Leidenschaft und Irrwahn das Leben zu vergiften drohen und des Geistes und Herzens höchste Güter gefährdet sind, es gibt keinen bewährteren Zufluchtsort als die Stätte der Thora. Was wir thäten, wenn unser materieller Besitz gefährdet erscheint, wie wir den Ort verlassen, an dem die Quellen unseres Erwerbs zu verstechen drohen und einen anderen dagegen aufsuchen, so mahnt Rabbi Nehorai die Stellen aufzusuchen, an welchen die Thora heimisch ist. not* rwepnn ö'JieBoai *paa njppan ox vnnx ya^in yx on ,nun nan mx Dnx yx üx

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.