Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1893-04-13 · Heft 30 (13.4.1893) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
34 (1893)
Issue
Heft 30 (13.4.1893)
Date
1893-04-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448315-2448344--36139-2484153
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage M M 30 des „Israelit“. Leitender Artikel. Die Juden in Wußtand. Die ergreifenden Schilderungen des Elends, in welchem sich die russischen Inden befinden, sind bisweilen dem Vorwurfe der Uebertreibung begegnet. Man hat im nichtrussischen Europa trotz der richtigen Vorstellungen von den Eigenschaften der russischen Polizei und trotz der Grausamkeit der neuesten russischen Judengesetze sich nur schwer zu dem Glauben entschließen können, daß ein Staat über viele Millionen seiner eigenen Angehörigen so viel schauerliches Unheil zu verhängen im Stande wäre. Immer, wenn man von etwas Unerhörtem und Unfaßbarem Kunde empfängt, ist man geneigt. Tendenz zu wittern und Zweifel zu hegen, bis man aus amtlichen Zeugnissen die entsetzliche Wahrheit erfährt. Ein solches amtliches Zeugniß über die Lage der Juden in Rußland liegt nunmehr vor; es ist der schon öfter genannte Bericht der beiden Commissäre Weber und Dr. Kempster, welche im Juni 1891 von der Regierung der nordamerikanischen Union nach Rußland entsendet wurden, um die Ursachen der seit einigen Jahren rapid gesteigerten jüdischen Einwanderung nach den Vereinigten Staaten zu erforschen. Dieser Bericht enthält nichts als Thatsachen, er ist nüchternen und schmucklos wie ein Protocoll, aber in dieser nüchternen Schmucklosigkeit wirkt er wie eine ungeheure Anklage, wie ein Protest des Jahrhunderts und der Civilisation gegen die Barbarei, durch welche beide beschämt, entstellt und befleckt werden. Man braucht aus dieser officiellen Tbatsachensammlung der beiden Amerikaner nur in flüchtiger Auswahl einige Daten und Focten auszulesen, um das düsterste Bild zu erblicken, welches jemals verfolgte, entwurzelte und zerstörte Menschen-Existenzen in vieltausendfacher Zahl dargeboten haben. Bekanntlich umfaßt das sogenannte „jüdische Territorium", in welchem den russischen Juden der Aufenthalt gestattet ist, fünfzehn Gouvernements, und zwar Tschernigow, Pultawa, Jekaterinoslaw (Klein-Rußland), Witebsk und Mohilew (Weiß- Rußland), Kowno, Wilna, Grodno, Minsk, Podolien, Volhynien, Krim, Cherson und Bessarabien. Es sind die Gebiete, welche nach und nach den Polen und Türken abgenommen wurden. Im Jahre 1891 hatte dieses „jüdische Territorium" eine Bevölkerung von etwa 25 Millionen, darunter 4 Millionen Juden. Bis zum Jahre 1882 war es den Juden gestattet, in diesem „Territorium" sich anzusiedeln; das berüchtigte Jgnatiew'sche Mai-Gesetz vom Jahre 1882 schränkte jedoch diese Erlaubniß auf die Städte und Flecken ein. Und diese Einschränkung wurde mit grausamster Unerbittlichkeit durchgeführt. Um diese zu illustriren, erzählt der amerikanische Bericht zwei Fälle. Ein junger Mann verläßt, um den Militärdienst anzutreten, seinen Wohnsitz, und als er nach Absolvirung desselben heimkehrt, wird ihm erklärt, er habe sein Ausenthaltsrecht verwirkt, weil er das Domicil geändert hätte. Ein Greis, welcher lange Jahre in einer kleinen Stadt wohnt, verläßt dieselbe auf kurze Zeit, weil das Haus, in welchem er wohnt, einer Reparatur bedarf; zurückgekehrt, erfährt er, daß er tn dem Städtchen keine Aufnahme finden könne, weil er dasselbe verlassen habe. Die Anwendung, welche das Mai-Gesetz von 1882 auf das Innere Rußlands erfuhr, erhellt aus einigen anderen Beispielen. Handwerkern war es erlaubt, fich im Innern Rußlands niedergelaffen; aber bald wurde auch diese Erlaubniß illusorisch. Die Polizei drang in die Werkstätten jüdischer Handwerker, wenn diese feierten oder sich auf Geschäftsgängen befanden, und wies dieselben dann, weil sie angeblich ihr Handwerk nur simulirt hätten, in das „Territorium" aus. Oder sie vertrieb Uhrmacher, weil dieselben Uhrschlüssel verkauften, Schneider, weil sie Knöpfe verwendeten, die sie nicht selbst hergestellt hatten. Im Jahre 1891 begann diese Austreibung aus dem Innern Rußlands in das „jüdische Territorium" im größten Styl. Der amerikanische Bericht citirt einzelne Fälle in erdrückender Masse und belegt sie mit actenmäßigem Beweise. Der Vorgang war immer folgender: der Auszutreibende wurde zur Polizei citirt und aufgefordert, die Austreibungsordre mit dem Vermerk „freiwillige Verpflichtung" zu unterschreiben; weigerte er sich, so wurde er in Ketten und in Gesellschaft von Verbrechern „in Etappen" abgeführt. Man begann mit der berüchtigten nächtlichen Umzingelung der Moskauer Juden im April 1891. Gleichzeitig verfügte das jüngst ermordete Moskauer Stadtobel Haupt Alexjew, daß Juden, gleichviel ob sie ein Recht oder nicht zum Aufenthalt in Moskau besäßen, in die Spitäler nicht mehr ausgenommen werden dürften. Die Austreibung erstreckte sich auf alle aus dem „Territorium" stammenden Juden. Es war ein unsägliches Schicksal. Nur Einen von den erschütternden Fällen, der aber die gesammte Procedur grauenhaft charakterisirt, braucht man aus dem Berichte der beiden Amerikaner zu wiederholen. Ein achtzehnjähriges Mädchen, Namens

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.