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Der Israelit · 1893-05-04 · Heft 36 (4.5.1893) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 36 (4.5.1893)
Date
1893-05-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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«78 bleibt sie Ausländerin, und als jüd. Ausländerin wäre ihr derEintrit in Deutschland verboten. Ein Industrieller jüd. Abstammung möchte einen Gewerbszweig von Oesterreich oderRußland auf deutschen Boden verpflanzen — er darf es nicht; und würde er Tausenden von nothleidenden Webern Brod verschaffen können, die Strenge des Gesetzes hindert ihn daran. Der Künstler, der Schriftsteller, den der Wunsch erfaßt, in dem Brennpunkt des geistigen Lebens von Deutschland, in Berlin, zu weilen, wird an der Grenze abgewiesen weil seine Papiere bekunden, daß Semitenblut ihm in den Adern fließt. Wer die Verwunderung noch nicht verlernt hat, mag sich erstaunt fragen, wie es denn kommen könnte, daß in einer Zeit, die unter dem Zeichen des Verkehres steht, sich 29, nein, sich auch nur ein einziger Parlamentarier geneigt zeigt, mit alleiniger Rücksicht auf Race und Religion hemmende Grenzbarriüren aufzurichten. Der Wortlaut des Antrags ist so gefaßt, daß nicht nur die Naturalisation, sondern auch der zeitweilige Aufenthalt ausgeschlossen würde. Warum will man beides unmöglich machen? Ist vielleicht die jüdische Einwanderung in jüngster Zeit so sehr gewachsen, daß sie in ängstlichen Köpfen die Vorstellung einer Fluthwelle erwecken könnte, die sich, alle Dämme durchbrechend, über Deutschlands Fluren ergießt? O nein, die Statistik beweist das Gegentheil. Die hier in Betracht kommende Ziffer ist im Sinken. Also fehlt der Anlaß zu einem gesetzgeberischen Vorgehen. Ein solches Gesetz aber wäre nicht nur überflüssig; es litte außerdem an einem Fehler, den selbst die alten und die jungen Heißsporne, die den Antrag Unterzeichneten, nicht hätten übersehen dürfen: an dem Fehler der Undurchführbarkeit. Die Vorschrift, den Juden, die dem Unterhanenverband irgend eines fremden Staates angehören, unsere Grenzen zu verschließen, würde nichts weniger bedeuten als den Ilmsturz der Rechtsordnung, die durch die Handels- und Freundschaftsverträge geschaffen ward. Diese Verträge betreffen nicht nur den Waarenverkehr, sondern auch den Personenverkehr zwischen den Vertragsstaaten. Sie ruhen auf dem fundamentalen Prinzip, daß den betreffenden Staatsangehörigen, und zwar unterschiedlos, unter Wahrung der Gegenseitigkeit im fremden Staate ganz bestimmte Rechte eingeräumt werden. Jeder Staat giebt dem anderen ein festes Versprechen, dessen Bürger so, wie vereinbart, und nicht anders zu behandeln. Würde einer von den vertragschließenden Theilen die eingegangcne Verpflichtung nicht erfüllen, so verstieße er gegen Treu und Glauben und hätte Retorsionsmaßregeln zu erwarten. Den Unterzeichnern muß zu Gemüthe geführt werden, daß sie mit solchen Anträgen nur antisemitische Geschäfte niederen Stils besorgen. Die Deutschsozialen sind in bester Laune; denn mit diesem „ersten formulirten Judenantrag" ist ein Wunsch erfüllt, der in ihren Programmen verzeichnet steht und auf ihren Parteitagen immer vertreten wurde. Die Bahn ist gebrochen, an deren Ende das Ziel der Aufhebung des Gesetzes gesteckt ist, das 1869 die Gleichberechtigung der Konfessionen aussprach. Die Friesen und Hammerstetn und leider auch — Herr v. Manteuffel als Geschäftsführer der „reinen" Antisemiten, das ist ein Zeitbild, welches einem Satiriker dankbaren Stoff bietet. Die Konservativen wühlen den Boden auf, und Ahlwardt streut seine Saat hinein. Voran der christliche Adel deutscher Nation, und dahinter die Existenzen, die nichts, nicht einmal die Scham mehr zu verlieren haben. Nichts beweist deutlicher als dieser Antrag, daß die Konservativen die Mitschuldigen Ahlwardts sind. Sprechfaal. (Für alle unter dieser Rubrik erscheinenden Artikel übernimmt die Redaction jdem Leserkreise gegenüber keine andere als die preßgesetzliche Verantwortung.) Karlsruhe in Baden. (Entgegnung resp. Rechtfertigung auf das „Eingesandt" Ihres gesch. Blattes in Nr. 35.) Es ist anerkennens-, ja rühmenswerth, daß in dieser materiellen, fast jeden idealen Aufschwungs baren Zeit, -wo fast überall bt* rra ny po, „von der Gerichts- bis zur Betestätte" dem goldnen Kalbe gehuldigt und immer weniger zum Jerusalem des Ideals und der Begeisterung Hinaufwallen — ich sage, es ist rühmenswerth, daß ein Freund und College ohne jede unlautere Absicht für den Andern öffentlich in die! Schranken tritt und den Berichterstatter des Artikels in Nr. 31 Ihres weitverbreiteten Organs., die Schulprüfung in Karlsruhe betr., des Fehlers des Uebergehens eines verdienstvollen Lehrers zeiht. Herr S. W. geht aber doch in seiner Liebe zum Freund und Collegen ein wenig zu weit. Hatte tch> überhaupt einige Lehrer der Anstalt namentlich erwähnt und Herrn Meyer übergangen, so wäre die Anklage gegen mich eine gerechtfertigte und ich müßte mich selber öffentlich der Parteilichkeit anklagen, dürfte wenigstens nicht darüber ungehalten sein, wenn ich derselben beschuldigt würde. So aber rühmte ich nur die gute, religiöse Leitung der Anstalt seitens des Herrn Rabb. Dr. Schiffer und gab damit deutlich zu verstehen, daß dem Hrn. Director nach seinem Sinne mit religiöser Begeisterung wirkende Männer zur Seite stehen; denn wie der Herr, so die Untergebenen. Andere Kräfte, und wären sie noch so sehr mit jüdischem Wissen ausgerüstet, ohne die echte Begeisterung für ihren

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