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Der Israelit · 1893-05-01 · Heft 35 (1.5.1893) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 35 (1.5.1893)
Date
1893-05-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIV. Jahrgang. Beilage ju M -es „Israelit". Leitender Artikel. Jüdische Koteks in den Madeorten. (Replik.) Unter dieser Ueberschrift ist in der Beilage zu Nr. 32 dieser Blätter ein Artikel enthalten', worin die Mißstände der jüdischen Hotels und Restaurationen namentlich in den Badeorten sehr zutreffend geschildert werden und ein Vorschlag zu deren Beseitigung gemacht wird, dahin gehend, daß die „Freie Vereinigung für die Interessen des orth. Judenthums" aufgefordert wird cinzugreifen, indem sie in jedem Jahre eine Aufsichtsfrau und einen Schochet bestellt und den Hotels ihre Bezugsquellen vorschreibt, auch die entstehenden Kosten übernimmt. Das Mittel ist wirklich ein sehr gutes und gleicht dem Beschluß der Mäuse der Katze eine Schelle umzuhängen, der Schellenträger ist auch schon gefunden, nur wird er sich hüten ein solches undankbares Amt zu übernehmen. Sehen wir uns die Sache etwas näher an. Der Besitzer eines frequentirten Hotels, der kein strenger Jebudi ist, wird sich nicht so leicht entschließen, sich einer streng gehandhabten Aufsicht zu unterstellen und sich vorschreiben zu lassen, von wem er seine Materialien beziehen soll. Es würde ihm dies eine große Beschränkung auferlegen und ihn verhindern da zu kaufen, wo er am besten und billigsten kaufen kann. Ob er dadurch die Zahl seiner Gäste stark vermehren würde, ist fraglich, dem größten Theil der jüdischen Kurgäste genügt, wenn „koscher" angeschrieben steht; zu untersuchen, wie es in der That mit dem Kaschruth beschaffen ist, fällt nur sehr Wenigen ein, weit mehr wird auf schöne Lokalitäten, auf eine feine Küche und last nvt least auf billige Preise gesehen. Es wird sich daher der nicht streng fromme Wirth sagen müssen, (der streng Fromme bedarf keiner Aufsicht), daß das unter Aufstchtstellen eine gewagte Spekulation sei, die er besser nicht unternehme. Allerdings war in Nordernei im vorigen Jahre in einem Hotel eine solche Aufsicht eingeführt, allein es geschah das auf den Wunsch zahlreicher frommer Gäste, die sich zufällig daselbst eingefunden hatten, und die sowohl die Kosten der Aufsicht trugen, als auch bestrebt waren, den Wirth durch reichlichen Zuspruch zu entschädigen. Und was war das Ende dieser Aufsicht? Der Wirth beklagte sich über unnöthige Strenge und die Aufseherin führte Beschwerde darüber, daß der Wirth doch versucht hatte, hinter ihrem Rücken in 'der Eile auch noch alte Bezugsquellen zu benützen. Wir wollen nicht entscheiden, wer von Beiden Recht hatte, jedenfalls zeigte sich, welch ein heikles Ding eine solche Aufsicht ist. Wollte aber die „Freie Vereinigung" eine solche Aufsicht einführen, so würde sicherlich ein Schrei der Entrüstung durch ganz Deutschland gehen, man würde ihr vorwerfen eine Religionspolizei einführen zu wollen, zu der sie weder befugt noch geeignet wäre, da eine solche Monopolifirung der Religiosität den Widerspruch gar vieler Rabbinen finden würde. Auch der Kostenpunkt ist nicht unwichtig. Jedenfalls würde der Wirth, um allen Ansprüchen auf Eleganz und hochfeine Tafel genügen zu können, ein hohe Subvention beanspruchen, die ganz gewaltige Mittel erfordert. Schon zu Lebzeiten des Herrn Rabbiner Hirsch b"w wurde die Frage der Restaurationen von der „Freien Vereinigung" lebhaft ventilirt. Derselbe erklärte sogar diese Angelegenheit sei so wichtig, ja fast noch wichtiger als der Bau einer Synagoge, dennoch wurde kein Mittel zur Abhilfe gefunden, ja dem Vorschlag standen ernste Bedenken gegenüber, die hier zu erörtern zu weit führen würde. Man sieht daher, daß die „Freie Vereinigung" in dieser Angelegenheit etwas zu thun nicht im Stande ist. Ich will dagegen einen anderen Vorschlag machen, der, wenn er auch nicht sofortigen Erfolg verspricht, so doch jedenfalls mit der Zeit einen günstigen Einfluß ausüben wird und an dem mitzuwtrken einem Jeden möglich ist. Vor allen Dingen muß der gesktzestreue Jude, wenn zwei Restaurationen an einem Platze sind, nicht die schönste oder billigste, sondern die in ritueller Beziehung am Zuverlässigsten aufsuchen, dann muß er zufrieden sein, wenn ihm im! reinlichen Lokale ein einfaches aber schmackhaftes Essen vorgesetzt wird, auch darf er nicht kargen, sondern muß den Wirth verdienen lassen und endlich muß er, wenn irgend ein Bedenken vorliegt, auf ein Gericht verzichten oder sich mit etwas Frugalerem begnügen, z. B. am Samstag darf er das erwärmte Fleisch, die erwärmte Suppe nicht genießen und sich nur kaltes Fleisch und s. g. gesetzte Suppe reichen lassen. Einem Wirth von dem man bestimmt weiß, daß er die jüdischen Religionsgesetze mißachtet, kann man unter keinen Umständen Vertrauen schenken, ist er aber nur etwas leichtfertig oder unwissend, so wird er auf den religiösen Gast, der sich in der angegebenen Weise benimmt, besondere Rücksicht nehmen und sich bestreben seinerseits dessen Wünschen entgegenzukommen. Man unterschätze das

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