Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 33 (24.4.1893)
- Date
- 1893-04-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIV. Jahrgang Beilage ju M 33 ürs „Israelit". Leitender Artikel. Mr Wischen „Keelsarge" ln WürNembers. Stuttgart, im Jjar. Die württembergische Judenheit hat mit einer ganzen Anzahl ihrer Rabbiner entschiedenes Pech. Man kann hier nicht sagen, daß die Gemeinden die Rabbiner haben, wie sie dieselben verdienen, denn die Gemeinden haben blutwenig bei deren Anstellung oder Absetzung mitzurathen und mitzuthaten. Das wird alles durch ein straffes, wohlorganisirtes Oberkirchenregiment besorgt, und — dann sind allerdings die Rabbiner auch danach. Da war der vor wenigen Monaten mit dem Tode abgegangene Oberkirchenrath Wassermann, der noch wenige Tage vor seinem Ableben vor Gericht ein Gutachten über den Talmud abgab, das die Freisprechung eines Talmudverlästerers zur Folge hatte. — Bei einem pontifex maximus dieses Schlags gehört es zum Stück, wenn ein anderer württembergischer Rabbiner wenige Wochen vorher seines Amtes entsetzt wird, weil er den Sabbat auf offener Straße entweiht. Doch die beiden stehen bereits vor einem höheren Richter, und auch wir können deßhalb über sie zur Tagesordnung übergehen. Auch der famose Stern-Buttenhausen gehört in diese Raritätensammlung. Die neueste caii86 cälebre innerhalb des württembergischen Rabbinerstandes knüpft sich an den kürzlich abgesetzten Rabbiner Grün, der das Rabbinat zu Oberdorf im Ries inne hatte. Man muß es zur Entschuldigung unserer Oberkirchenbehörde einräumen, daß es für sie keine leichte Aufgabe ist, Candidaten ihrer abgewirthschafteren Reformreligion zu finden, die noch so weit Juden sind, als es gerade zum Rabbinergeschäft nothwendig erforderlich ist, sonst aber mit dem Christenthum, Freidenkerthum und allen möglichen andern thümern coquettiren und liebäugeln. Das Reformjudenthum ist so im Niedergang begriffen, daß die Rabbiner, welche ihm aus Bequemlichkeit oder aus Ueberzeugung noch zugethan sind, sich nicht einmal mehr Rcformrabbiner nennen. Der Titel, auf den seine Träger vor 20—30 Jahren noch so stolz waren, ist so stark in Mißcredit gekommen, daß man ihn sorgfältig verleugnet und man daher den Vogel nur an seinen Federn, oft nur an seinem Nest erkennen kann. Ein solches Nest ist Hohenems im Voralbcrg (Tyrol), das schon seit langer Zeit als Domäne der radicalsten Reform, männiglich bekannt ist.! Wenn man daher von einem Rabbiner weiter nichts weiß, als daß er tu Hohenems amtirt, so setzt unsere Oberkirchenbehörde nicht mit Unrecht voraus, der Mann müsse für Württemberg reif sein und beruft ihn. Sw würde vielleicht noch lieber einen Prediger der Berliner Reform, der Posener Brüdergemeinde oder des Hamburger Tempelvereins berufen, aber die Jnnehaber jener Pfründen gehen natürlich nicht aus purer Liebe für unseren Oberkirchenrath nach Oberdorf im Ries. Sie hat also Herrn Rabbiner Grün von Hohenems berufen. Derselbe zeigte sich nicht nur reif, sondern sogar überreif und fiel ab, resp. wurde abgefallen. Warum? Darüber sind die Gelehrten nicht ganz einig. Der abgesetzte Rabbiner Grün gibt an, seine Absetzung sei die Folge einer Predigt, welche die Abschaffung der Gebete um Rückkehr nach Palästina zum Gegenstand hatte. Das glaubt ihm natürlich kein Mensch; und wenn der Suspendirte ein wenig mehr Kenntniß von württembergischen jüdischen Angelegenheiten hätte, so hätte er sicher eine andere Ausrede gesucht. In Württemberg wird kein Rabbiner abgesetzt, weil er die Zukunft Israels leugnet, wie sie sich an unsere Rückkehr nach Palästina knüpft. Unser verflossener Oberkirchenrath Meier ist ja der Vater des geflügelten Wortes, welches Stuttgart als unser Jerusalem erklärte! Wenn das der erste Würdenträger unseres Kirchenregiments schon vor so und so viel Jahren predigen und drucken lassen durfte, und dafür nicht nur nicht suspendirt, sondern sogar noch gefeiert wurde, so kann man das seinen Nachtretern nicht so übel nehmen. Freilich haben die antisemitischen Umtriebe gerade hier zu Lande inzwischen recht drastisch gezeigt, daß Stuttgart noch lauge nicht Jerusalem ist, aber wegen eines solchen chronologischen Schnitzers suspendirt man hierzulande keinen Rabbiner. Nach einer öffentlichen Erklärung des Kirchenvorsteheramts Oberdorf-Bopfingen ist die Suspendirung Grüns laut Erlasses der Kgl. Jsr. Oberkirchenbchörde Nr. 242 vom 20. Juni 1892 „auf Grund eines vom Distriktsarzt Dr.Krämer in Bopfingen abgegebenen Gutachtens" erfolgt. Man wäre durch diese Mittheilung nicht viel klüger als ohne dieselbe, wenn Herr Rabbiner Grün seine unfreiwillige Muße nicht neuerdings dazu benutzt hätte, ohne es zu wollen, dieses Dunkel aufzuhellen. Herr Rabbiner Grün hat sich nämlich für die Dauer seiner Suspendirung in Stuttgart niederge-