Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-04-17 · Heft 31 (17.4.1893) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 31 (17.4.1893)
Date
1893-04-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448345--36168-2484183
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

585 könnte, und daß alle umlaufenden Gerüchte über einen angeblich rituellen Mord vollkommen unbe« gründet seien. Nichtsdestoweniger fanden die unsinnigsten Gerüchte in der Stadt Kolin und deren Umgebung Verbreitung. Mehrere jüdische Einwohner wurden von einer sich zusammenrottenden Menge verfolgt und mißhandelt. Abends fanden auf dem Marktplatze zu Kolin Massenansammlungen statt, die Juden wurden bedroht und ihnen die Fenster eingeschlagen. Polizei und Gendarmerie schritten ein und nahmen mehrere Verhaftungen vor. Die Exzesse haben sich an den folgenden Tagen wiederholt, wobei auch Läden geplündert wurden. Es ist jedoch inzwischen für ein genügendes Aufgebot von Sicherheitsorganen gesorgt worden, sodaß weitere Ausschreitungen vermieden werden dürften. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzen. Deutschland. Berlin, 12. April. Auf eine Eingabe, die ein hiesiger jüdischer Bürger direkt an den Kaiser über das Treiben der antisemitischen Händler gerichtet hatte, ist ihm vorgestern folgende Antwort zugegangen: „Ihre Jmmediat-Etngabe vom 15. März d. I. betreffend die Verhinderung der Verbreitung antisemitischer Druckschriften auf den hiesigen Straßen, ist auf allerhöchsten Befehl zur Prüfung und Bescheidung an mich abgegeben worden. Euer Wohlgeboren eröffne ich demgemäß ergebenst, daß, wie längst Jedermann wahrnehmbar, den Ausschreitungen der mit antisemitischen Druckschriften Straßenhandel betreibenden Personen polizetlicherseits mit Strenge entgegengetreten wird, soweit die geltenden Gesetze hierzu eine Handhabe bieten. Was die von Ihnen erwähnten Vexirbillets „Nach Jerusalem hin, aber nicht zurück" betrifft, so hat sich ergeben, daß dieselben zum großen Theile den Bestimmungen des § 6 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 nicht entsprechen. Insoweit dies der Fall, sind diese Druckschriften beschlagnahmt worden. Der Polizeipräsident gez. v. Richthofen." — Es ist richtig, daß in letzter Zeit, also sehr spät, dem Unfug der antisemitischen Anreißer durch die Polizei etwas gesteuert worden ist. Der in der Antwort erwähnte Paragraph des Paßgesetzes, auf Grund dessen die Vexirbillets konfiszirt worden sind, bezieht sich auf die Vorschrift, daß jede Druckschrift den Namen des Druckers und Verlegers tragen muß. Düsseldorf, 28. März. Bekanntlich hatte im <&ommet des vorigen Jahres der Prozeß Buschhof die Bevölkerung des Niederrheines in eine hochgradige Erregung versetzt, die ihren Ausdruck in mancherlei Gewaltthätigkeiten den Juden gegenüber fand. So waren namentlich in dem Orte Gindorf im Kreise Grevenbroich am 11., 17. und 18. Jali Ausschreitungen schlimmster Art vorgekommen, man hatte jüdische Häuser mit Steinen beworfen, sich Juden gegenüber des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches schuldig gemacht u. A. Als Haupturheber und Mitbetheiligte an diesen wüsten Kravallen waren am 10. September vorigen Jahres fünf Einwohner von Gindorf in Gefängnißstrafen von 2 und 4 Wochen genommen worden. Gegen dieses Urheil des Schöffengerichts in Grevenbroich hatten sowohl Amtsanwalt wie Verurtheilte das Rechtsmittel der Berufung angewendet, und gestern gelangte die Sache vor der hiesigen Strafkammer zur Verhandlung. Da eine umfangreiche Beweisaufnahme die Schuld der in erster Instanz Verurthetlten außer Zweifel stellte, wurde deren Berufung nicht allein verworfen, sondern das Strafmaß erheblich verschärft, indem Gefängnißstrafen von 2—4*^ Monaten festgesetzt wurden. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest. In der Jahresversammlung der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde gelangte ein Schreiben des Herausgebers des „Neuen Pester Journal", Herrn Sigmund Brody, zur Verlesung, in welchem derselbe mittheilt, daß er, um das Andenken seine verstorbenen Frau zu ehren, der Cultusgemetnde den Betrag von 250,000 fl. zur Erbaunng eines Krankenhauses für Kinder zur Verfügung stelle. In diesem Krankenhause sollen gleichwie im großen Spital der Cultusgemeinde Kinder aller Confessionen Aufnahme finden. Diese Mtttheilung wurde mit großer Genugtuung ausgenommen, auch wurde beschlossen, dem Stifter durch eine Deputation zu danken. Herr Brody hat in den letzten Jahren nahezu eine halbe Million Gulden für gemeinnützige Zwecke gewidmet. Brünn. In Folge Verhinderung des Obmannes Julius Ritter v. Gomperz und des Obmann-Stellvertreters Wohlmuth wählte die diesjährige, von 41 Delegirten besuchte General- Versammlung des mährisch-jüdischen Landes-Maffafonds den kaiserlichen Rath Mandl zum Vorsitzenden, auf dessen Antrag ein Glückwunsch-Telegramm an Ritter v. Gomperz anläßlich seiner Berufung in das Herrenhaus abgesendet wurde. Der Rechenschaftsbericht des Curatoriums pro 1892 schließt mit einem Gebahrungsüberschuffe von 5085 fl. bet einem Mehraufwande von 1117 fl. gegen das Vorjahr, erwähnt des Rückganges des Fondsergebniffes in Folge des sinkenden Zinsfußes und der immer zunehmenden Ansprüche der Gemeinden, da nicht nur die alten, sondern auch die neuen Gemeinden ihre Anforderungen geltend machen. Für den Religions-Unterricht wurden 13,800 fl., für Gemeinden 12,500 fl, an Personal-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.