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Der Israelit · 1893-05-01 · Heft 35 (1.5.1893) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 35 (1.5.1893)
Date
1893-05-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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sich auch thatfächlich auf verschiedenen Grundlagen organisirt. Ich glaube, es sei ganz unmöglich, eine einheitliche Autonomie ins Gesetz auszunehmen, wenn diese Einheitlichkeit de facto nicht extstirt, denn eineAutonomie läßt sich doch Niemanden aufoktroyiren. Andererseits aber die verschiedenen Organisationen ins Gesetz aufzunehmen und so diese verschiedenen Organisationen gleichsam durch das Gesetz zu sankttoniren und diese Abweichungen zu verewigen, wäre ebenfalls nicht zweckentsprechend. Dieses waren die Motive, warum die Regelung der israelitischen Religion in deren Verhältnisse zum Staate in diesen Gesetzentwurf nicht ausgenommen und späteren gesetzlichen Verfügungen Vorbehalten wurde. Im §. 3 des Gesetzentwurfes wurde der Vollzug des Gesetzes dem Ministerium überantwortet aus dem Grunde, weil die gesetzliche Anerkennung der israelitischen Religion jeden Zweig der Verwaltung berührt." Diese in echt liberalem Sinne gehaltenen Worte des Ministers sind es, die uns Beruhigung einflößen und die uns hoffen lassen, daß Sr. Excellenz, dem jede Beeinflussung fremd ist, der nur seinen eigenen logischen Eingebungen zufolge stets urtheilt; jede in einem anderen Sinne gehaltene, gewiß zurückweisen wird. Wir werden auf diesen Gegenstand in nächster Nummer s. G. w. noch eingehend zurückkommen. H.L—r. Rußland. Rußland. Die Ansiedelungsberechtigung der Juden soll einer Neuregelung, natürlich zu Ungunsten der Juden, unterzogen werden. Bisher galt die Praxis, daß die Juden, die sich außerhalb des jüdischen Ansiedelungsrayons befinden und 10 Jahre zur ersten Gilde gezahlt haben, mit allen ihren Familienangehörigen das Recht erwerben, allenthalben im Reiche leben dürfen. In jüngster Zeit scheint sich aber eine andere Praxis geltend machen zu wollen. Ein Senatsukas erläutert in einem speziellen Fall, daß die hebräischen Kaufleute erster Gilde, die in den inneren Gouvernements 10 Jahre zur ersten Gilde gezahlt haben, damit nicht das Recht erwer-en in allen Städten außerhalb des jüdischen Anstedelungsrayons zu leben, sondern nur in den Städten, wo sie als Kaufleute erster Gilde angeschrieben gewesen sind. Weiter sind jetzt regierungsseitig folgende Fragen angeregt: 1) Haben die Kinder der jüdischen Kaufleute erster Gilde außerhalb des jüdischen Anstedelungsrayons, die zusammen mit ihren Vätern 10 Jahre in den betreffenden Gildenpapieren verzeichnet gewesen, das Recht, dieselben Vorzüge zur Führung eines selbständigen Handels zu genießen, welche das angeführte Gesetz ihren Vätern gewährt? 2) Können die volljährigen Kinder von hebräischen Kaufleuten erster Gilde außerhalb des Anschreibungsortes ihrer Eltern, d. h. allenthalben im Reiche, als Kaufleute zweiter Gilde angeschrieben werden? Ueber diese Fragen wird der Senat demnächst endgiltig zu entscheiden haben. Würde es allgemein durchgeführt, daß die jüdischen Kaufleute erster Gilde außerhalb des jüdischen Anstedelungsrayons, die nach lOjähriger Steuerung zur ersten Gilde aus derselben ausscheiden, nur in den Städten leben dürfen, in denen sie angeschrieben sind, so würde ihnen damit die Freiheit der Bewegung genommen. M a r o c c o. Tanger, im April. Aus der Hauptstadt F?z ist hier die Nachricht etngetroffen, daß dort unser erlauchter Herrscher, Sultan Mulley Hassan, nicht unbedenklich erkrankt ist. Diese Nachricht hat nicht verfehlt, hier große Bestürzung und Besorgniffe hervorzurufen, da man fürchtet, daß. für den Fall des Ablebens dieses Herrschers, was Gott übrigens verhüten möge, hier sowohl gegen die Fremden als auch gegen die Juden Unruhen ausbrechen werden. Einstweilen wurden in unseren Synagogen, ebenso auch in denen der Hauptstadt Fez schon Gebete für die Wiedergenesung Mulley Hassan's angeordnet. Wir wissen eben nicht, wer nach diesem Herrscher, falls er wirklich aus dem Leben scheiden sollte, auf den Thron gelangen wird, da unser erlauchter Kronprinz und Thronfolger bisher nur wenig öffentlich aufgetreten ist und auch noch keinen politischen Act vollzogen hat. Amerika. St. Louis. Nach einer Meldung des „Times"- Korrespondenten in Philadelphia will Her Max Judd dahier, welcher vom Präsidenten Cleveland zum Generalconsul in Wien ernannt und bereits vom Senat bestätigt worden ist, gegen dessen Empfang aber von österreichischer Sette Einwendungen erhoben werden, freiwillig zurücktreten, um dem Präsidenten keine Schwierigkeiten zu machen. In Oesterreich sprachen sich die Katholiken und Antisemiten aus konfessionellen Gründen gegen die Ertheilung des Exequatur an Herr Judd aus, doch würde sich wohl die österreichisch-ungarische Regierung durch solche Erwägungen nicht beeinflussen lassen, da auch der jetzige sehr beliebte Generalkonsul in Wien, Herr Goldschmidt, ein Jude ist. Falls sich die Nachricht über den Rücktritt des Herrn Judd bestätigen sollte *). so dürfte für seinen Entschluß weniger die Opposition der österreichischen Katholiken und Antisemiten, als der Umstand maßgebend gewesen sein, daß seine Ernennung auch von * ) Hat sich inzwischen bestätigt. Red.

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