Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 37 (8.5.1893)
- Date
- 1893-05-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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702 bei denen, die sie vereinzelt lernen. Das ist's auch, was Rabbi Jose ben Chanina lehrte: Was ist der Sinn der Worte: „Ein Schwert schwebt über den Vereinsamten und sie handeln thöricht (Jeremias C. 50, V. 36)? Ein Schwert hängt über denjenigen Thorabeflissenen, die vereinsamt das Thorastudium betreiben, ja sie verfallen in Jrrthum und Sünde. — Rabbi Nachmann bar Jizchak lehrte: Warum ist die Thora dem Holze verglichen, wie es heißt: Ein Baum des Lebens ist sie für diejenigen, welche an ihr festhalten (Spr. Sal. C. III, V. 18)? Um dich zu lehren, wie kleine Hölzer die großen entzünden , so schärfen junge Thoragelehrte die alten. Rabbi Chanina sprach dies mit den Worten aus: „Vieles habe ich von meinen Lehrern gelernt, von meinen Genossen aber mehr als von meinen Lehrern und von meinen Schülern mehr als von allen." (Talmud Taanith fol. 7 a.) Ergreifend und rührend sind die Züge der Rücksicht, der Hochachtung und Verehrung, welche uns von unseren großen Meistern, gesegnet sei ihr Andenken, aus dem Verkehr mit ihren Genossen überliefert sind. Wenn die Schüler das Krankenbett ihres Meisters Rabbi Elieser umstehen und ihn um Belehrung über die Wege bitten, die zum künftigen Leben führen, so steht im Vordergrund der Lebensregeln, die der scheidende Lehrer den Jüngern hinterlassen möchte, die Mahnung: D3'33n “11333 nnn, „Achtet auf die Ehre euerer Genossen!" (Talmud Berachot fol. 286.) Diese Rücksicht auf seine Genossen war für Rabbi Nechunja ben Hakana der Gegenstand des Gebets beim jedesmaligen Eintritt ins Lehrhaus. Er betete: „Möge es Dein Wille, Gott, mein Gott, sein, daß kein Unrecht durch meine Hand geschehe, daß ich nicht irre in einer Sache des Gesetzes und so meine Genossen ihre Freude an mir haben, daß ich nicht das Unreine für rein und das Reine für unrein erkläre, daß meine Genossen keinen Jrrthum bei einer Gesetzesbestimmung begehen und ich mich so ihrer freuen darf." (ibiä.) Rabbi Jose sagte: „Niemals habe ich den Worten meiner Genossen entgegengehandelt. Ich weiß, daß ich kein Kohen bin, hätten aber meine Genossen zu mir gesagt, ich solle zum Kohanim- Segen hintreten, ich wäre hingetreten." (Talmud Sabbat, fol. 118 b.) Raba sprach: „Möge mir es der Himmel gedenken, daß ich, wenn ein Gelehrter in einer Streitsache vor mir zum Gerichte kam, ich mein Haupt nicht zur Ruhe niederlegte, bis ich ein günstiges Moment für ihn gefunden hatte." — Mar bar Rab Aschi sagte: „Ich bin überhaupt untauglich zum Richter über einen Thoragelehrten; denn ich liebe ihn wie mich selbst und Niemand kann sein eigener Richter sein." (ibiä. fol. 119 a.) Wir gewahren hier nichts von der Eifersüchtelei und dem Neid, der sonst gerade in Gelehrten - kreisen heimisch zu sein pflegt. Die Ehrfurcht vor Gott und seinem ausgesprochenen Willen machte sich naturgemäß in der gegenseitigen Hochachtung und Verehrung derer geltend, welche ihr ganzes Leben demselben Zweck, dem Studium der Thora geweiht hatten. Aber die Ehre, welche die Genossen in ihrem Verkehre bekundeten, steigert sich zur Ehrfurcht dem Lehrer gegenüber, dem die Schüler ihre Thora verdanken. Die Pflichten, welche diese Ehrfurcht dem Lehrer gegenüber auferlegt, sind ausführlich im Schulchan Aruch, Jore Dea, Cap. 242, codificirt. Wir wollen einrge derselben hier folgen lassen, um an ihnen den Ernst zu zeigen, mit welchem die)e Mahnung zur Ehrfurcht des Lehrers begriffen wird. „Man ist in höherem Grade zur Ehre und Furcht seines Lehrers als seines Vaters verpflichtet. — Wer seinen Lehrer bekämpft, dem wird es augerechnet, als bekämpfe er die Herrlichkeit Gottes. Der istreit mit dem Lehrer ist gleich einem Streite gegen die Herrlichkeit Gottes, wer über seinen Lehrer unwillig ist, wer ihm nachrechnet, ist gleichsam unwillig über die Herrlichkeit Gottes und rechnet ihr nach. — Es ist verboten, in Gegenwart des Lehrers eine Entscheidung zu treffen, wer in seiner Gegenwart eine Entscheidung trifft, hat ein todeswürdiges Unrecht begangen. — Es ist dem Schüler verboten, den Lehrer mit seinem Namen zu nennen, weder bei Lebzeiten, noch nach dem Tode des Lehrers. Selbst Andere, die den gleichen Namen haben, ist es verboten damit zu nennen, wenn der Name ein besonders eigenthümlicher, sonst nicht gewöhnlich vorkommender ist. — Man darf seinen Lehrer nicht grüßen oder dessen Gruß erwiedern auf dieselbe Weise, wie es die Leute sonst thnn, sondern man muß sich vor ihm verbeugen und mit Furcht und Ehrerbietung sprechen: 'nw '3i “i’h> und bei Erwiederung des Grußes: '331 ’3id yhy. — Man darf vor dem Lehrer nicht die Tephillin ablegen und darf nicht angelehnt vor ihm sitzen, sondern man sitze mit aufrechter Haltung, wie vor einem König. — Man setze sich in seiner Gegenwart nicht nieder, ohne dazu aufgefordert zu sein und stehe ohne Aufforderung oder Erlaubniß nicht auf. Beim Abschied wende man dem Lehrer nicht den Rücken zu, sondern ziehe sich rückwärts ehrfurchtsvoll zurück, das Gesicht dem Gesicht des Lehrers zugewendet. — Stirbt der Lehrer, so zerreiße man seinethalben die Kleider und nähe den Riß niemals wieder zu; man trauere um ihn durch Ablegen der Schuhe und beobachte