Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 32 (20.4.1893)
- Date
- 1893-04-20
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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614 feit, weil dasselbe — Vas Finanzrecht der Kultusgemeinde §. 30,4, Begründung des Selbstbesteuerungsrechts der Kultusgemeinde — in einer unseres Erachtens unanfechtbaren Weise das Selbstbesteuerungsiecht der Kultusgemeinden feststellt, im Gegensatz zu der Anschauung des bekannten Staatsrechtslebrers Professor Max S e y de l: Bayer. Staatsrecht Band VI, Seite 346. wo derselbe unumwunden der israelitischen Kultusgemeinde das Selbstbesteuerungsrecht wie überhaupt jede Finanzgewalt abfpricht und die Kultusgemeinde auf die freiwilligen Leistungen der Glaubensgenossen verweist. Wem es wie dem Unterfertigten bekannt ist. wie schwer es oft auch unter der bisherigen, für das Besteuerungseecht eintretenden Rechtsanschauung der Behörden unseren Kultusgemeinden wird, die nothwendigen Beiträge zu erzwingen, und wie nicht selten die Beihilfe der Behörden angerufen werden muß, der kann nicht verkennen. daß die Ansicht einer Autorität wie Max Seydel geradezu eine eminente Gefahr für die Existenz der bayerischen Kultusgemeinden bedeutete und daß es daher freudigst zu begrüßen ist, wenn diese Anschauung sofort durch die Ausführungen des Herrn Dr. Heimberger widerlegt wird. Nicht minder sind aber auch alle sonstigen für die Kultusgemeinden und die Kultusbcamten wichtigen Fragen in streng wissenschaftlicher Weise untersucht und beantwortet, und zwar so, daß der Referent der juristischen Facultät der Universität Würzburg gelegentlich der öffentlichen Habilitation des Herrn Verfassers Anlaß nahm, das Werk eine geradezu vorzügliche Leistung zu nennen. Da die Schrift überdies für Jedermann, auch ohne juristische Vorbildung vollständig verständlich ist und in praktischer Weise neben dem Edikt vom l9. Juni 1813 — Judenedict — auch die weiter ergangenen wichtigsten Verordnungen enthält, so kann cs Laien und Juristen, insbesondere aber den Kultusbeamten nur auf das Wärmste zur Anschaffung empfohlen werden Würzburg, April 1893. Dr. I. Freudenthal, Rechtsanwalt. Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Berlin, 15. April. Der antisemitische Schriftsteller W. Marr in Hamburg sendet der „Freis. Zig." folgende Erklärung mit der Bitte um Veröffentlichung zu: „Auch ich, an Kampfjahren der älteste antisemitische Schriftsteller unserer Zeit! sage mich los von der antisemitischen Bewegung. Faktisch und stillschweigend habe ich es schon seit Jahren gethan. Die Motive zu diesem Schritt wird man in meinem „literarischen Nachlaß" nach meinem Tode ersehen." Rumänien. Bukarest. Ueber ein bemerkenswerthes Protestmeeting der Judenschaft Rumäniens wird aus Bukarest gemeldet. Veranlassung zum Meeting hatte die Annahme des vom antisemitischen Abgeordneten Cuza eingebrachten Amendements zum Volksschulgesetz durch die Kammer gegeben, welches die im Regierungsentwurf vorhergesehene unbedingte und allgemeine Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts auf die Kinder rumänischer Staatsbürger beschränkt und der Regierung außerdem nur das Recht einer Schulgeldbefreiung von Fall zu Fall einräumt. Da nun auch die in Rumänien zuständigen, aber nicht naturalisirten Juden bezüglich aller öffentlichen Rechte als Fremde gelten, so unterliegt es keinem Zweifel, daß für den Fall einer Annahme des nach dem Cuza'schen Anträge abgeänderteu Volksschulgesetzes durch den Senat auch die rumänischen Juden zur Schulgeldleistung verpflichtet werden würden. Um dem nun auf gesetzlichem Wege entgegenzuarbeien, war die erwähnte außerordentlich zahlreich besuchte Versammlung anberaumt worden, in welcher unter Anderen auch die Deputirten Costaioru und Morzun im Sinne der Tagesordnung das Wort ergriffen. Eostaforu, wohl der hervorragendste und freisinnige Redner unter dem jüngeren Nachwuchs der conservativen Partei, hob die prekäre Lage hervor, in welcher sich die alle Lasten der Staatsbürgerschaft tragenden, aber von deren politischen Rechten ausgeschlossenen nicht naturalisirten Israeliten Rumäniens befinden, und sprach sich für die Billigkeit des Verlangens aus, daß dieselben wenigstens in Bezug auf die Freiheit des Volksschulunterrichts mit den rumänischen Vollbürgern gleichgestellt werden. Der sozialistische Großgrundbesitzer und Kammerdeputirte Morzun bezeichnete dagegen die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts als einen wesentlichen Punkt seines Programms, bei dessen Durchführung namentlich im Interesse der arbeitenden Bevölkerung kein Unterschied der Confession und der bürgerlichen Rechte gemacht werden dürfe. Ein gegen die Durchführung des Cuza'schen Beschränkungsamendements protestirender Resolutionsantrag wurde einhellig genehmigt. vermischtes. Frankfurt a. M. In den jüngsten Tagen starb Frau Henriette Bonn. Sie war geboren am 31. Mai 1798. Zwölf Jahre alt trat sie als Schülerin in die 18lO gegründete Mädchenschule der Philanthropie. An dieser Anstalt wirkte sie von 1840 bis Ende 1868 als Lehrerin für weibl. Handarbeiten. Frau Bonn war die älteste Schülerin und ebenso