Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 36 (4.5.1893)
- Date
- 1893-05-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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677 worden. — Aus Kuttenberg meldet man, daß daselbst in der Nacht zum 19. d. M. in der jüdischen Synagoge hinter der St. Johannes-Kirche die Fenster emgeschlagen wurden. Vor dem Kreisgerichte zu Kuttenberg fand vorgestern die erste Strafverhandlung aus Anlaß der antisemitischen Ausschreitungen statt. Der Taglöhner Wenzel Forman aus Kuttenberg, der am vergangenen Samstag die angesammelte Menge zum Angriffe gegen die Juden ausgereizt hatte, wurde wegen des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit zu zehn Monaten schweren Kerkers, verschärft mit 20 Fasttagen, verurtheilt. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzen. Deutschland. Mainz, im Jjar. In unserer heutigen Pädagogischen Beilage beginnen wir mit dem Abdruck einer Arbeit, die sowohl in Gelehrtenwie Lakenkretsen wegen der Gediegenheit und Sachkenntniß, mit der dieser sonst wenig fructifizirte Stoff hier behandelt ist, berechtigtes Aufsehen erregen dürfte. Der Verfasser derselben, welcher sie „die Tonzeichen in der Bibel" betitelt hat, ist unser Freund und langjähriger Mitarbeiter, Herr Dr. Nathan, Lehrer an der Realschule „Talmud Thora" in Hamburg. Die zehn Kapitel lauten: 1) Wesen und Bedeutung der Tonzeichen. 2) Beweisstellen für die Wichtigkeit der Tonzeichen. 3) Alter der Tonzeichen. 4) Namen, Formen und Stelle der Tonzeichen. 5) die Tonzeichen nach ihret Stufenfolge. 6) i'p'i ino, p'vv 7) über die Stellung und Wirkung der Tonzeichen. 8) Tonzeichen der Psalmen, Sprüche und des Buches Hiob. 9) Sangweise der Tonzeichen. 10) Einiges über die Tonzeichen einzelner Worte. Denjenigen, welchen das schöne Amt des Vorlesers aus der Thora obliegt, seien diese Aufsätze noch ganz besonderer Beachtung empfohlen. Frankfurt a. M, 30. April. Manchem ist nur eine kurze Lebensbahn beschieden, die in den ruhigen Kreisen des Alltäglichen verläuft, und doch erfüllt, wenn er vorzeitig dahin gegangen ist, eine schmerzlich tiefe Trauer die Herzen Vieler, und einem nahestehenden Freunde wird es ein inniges Bedürfniß von der Trefflichkeit des Dahingeschiedenen an dieser Stelle zu sprechen. Samuel Bach rach ist im blühenden Alter von 32 Jahren den Seinen entrissen und heute in Cassel zur letzten Ruhe bestattet worden. Echt jüdischer Sinn und wahrhafte Frömmigkeit, strenge Gewissenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit in Handel und Wandel, adelige Gesinnung gegen seine Mitmenschen waren die Grundzüge seines Wesens. Darum war er geliebt und hochgeachtet von allen, die ihn kannten, und nicht bloß hier in Frankfurt, wo er seinem Geschäfte lebte, sind die Freunde zahlreich, die er hinterlaffen. Möge Gott den tiefgebeugten Ellern und Geschwistern Trost verleihen, möge das Bewußtsein sie stärken, daß ihr Sohn und Bruder im Gedenken Vieler als Muster und Vorbild eines wackeren jüdischen Mannes weiterleben wird, mv aio p» 2iv. rraiun. Köln, 21. April. An die Vorstände der rheinischen Synagogen-Gemetnden ist folgende Verfügung der König!. Regierung ergangen: „Köln, 18. März 1893. Um es möglichst zu vermeiden, daß der Religionsunterricht für die jüdischen Kinder durch zu häufigen Wechsel der Religionslehrer öfter und manchmal auf längere Zeit unterbrochen wird, ordne ich hierdurch an, daß der Vorstand in allen, künftighin abzuschließenden Verträgen über die Anstellung von Religionslehrern dem Anzustellenden eine geräumige, mindestens Smonatliche Kündigungsfrist zur Bedingung macht und seinerseits keinen Religionslehrer ohne meine Genehmigung vor Ablauf der Vertragsfrist entläßt. Die Genehmigung werde ich der Regel nach nur dann erthetlen, wenn durch die nachgewiesene Gewinnung eines neuen geeigneten Lehrers oder in sonst genügender Weise für einen ununterbrochenen Unterricht der schulpflichtigen Kinder Sorge getragen ist. Der Regierungs-Präsident i. V. Fink." Berlin, im Mai. Zu dem Antrag der Konservativen betreffend das Einwanderungsverbot ausländischer Israeliten macht das hier erscheinende B. T. folgende treffende Bemerkungen: Unsere Antisemiten wünschen die Ruffenpolitik auf Deutschland zu übertragen. Sie wollen Israeliten, die nicht Reichsangehörige sind, gar nicht mehr in das deutsche Reich einwandern lassen. Die freie Bewegung von Volk zu Volk soll unterbrochen werden, wenn es sich um Leute eines bestimmten Stammes und Bekenntnisses handelt. Jedem Anderen sollen die Errungenschaften des Völkerrechts zu gute kommen, nur einem Juden nicht. Der Antrag, der von 29 Mitgliedern der konservativen Partei eingebracht ist, macht keinen Unterschied in der Qualität der Abzuweisenden; er trifft Alle, die jüdischer Herkunft sind, mögen sie sich in guten oder schlechten wirthschaftlichen Verhältnissen befinden, bescholten oder unbescholten sein. Fände sich ein Reichstag, der diese barbarische Bestimmung zum Gesetz erhöbe, so würde ein Vater, der seinem früher nach Deutschland verzogenen Sohne jetzt folgen wollte, um bei ihm, bei Kind und Kindeskind seinen Lebensabend zu verbringen, von diesem Vorhaben abstehen müssen. Der Deutsche, der außerhalb der vaterländischen Grenzen ein weibliches Wesen liebgewann, kann es als Gattin nicht heimführen, wenn die Erwählte eine Jüdin ist. Die Frau nimmt allerdings die Staatsangehörigkeit des Mannes an, aber solange sie noch nicht die Gattin ist,