Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 34 (1893)
- Issue
- Heft 29 (10.4.1893)
- Date
- 1893-04-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIV. Jahrgang. Erste Beilage ja M 29 des „Israelit". Leitender Artikel. Z>ie Heküpyoty.'» Von L. Cohen in Rees am Rhein. (Schluß) Diese talmudische Bestimmung, die r6x» mit dem 60. Tage nach '->ivn 'n zu beginnen, war aber keineswegs ein Akt reiner Willkür, sondern eine mit Rücksichtnahme auf die Boden-- und Witterungs- Verhältnisse der verschiedenen Länder getroffene Verordnung. In Palästina, welches ein eigentliches Gebirgsland ist, stellte sich das Bedürfniß nach Regen schon bald nach der nien 'n, dem Beginne unseres Herbstes, heraus, um das Wachsthum der Winterfrucht zu fördern. In dem Flachlande Babylonien war um diese Zeit -der Regen noch nicht nöthig; er würde sogar dem Ackerbau geschadet haben; deßhalb wartete man hier den Beginn des Regens bis zum 60. Tage nach dem Herbstanfänge (dem eigentlichen Wintersanfang dieser Länder) ab. Blieb der Regen auch dann noch aus, so drohete auch hier der Winterfrucht Gefahr und begann man daher an diesem Tage, als dem letzten von den Behörden festgestellten Termine, das ivm einzuschalten. Dieses Gesetz gilt für alle Länder außerhalb Palästinas, also auch für uns als feststehende Norm. In Palästina beginnt man dagegen noch heute mit iböi am 7. pan. Daß die Tekuphoth nicht genau mit den Jahreszeiten beginnen, hat seinen Grund in der Zeitdifferenz zwischen dem Sonnen- und Mondjahre. Nach dem julianischen Kalender ist die Entfernung derselben von dem Beginne der Jahreszeiten jedoch eine geringere als nach dem gregorianischen. Die Berechnung des Tages der rbnv ist nach dem bisher Gesagten nun äußerst einfach. Da der Tag der der 60. Tag nach der n»n 'n ist, so muß er nothwendig in einem regelmäßigen und mangelhaften Jahre auf denselben Monatstag in 'boi fallen, auf welchen die Tekupha in niern fällt; in einem überzähligen Jahre ist er 1 Tag früher. Auch nachdem bürgerlichen Datum ist die Berechnung der nW ebenso einfach. Da wir bereits wissen, daß die n»n 'n im gegenwärtigen Jahrhundert am 6. Octob er, in einem bürgerlichen Schaltjahre aber am 7. October ist, weil in diesem die nm 'n um 3 Uhr nach Mitternacht ist, welche Zeit schon zum folgenden Tage gerechnet wird, so muß nothwendig die nW auf *) Die ersten Theile dieser Abhandlung können neu eingetretene Abonnenten auf Wunsch bei der Exped. d. Bt. kostenfrei erhalten. den 4. und in einem bürgerlichen Schaltjahre auf den 5. Dezember fallen, da zwischen n^pn und r6Ntp 8 volle Wochen und 4 Tage, den ersten und letzten der 60 Tage mitgerechnet, liegen. In den nächsten 2 Jahrhunderten, in welchen die »iffn 'n am 7. und in einem bürgcrl. Schaltjahre am 8. October ist, wird ibdi also erst am 5. resp. 6. Dezember eingeschaltet werden u. s. w. Einige der noch geltenden 100jährigen jüdischen Kalender haben diese Rücksicht auf das bürgerliche Schaltjahr unbeachtet gelassen, den Tag der rfcw also um 1 Tag zu früh angejetzt und dadurch Veranlassung zur nbü3^ .1313 gegeben. Hiernach dürfte auch die für den Laien auffallende Erscheinung, daß wir als Juden den Beginn der Erfüllung einer religiösen Vorschrift von a uß er j ü d i s ch e r Zeitrechnung abhängig machen, ihre einfachste und natürlichste Erklärung finden. Die Tekuphoth sind ja in Wirklichkeit nichts anderes als der Beginn der 4 Jahreszeiten, die nach dem Sonnenjahre, welches dem bürgerlich en Kalender zu Grunde liegt, zu bestimmten Zeiten des bürgerlichen Jahres regelmäßig wiederkehren. Wissen wir daher, daß die ntrn *n während eines ganzen Jahrhunderts an ein und demselben feststehenden bürgerlichen Monatsdatum ist, so liegt die Erklärung für die Erscheinung, daß dierfcw ebenfalls an ein und demselben bestimmten Tage des bürgerlichen Kalenders beginnen muß, auf der Hand. Durch das Vorausgeschickte dürfte nun auch der Laie einen oberflächlichen Einblick in das Wesen, die Bedeutung und Berechnung der msipn und der r6*w gewonnen haben. Zu allen Zeiten und bei allen Völkern verstand man es, das W-'tter vorher zu bestimmen. Diese Wissenschaft hatte ja auch für ackerbautreibende Völker ein besonderes Interesse und sannen diese daher darauf, ein Mittel ausfindig zu machen, um die Veränderungen des Wetters schon im Voraus bestimmen zu können. Viele zu dieser Wissenschaft /Meteorologie) in naher Beziehung stehenden Ahnungen, Vorempfindungen u. dgl. gehören natürlich ins Reich des Aberglaubens und fallen für uns unter das Verbot ujiyn i6i nerun np, „Ihr sollt keine Ahnungskünste und Wolkendeuterei treiben." Erkannte man dagegen, daß ein an einem bestimmten Tage wahrgenommener Zustand in der Atmosphäre im Laufe der Jahre an demselben Tage wiederkehrte, so lag nichts näher und war nichts natürlicher und leichter, als auf diese Erscheinung eine Regel zu gründen, die bei der regelmäßigen Wiederkehr der Zeiten auch selten eine Ausnahme